US Fahrzeug in D kaufen und nicht zulassen

Suzuki

Hallo,
Ich möchte ein US Fahrzeug kaufen, dieses wurde vom Vorbesitzer bei einer Weltreise von den USA nach Europa gefahren, er möchte es jetzt in D verkaufen.
Er hat die amerikanischen Zulassungspapiere, ich möchte es kaufen und als Ersatzteile spender verwenden. Also NICHT zulassen.
Da das FZG. Bereits in D ist, frag ich mich jetzt ob ich das verzollen muss. Meiner Meinung nach nicht, da es ja in D erstanden wird, aber der Vorbesitzer hat es ja auch nicht verzollt, da es in seinem Besitz war als er eingereist ist.
Mach ich mich jetzt strafbar, wenn ich es jetzt kaufe und nicht verzolle?
Danke im voraus.

11 Antworten

Da du es nicht importierst müsstest du meiner Meinung nach keinen Zoll zahlen. Importeur ist ja in dem Fall der Verkäufer. Interessante Frage!

Sehr interessante Frage, meine Meinung dazu wäre, nur wenn Du
versuchst das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, würde der Staat
auf das Fahrzeug aufmerksam werden. Dann würde das alte Gesetz
in Frage kommen: "Den Letzten beißen die Hunde". Aber bei Deiner
Nutzung wird Er wohl nie von dem Fahrzeug erfahren..........

Der Standort des Fahrzeuges ist der wo er zugelassen ist, also die USA. Somit müsste er verzollt werden.
Man könnte ja mal beim Zollamt nachfragen, aber soll man "schlafende Hunde wecken"?

Ich schließe mich somit "Raver2014" an.

Das ist pauschal so nicht zu sagen. Kam das Fahrzeug mit amerikanischem Kennzeichen nach Deutschland und der Fahrzeughalter ist Amerikaner, dann musst du als Käufer die Einfuhrumsatzsteuer sowie die anfallenden Zollgebühren zahlen. In diesem Fall importierst du als Käufer das Fahrzeug.
Ist der Fahrzeughalter, auch wenn das Fahrzeug in Amerika auf diesen zugelassen war Deutscher, dann musst dieser die entsprechenden Gebühren zahlen, da er das Fahrzeug eingeführt hat.
Ist ein wenig kompliziert, aber ist so.
Es spielt dabei überhaupt keine Rolle wie das Fahrzeug hier weiterverwendet wird, egal ob zugelassen oder nur als Teileträger.

Ähnliche Themen

Das Finanzamt kann auch noch rückwirkend (nach Jahren) auf dich zukommen und belangen. Dann ist auch noch der Aspekt "Steuerbetrug" zu beachten. Das gilt übrigens auch dann, wenn es sich um ein Fahrzeug aus deutscher bzw. europäischer Produktion handelt.

Zudem bin ich irritiert, denn der Eigentümer des Fahrzeugs muss eigentlich eine Art Sicherheitsleistung beim Einführen des Fahrzeugs leisten. Da reicht auch schon ein Dokument. Von daher wäre ich vorsichtig mit "keine schlafenden Hunde wecken" - die dösen nur!

LG
Mi-go

Na ja, wenn ich mit meinem Auto in die Schweiz fahre (nicht EU), muß ich auch nichts hinterlegen!

Wenn das Fahrzeug hier veräußert wird, dann kann man es ohne Verzollung und offizielle Einfuhr und Abnahme nicht zulassen.

Schlachten könnte man das Fahrzeug schon. Allerdings fallen dann für die hier verwendeten Teile Einfuhrzollgebühren an, wenn das einzelne Teil über einem bestimmten Wert liegt (Einfach mal die Freimengen/Freiwerte bei Zoll.de nachlesen.).
Bleibt das Auto komplett und steht da nur rum, fallen keinerlei Gebühren an, außer dem Risiko einer möglich umweltgefährdenden Mülllagerung!

Einen Vertrag würde ich in so einem Fall auf jeden Fall machen um den Nachweis des Gesamtwertes beim Zoll darlegen zu können.
Daraus kann man dann die möglicherweise anfallenden Gebühren ableiten.

