US Blinker
Guten Tag an Alle,
ich will bei mir am MB w202 Us Blinker mit Standlich einbauen. Natürlich ist es klar, dass man das von Ebay kaufen kann. Ja, aber zur Zeit ist nichts drinne. Kann man irgendwo anders kostengünstig die US Blinker mit Standlicht kaufen??
vielen dank
Beste Antwort im Thema
verrückte welt 🙂
hier kämpft man um weiße blinkerleuchten und später tunen welche gelbe nach die auch noch immer leuchten🙄
27 Antworten
Ich zitiere aus dem oben verlinkten ebay Angebot:
"Excellent OEM Quality with Perfect Fit and Finish. Easy to Install!"
D.h. es handelt sich um kein original Mercedes Teil. Die US Fassung mit den drei Kontakten ist auch nicht im Lieferumfang.
Dann würde ich lieber auf ebay.de suchen, dort gibt es die US-Blinker mit passendem US- und Standardsockel und Birnen für den gleichen Preis... vor allem ohne teure Überweisungsgebühren in die USA, lange Wartezeit und Angst vor dem Zoll.
Z.B. hier:
Zitat:
Original geschrieben von carle57
Gelbe, dauerleuchtende Blinker...
Das mögen die Grün-Weissen besonders gerne als Anlaß zur Kontrolle...
-wer´s denn mag 😁
Manchmal sind die auch blau/silber und nen Grund brauchen die noch ned mal für ned Kontrolle 😁
Weiß ned was an den Dingern so toll sein soll 😕
Zitat:
Original geschrieben von k.osto
Ich zitiere aus dem oben verlinkten ebay Angebot:"Excellent OEM Quality with Perfect Fit and Finish. Easy to Install!"
D.h. es handelt sich um kein original Mercedes Teil. Die US Fassung mit den drei Kontakten ist auch nicht im Lieferumfang.Dann würde ich lieber auf ebay.de suchen, dort gibt es die US-Blinker mit passendem US- und Standardsockel und Birnen für den gleichen Preis... vor allem ohne teure Überweisungsgebühren in die USA, lange Wartezeit und Angst vor dem Zoll.
Auf ebay.de werden auch nur die DEPO verkauft, kannst ja mal den Anbieter fragen
zum anderen solltest du mich eventl. mal fragen was ich erhalten habe anstelle zu mutmaßen
Für meine US-Blinkern habe ich, wie ich schon schrieb, incl. Versand 41,15Euro bezahlt
Zollgebühren werden erst ab einem Warenwert von 175,- Euro fällig
und zum 3. waren bei meinen US-Blinkern auch die 2-Phasenbirnen incl. 3 Pin-Fassung enthalten
MfG Nico
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Mittelhessen
Manchmal sind die auch blau/silber und nen Grund brauchen die noch ned mal für ned Kontrolle 😁Zitat:
Original geschrieben von carle57
Gelbe, dauerleuchtende Blinker...
Das mögen die Grün-Weissen besonders gerne als Anlaß zur Kontrolle...
-wer´s denn mag 😁Weiß ned was an den Dingern so toll sein soll 😕
Solche, von weitem auffallenden Umbauten passen einfach nicht zum W202.
Ich muss, warum weiss ich nicht, jedes Jahr mindestens einmal den Kofferaum komplett ausräumen, Pusten, Reseverrad, Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Profiltiefe und Versicherung usw. vorzeigen, (das kenn' ich nun ca. fast 25 Jahren, hat sich zw. Ost und West nicht verändert) - aber es nervt immer noch - und man kann nichts dagegen machen, (vieleicht hilft ne Gesichtsoperation).
Mich freut es jedesmal, das enttäuschte Gesicht des/des Ober-(was-weis-ich-Dienstgrad)..., zu sehen, wenn kein Mangel zu finden war.
s.a.
Zitat:
Original geschrieben von sa1961
Ich muss, warum weiss ich nicht, jedes Jahr mindestens einmal den Kofferaum komplett ausräumen, Pusten, Reseverrad, Verbandskasten, Warndreieck, Warnweste, Profiltiefe und Versicherung usw. vorzeigen,
Hier in der grossen Stadt, wo grosse Verkehrskontrollen vor allem abends/nachts vorkommen, geht ein serienmaessiger W202 vollkommen in der Masse unter - guckt keiner hin, ist fast wie 'ne Tarnkappe... 😁
wenn ich weis, das ich nix getan habe, lass ich keinen cop in meinen kofferraum gucken. verbandkasten ist in der hutablage, und dreieck im kofferraumdeckel(einmal auf und zu und gut ist. ersatzrad geht keinen bull.. was an! und das ist rechtens... wenn kein dringender tatverdacht besteht, hat der bull.. gar nicht das recht in den kofferraum zu gucken. und wenn man es genau nimmt braucht er dafür sogar einen durchsuchungsbefehl. ich weis das hier gleich jmd was anderes behaupten wird, aber ich weis das ich recht hab. denn genau mit dieser materie habe ich mich befasst, weil mir das ständige "filzen" zum halz hing. und falls mich jemand etwas besseren belehren will.... lass es! ich weis über meine rechte in solch einem fall genauestens bescheid! mfg zs und ne gute n8
Zitat:
Original geschrieben von zs77706
wenn ich weis, das ich nix getan habe, lass ich keinen cop in meinen kofferraum gucken. verbandkasten ist in der hutablage, und dreieck im kofferraumdeckel(einmal auf und zu und gut ist. ersatzrad geht keinen bull.. was an! und das ist rechtens... wenn kein dringender tatverdacht besteht, hat der bull.. gar nicht das recht in den kofferraum zu gucken. und wenn man es genau nimmt braucht er dafür sogar einen durchsuchungsbefehl. ich weis das hier gleich jmd was anderes behaupten wird, aber ich weis das ich recht hab. denn genau mit dieser materie habe ich mich befasst, weil mir das ständige "filzen" zum halz hing. und falls mich jemand etwas besseren belehren will.... lass es! ich weis über meine rechte in solch einem fall genauestens bescheid! mfg zs und ne gute n8
Das ganze Posting strotz ja nur vor Unwissen 😁
1. Nur bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (§ 36 Abs. 5 StVO) ist die Polizei nicht berechtigt, den Kofferraum bzw. das Fahrzeuginnere zu durchsuchen. Es gibt aber noch andere Kontrollen, z.B. nach Polizeirecht wo das zulässig ist.
