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V-Leasing oder HUK

BMW 1er E87 (Fünftürer)

Hallo,
ich will morgen einen Leasingvertrag für nen 116er abschließen.
Meine SF ist 7.

V LEasing würde ich für die bekannten 19,90 im Monat bekommen bei einer Selbstbeteiligung von 1000€ (VK und Reparatur in BMW Werkstatt).

Bei HUK zahle ich 516€ (VK mit SB 300€) mit Kasko Select (HUK bestimmt die Werkstatt).

Wenn ich bei der HUK 1000€ zahlen müsste, wäre die Wahl sicherlich einfach, aber bei 260€ Differenz?

Was würdet ihr raten?

Eine andere Frage. Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit, wenn ich einen Unfall hatte und dieser über die Versicherung fachgerecht repariert wurde? M.E. wird doch dann der Restwert weniger sein und ich muss am Ende die Differenz zwischen dem neuen und dem eigenlich unfallfreien Restwert zahlen. Ist das korrekt?

Viele Grüße,
Ron

10 Antworten

260 EUR Differenz ist ja nicht gerade wenig. Du solltest auch bedenken, dass du bei dem HUK-Angebot die Werkstatt nicht frei wählen kannst. Würde ich nicht machen, ist aber Geschmacksache.

Wir fahren auf 35 %, da war der Betrag HUK und V-Leasing identisch, aber bei der HUK haben wir nur 500 EUR Selbstbehalt (im Classic-Tarif) bei der VK. Da war die Entscheidung einfacher.

Zum Unfallschaden: Wenn die gegnerische Versicherung eine Wertminderung vergütet, kommt diese der Leasinggesellschaft zu. Die ist ja Eigentümer. Insofern brauchst du dir am Leasingende keine Gedanken wegen des Minderwertes machen. Etwas anders sieht das bei selbstverschuldeten Unfällen aus. Wenn du den Schaden selbst bezahlst, musst du ggf. natürlich auch mit einer entsprechenden Forderung der Leasing rechnen. Das wäre ja auch so, wenn es dein Auto wäre und du es weiterverkaufst. Dann erzielst du ja auch einen geringeren Wert.

Thomas

Meines Wissens darf die HUK bei einem Leasingfahrzeug die Werkstatt nicht bestimmen. Ich glaube das ist nur so wenn du Fahrzeug kaufst bzw. finanzierst.

Ich werde aus den BMW Infos nicht genau schlau. Es scheint mir, dass im V Leasing keine Haftpflicht enthalten ist, stimmt das? Gruß Ron

Zitat:

Original geschrieben von eisenberger


Hallo,
ich will morgen einen Leasingvertrag für nen 116er abschließen.
Meine SF ist 7.

V LEasing würde ich für die bekannten 19,90 im Monat bekommen bei einer Selbstbeteiligung von 1000€ (VK und Reparatur in BMW Werkstatt).

Bei HUK zahle ich 516€ (VK mit SB 300€) mit Kasko Select (HUK bestimmt die Werkstatt).

Wenn ich bei der HUK 1000€ zahlen müsste, wäre die Wahl sicherlich einfach, aber bei 260€ Differenz?

Was würdet ihr raten?

Eine andere Frage. Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit, wenn ich einen Unfall hatte und dieser über die Versicherung fachgerecht repariert wurde? M.E. wird doch dann der Restwert weniger sein und ich muss am Ende die Differenz zwischen dem neuen und dem eigenlich unfallfreien Restwert zahlen. Ist das korrekt?

Viele Grüße,
Ron

Bei VLeasing ist man zwar an die Werkstatt gebunden (bei 1000 EUR SB), aber die Werkstatt ist eben BMW, weswegen es einem egal sein kann. Wenn die HUK aber die Werkstatt bestimmen darf, ist das was anderes, denn die wird wohl kaum eine BMW-Werkstatt wählen. Von daher sehe ich das kritisch.

Zitat:

Original geschrieben von Thomas TDI


Zum Unfallschaden: Wenn die gegnerische Versicherung eine Wertminderung vergütet, kommt diese der Leasinggesellschaft zu. Die ist ja Eigentümer.