Einen carfax-Auszug zu dem Fahrzeug würde ich mir auch besorgen! Schadet definitiv nicht!

Soll erst mal reichen!

Gruß Arnd

Hier eine Information vom Zoll:
"jede Ware (Neu oder Gebraucht) aus einem Drittland (= nicht EU – Land) muss grundsätzlich verzollt und versteuert werden.
Es kann der Verkäufer oder der Käufer die Einfuhrabgaben entrichten. Einfuhrabgaben müssen auf jeden Fall entrichtet werden, sollte die Ware in Deutschland verbleiben."

D.h. es ist normalerweise sowohl Zoll auf den Warenwert (bei Autos 10%) und darauf (Warenwert +Zoll) noch 19% Einfuhrsteuer entrichtet werden, von wem ist egal. Da der Verkäufer sich damit wohl nicht rumärgern will wird es an dir hängenbleiben, eine Zollanmeldung zu machen: https://....internetzollanmeldung.de/iza/...ation=2B7827CABE5DF10E2954
Alles andere ist dann dein Risiko, z.B. wenn du dem Verkäufer einfach cash bezahlst und es keinen Kaufvertrag gibt und der Verkäufer bei der Ausreise auch nicht nachweisen muss wo sein Auto ist

@ArndBB:
Es ist vollkommen belanglos, was mit einer Ware (das Fahrzeug ist auch nichts anderes) passiert nachdem sie eingeführt wurde. Es ist auf jeden Fall von demjenigen, welcher die Ware nach Deutschland bringt die entsprechende Zollanmeldung zu machen und die Gebühren sowie die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Zollfrei aus nicht EU Staaten sind Waren bis zu einem Gesamtwert inkl. Porto! von 22,80 EUR. Dabei nutzt es auch nichts, das Fahrzeug mit 20,00 € anzugeben, der Zoll informiert sich auch im Internet nach dem tatsächlichen Wert und legt im Zweifel diesen zu Grunde.
Schau in meinen letzten Post, so und nicht anders ist damit zu verfahren.
Noch genauere Info dazu kann dir jeder internationale Spediteur wie z.B. Dachser dazu geben, die wissen das teilweise besser wie der Zoll selbst und haben jeden Tag damit zu tun.

@Mojito02 alles richtig bloß die Staatsbürgerschaft spielt dabei keine Rolle. Der Besitzer muss nachweisen dass die Einfuhrabgaben entrichtet wurden, egal von wem. Bei einer Wiederzulassung sowieso, da sind auch noch andere Papiere nötig, und ansonsten zu seiner Sicherheit für den Fall es kommen Fragen auf. Deshalb sage ich eigenes Risiko. Im Zweifel werden Einfuhrabgaben ich glaube in doppelter Höhe nacherhoben. Und richtig, der Kaufpreis spielt keine Rolle, maßgeblich ist der Wert.

nicht ganz... wenn ein Ausländer eine Ware in seinem persönlichen Besitz einführt und nicht veräußert, dann muss er keine Einfuhrsteuer etc. bezahlen. In dem Fall er diese jedoch veräußert schon. Als Deutscher muss ich in jedem Fall, wenn ich Waren aus dem Ausland einführe, welchen den Wert derjeweiligen Freigrenze übersteigen Zoll etc. bezahlen. Da liegt der Unterschied.
Da ist das Beispiel Schweitz, wie hier schon angesprochen wurde. Wenn ich mit meinem Auto in die Schweitz fahre, dort vielleicht auch arbeite und somit evtl. einen Wohnsitz habe brauche ich natürlich keinen Zoll bezahlen. Wenn ich das Auto jedoch in der Schweitz verkaufen will schon.

Jaaaaaa aber wir reden hie davon dass ein Tourist ein US-Auto das er mitgebracht hat hier verkaufen will. Wenn er es behält und damit wieder ausreist muss er natürlich nichts zahlen. Nur wenn er es hier lässt. Dabei ist es aber egal ob dieser "Amerikaner" vielleicht die auch deutsche Staatsbürgerschaft hat. Und dem Zoll ist es egal, wer zahlt, Hauptsache es wird gezahlt. Aber gut jetzt...

Deine Antwort
Ähnliche Themen