2. Einen dringender Tatverdacht ist im Bereich der Strafverfolgung angesiedelt. Die Rechtgrundlage ergibt sich dann aus der Strafprozeßordnung. Und selbst dort ist nicht immer ein dringender Tatverdacht erfoderlich. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht Ansonsten gibt es wie gesagt auch noch Kontrollen, welche sich auf das Polizeirecht stützen.
3. Einen Durchsuchungsbefehl gibt es nicht. Ein Richter erlässt einen Durchsuchungsbeschluss 😉 Dieser ist aber nur bei Wohnungsdurchsuchungen erforderlich, sofern nicht Gefahr im Verzug begründet werden kann. Andere strafprozeßuale Maßnahmen mal außen vor. Ein Kfz. ist aber keine Wohnung sondern eine Sache. Bei einer Durchsuchung des Kfz. nach Polizeirecht gibt es keinen Richtervorbehalt.
4. Du brauchst hier nicht erzählen dass Du Ahnung hast - die hast Du nämlich nicht 😉
5. Man kann ruhig Polizei schreiben 😎
Zitat:
Original geschrieben von Nicod78
Zollgebühren werden erst ab einem Warenwert von 175,- Euro fällig
So pauschal stimmt das aber ned 😁
Nur Waren unter 22 € sind vollständig abgabenfrei.
Von 22 € - 150 € muss Einfuhrumsatzsteuer bezahlt werden.
Ab 150 € müssen Einfuhrumsatzsteuer und "Zollgebühren" bezahlt werden.
Hi,
US-Blinker beim Händler ca. 160 Euro (beide) ohne Zusätze.
Bei ebay habe ich die Dinger für 90 Euro geschossen (Original Bosch) inkl. Fassungen und Birnen, aber nicht angeschlossen. Die Optik hat Priorität.
Haben kein E-Prüfzeichen, nur eine SAE......-Nr..
So sieht`s aus.
Zitat:
Original geschrieben von Mittelhessen
Das ganze Posting strotz ja nur vor Unwissen 😁Zitat:
Original geschrieben von zs77706
wenn ich weis, das ich nix getan habe, lass ich keinen cop in meinen kofferraum gucken. verbandkasten ist in der hutablage, und dreieck im kofferraumdeckel(einmal auf und zu und gut ist. ersatzrad geht keinen bull.. was an! und das ist rechtens... wenn kein dringender tatverdacht besteht, hat der bull.. gar nicht das recht in den kofferraum zu gucken. und wenn man es genau nimmt braucht er dafür sogar einen durchsuchungsbefehl. ich weis das hier gleich jmd was anderes behaupten wird, aber ich weis das ich recht hab. denn genau mit dieser materie habe ich mich befasst, weil mir das ständige "filzen" zum halz hing. und falls mich jemand etwas besseren belehren will.... lass es! ich weis über meine rechte in solch einem fall genauestens bescheid! mfg zs und ne gute n81. Nur bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle (§ 36 Abs. 5 StVO) ist die Polizei nicht berechtigt, den Kofferraum bzw. das Fahrzeuginnere zu durchsuchen. Es gibt aber noch andere Kontrollen, z.B. nach Polizeirecht wo das zulässig ist.
2. Einen dringender Tatverdacht ist im Bereich der Strafverfolgung angesiedelt. Die Rechtgrundlage ergibt sich dann aus der Strafprozeßordnung. Und selbst dort ist nicht immer ein dringender Tatverdacht erfoderlich. Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Tatverdacht Ansonsten gibt es wie gesagt auch noch Kontrollen, welche sich auf das Polizeirecht stützen.
3. Einen Durchsuchungsbefehl gibt es nicht. Ein Richter erlässt einen Durchsuchungsbeschluss 😉 Dieser ist aber nur bei Wohnungsdurchsuchungen erforderlich, sofern nicht Gefahr im Verzug begründet werden kann. Andere strafprozeßuale Maßnahmen mal außen vor. Ein Kfz. ist aber keine Wohnung sondern eine Sache. Bei einer Durchsuchung des Kfz. nach Polizeirecht gibt es keinen Richtervorbehalt.
4. Du brauchst hier nicht erzählen dass Du Ahnung hast - die hast Du nämlich nicht 😉
5. Man kann ruhig Polizei schreiben 😎
JAJA. ich weis wovon ich schreibe! du kannst es glauben oder nicht...
An meinem C180 habe ich es nicht angeschlossen. Jeder wie er es mag ob mit oder ohne...
Zitat:
Original geschrieben von zs77706
JAJA. ich weis wovon ich schreibe! du kannst es glauben oder nicht...
Jeder kann mal mit seinem Posting daneben liegen. Fehler passieren.
Wenn man allerdings etwas von sich gibt, was von hinten bis vorne falsch ist und dann auch noch dazuschreibt, dass man nicht darauf eingehen soll weil man Ahnung hat und das alles so stimmt - dann nenne ich sowas ganz einfach lächerlich !!!
Du hast von Recht NULL Ahnung und dabei bleibt es 😉