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Unwissentlich Unfallwagen von privat gekauft / Wie am besten vorgehen?

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 18:14

Moin, ich habe im November 2019 einen Mercedes Kombi von privat für 21500 Euro gekauft.

Es hieß beim Verkauf, dass der Stoßfänger mal nachlackiert wurde ( damit hätte ich leben können ).

Da ich fast immer allein mit dem Auto fahre, öffne ich die hinteren Türen nicht besonders oft.

Heute war es aber so weit. Und da war ein ordentlicher rostiger Riss zu sehen.

Ich hab das ganze dann mal genauer unter die Lupe genommen und musste feststellen, dass nicht nur der Stoßfänger, sondern beide hinteren Seitenteile und auch Türen lackiert und teilweise gespachtelt wurden.

Es ist schon alles relativc gut gemacht, muss man sagen. Aber es ist jetz für mich zweifelsfrei ein Unfallwagen und ich denke, ich muss irgendwie an den Verkäufer herantreten.

Im Kaufvertrag steht nichts von Unfallschäden, also weder dass er unfallfrei ist, noch dass es Vorschäden gibt. ( Was ich im Nachhinein bei einem halbwegs professionell aufgesetzten Kaufvertrag schon seltsam finde )

Wie gehe ich am besten vor? Muss ich dem Verkäufer beweisen, dass er mir einen Unfallwagen verkauft hatte?

Wie kann ich den Nachweis erbringen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt? Gutachter?

Wer muss dann für die Kosten aufkommen?

Was lässt sich an Minderung raus holen? Lohnt sich der Aufwand?

Ich habe eigentlich kein Interesse daran, ihm das Auto wieder hinzustellen und rückabzuwickeln, zumal ja dann ca. 20000 km mir angerechnet würden.

Allerdings möchte ich das ganze auch nicht einfach auf mir sitzen lassen.

Ich bin zum Glück rechtsschutzversichert, scheue aber derartige Auseinandersetzungen trotzdem. Ich würde mich am liebsten gütlich mit dem Verkäufer einigen, aber was kann ich von ihm verlangen?

Der Verkäufer hat den Wagen nicht neu gekauft, ist also nicht Erstbesitzer, könnte also behaupten, er wusste nichts davon.

Auto ist Mercedes C-Klasse W205 250er Diesel aus 11/2014. Hatte zum Verkaufszeitpunkt 96500 km und setzt 118000

Hat vielleicht jemand ähnlich Erfahrungen gemacht und kann davon berichten, wie es ausgegangen ist?

Vielen Dank schonmal.

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61 Antworten

Zitat:

@popolli schrieb am 6. Juni 2021 um 20:14:34 Uhr:

Der Verkäufer hat den Wagen nicht neu gekauft, ist also nicht Erstbesitzer, könnte also behaupten, er wusste nichts davon.

In diesem Fall mußt du das Gegenteil beweisen können.

Nach so einer langen Zeit, vergiss einfach alles und lebe damit... Da ist nichts mehr zu machen, gütlich einigen schon Mal gar nicht und ich denke mit Rechtsbeistand auch nicht.

Tipp:

Fast alle Rechtsschutzversicherungen haben eine kostenfreie telefonische Erstberatung, da kannst du anrufen und den Fall genauso schildern und dann wird dir der gegenüber (Rechtsexperte) schon sagen, ob es überhaupt Sinn macht das weiter zu verfolgen oder nicht. Ich denke nicht...

Ich verstehe auch nicht ganz, warum du das jetzt festgestellt hast (mit spachteln usw.) und die ganze Zeit bisher noch nicht. Auch wenn du die Türen nicht oft auf machst, beim Kauf schaut man sich das ja schon an und entweder erkennt man, dass etwas nachlackiert wurde und gespachtelt wurde oder nicht. Oder hast du das jetzt einen Experten wegen des rostigen Risses anschauen lassen, der es festgestellt hat?

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 19:28

Wie gesagt, hab ich es erst jetzt genauer unter die Lupe genommen, wegen des rostigen Risses. Es gab vorher für mich keinen Anlass zu glauben, es sei ein Unfallwagen. Und das man das erst nach 1,5 Jahren feststellt, kann ja eigentlich nicht ausschlaggebend sein. Ich werde mal versuchen, mich mit dem Vor-Vorbesitzer in Verbindung zu setzen. Wenn dieser mir bestätigt, dass er den Wagen als Unfallwagen verkauft hat und das im Kaufvertrag auch so festgehalten wurde besteht vielleicht eine Möglichkeit.