Die Leasinggesellschaft ist aber nicht der Versicherungsnehmer und nur der ist Vertragspartner der Versicherung. D.h. die Versicherung vergütet zwar, aber die Leasinggesellschaft kommt erst am Ende der Laufzeit wieder ins Spiel, indem sie dann eine Wertminderung feststellt, die über den normalen Gebrauch hinausgeht. D.h. der LEasingnehmer muß das Geld von der Versicherung aufbewahren.

Zitat:

Etwas anders sieht das bei selbstverschuldeten Unfällen aus. Wenn du den Schaden selbst bezahlst, musst du ggf. natürlich auch mit einer entsprechenden Forderung der Leasing rechnen. Das wäre ja auch so, wenn es dein Auto wäre und du es weiterverkaufst. Dann erzielst du ja auch einen geringeren Wert.

Da ein Leasingauto ja aber normalerweise vollkasko versichert ist, wird die Versicherung ebenfalls die Wertminderung bezahlen.

Gruß,
Jens

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl


Da ein Leasingauto ja aber normalerweise vollkasko versichert ist, wird die Versicherung ebenfalls die Wertminderung bezahlen.
Gruß,
Jens

Wertminderung ist nur im Schadenersatzrecht vorgesehen, also bei einem Hatpflichtschaden hat man als Geschädigter unter best. Voraussetzungen Anspruch drauf, im Rahmen der VK Versicherung ist eine Wertminderung aber keine versicherte Leistung. Ein Irrtum dem viele Leasingnehmer bei der Leasingrückgabe auflaufen, wenn sie die ganzen festgestellten Schäden am und im Auto der VK nachmelden wollen, was meist auch nicht funktioniert, ist aber ein anderes Thema...

Die HUK hat doch mit Sicherheit eine Liste mit Partnerwerkstätten.
In unserer Agentur (ich arbeite scheinabr auch bei so einer Versicherung) haben wir 'ne Liste, in der sämtliche Werkstätten aufgeführt sind.
Ich habe mein Auto dann einfach gleich im BMW-Autohaus Ehrl bestellt- die dürfen dann alles erledigen, denn das ist unsere Partner-werkstatt für BMW.

gut- sie ist in Spandau und ich in Hellersdorf(ca. 30 km) aber ich hab 'nen kostenlosen Hol und Bringservice und 'nen kostenlosen Mietwagen bei Kaskoschäden...

also who cares...

Zitat:

Original geschrieben von Jens Zerl



Zitat:

Original geschrieben von Thomas TDI


Zum Unfallschaden: Wenn die gegnerische Versicherung eine Wertminderung vergütet, kommt diese der Leasinggesellschaft zu. Die ist ja Eigentümer.
Die Leasinggesellschaft ist aber nicht der Versicherungsnehmer und nur der ist Vertragspartner der Versicherung. D.h. die Versicherung vergütet zwar, aber die Leasinggesellschaft kommt erst am Ende der Laufzeit wieder ins Spiel, indem sie dann eine Wertminderung feststellt, die über den normalen Gebrauch hinausgeht. D.h. der LEasingnehmer muß das Geld von der Versicherung aufbewahren.

...

Gruß,
Jens

Wo ist da jetzt der Unterschied - außer beim Zeitpunkt der Zahlung?

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von eisenberger


Hallo,
ich will morgen einen Leasingvertrag für nen 116er abschließen.
Meine SF ist 7.

V LEasing würde ich für die bekannten 19,90 im Monat bekommen bei einer Selbstbeteiligung von 1000€ (VK und Reparatur in BMW Werkstatt).

Bei HUK zahle ich 516€ (VK mit SB 300€) mit Kasko Select (HUK bestimmt die Werkstatt).

Wenn ich bei der HUK 1000€ zahlen müsste, wäre die Wahl sicherlich einfach, aber bei 260€ Differenz?

Was würdet ihr raten?

Eine andere Frage. Was passiert am Ende der Leasinglaufzeit, wenn ich einen Unfall hatte und dieser über die Versicherung fachgerecht repariert wurde? M.E. wird doch dann der Restwert weniger sein und ich muss am Ende die Differenz zwischen dem neuen und dem eigenlich unfallfreien Restwert zahlen. Ist das korrekt?

Viele Grüße,
Ron

Nehme statt den V-Leasing lieber das Service-Leasing da trägt die BMW Bank das Restwertrisiko und auch die Differenz von Wert- und Schadensausgleich bei einem Versicherungsschaden.

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