Es ist für mich irgendwie nicht einzusehen, warum ich mir Betrug einfach so gefallen lassen soll, nur weil es schon eine Weile her ist. Schwierig wird es, wenn es da noch zwischenhändler gibt. Ein Käse :-(

Jep, das ist eine gute Vorgehensweise...!

Weil auch der private Verkäufer bzgl. "richtigen" Unfallschäden offenbarungspflichtig ist...

Diese Arglist (des Verkäufers) musst Du als Käufer natürlich beweisen...; wenn Du das kannst, dann kannst Du den Vertrag sogar anfechten und die Konsequenz ist die, dass beide Parteien so gestellt werden, als hätte es diesen KV gar nie gegeben...(grob gesagt: Auto wird wieder gegen das Geld zurück getauscht)...

Abzüglich Nutzungsentgeld.

Wieviel km hat der jetzt mehr auf der Uhr

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juni 2021 um 21:44:42 Uhr:

Abzüglich Nutzungsentgeld.

Wieviel km hat der jetzt mehr auf der Uhr

Laut seinem Anfangspost 21500 km.

TE: kannst du mal ein Foto von dem Riss posten?

1. Mist! Wollte gar nicht Danke drücken...;-)

2. Abzgl. Nutzungsentgelt fällt doch nur beim Rücktritt (über die "Gewährleistungsrechte) vom KV an, oder?

Bei der Anfechtung gibt es diesen Ausgleich "zugunsten" des Verkäufers m.W.n., oder?

Kann aber auch sein, dass ich da was falsches aufgeschnappt habe...

Zitat:

@windelexpress schrieb am 6. Juni 2021 um 21:44:42 Uhr:

Abzüglich Nutzungsentgeld.

Wieviel km hat der jetzt mehr auf der Uhr

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 20:04

Hier mal ein Foto... Und bitte. Nicht wieder sagen, dass hätte ich doch schon eher sehen müssen... Hab ich nicht und ich öffne die Türen hinten nicht oft. Hinten rechts schon überhaupt nicht eigentlich. Hinten links gerade mal, wenn ich eine Einkaufstüte schnell auf Sitz packen will. Aber eigentlich nutze ich dafür den Kofferraum

20210606
Themenstarteram 6. Juni 2021 um 20:09

Also ich hab ehrlich gesagt wenig Lust auf Wandlung. Bin ja mit dem Auto sonst zufrieden, auch wenn es mir heute den Tag versaut hat. Hab auch gerade noch 600 Euro für Garantieverlängerung überwiesen letzte Woche. Nur, wenn ich das Auto mal irgendwann verkaufen will, bin ich ja der dumme und muss sagen, dass ich zumindest einen Unfallschaden vermute. Und das wird sich ja dann auch beim Preis bemerkbar machen.

Erstens musst du ein schriftliches Gutachten erstellen, wo schwarz auf weis steht welche Vorschäden der Wagen hatte. Alles was du hier berichtest beruht auf deinen Mutmaßungen.

Ohnehin wird es sehr schwierig nach 1,5 Jahren etwas nachweisen zu können.

Der Verkäufer wird sich sicherlich wehren. Ohne dir etwas unterstellen zu wollen, aber vielleicht hast du vor halbem Jahr ein Unfall gehabt, es repariert hast und jetzt versuchst es dem Verkäufer unterzuschieben. Man weiss es nicht.

Versuch ist es in jedem Falle wert, aber Chancen sehe ich da kaum welche.

Das sollte man innerhalb der ersten Monate machen sollen.

Zitat:

@popolli schrieb am 6. Juni 2021 um 22:04:23 Uhr:

Hier mal ein Foto... Und bitte. Nicht wieder sagen, dass hätte ich doch schon eher sehen müssen... Hab ich nicht und ich öffne die Türen hinten nicht oft. Hinten rechts schon überhaupt nicht eigentlich. Hinten links gerade mal, wenn ich eine Einkaufstüte schnell auf Sitz packen will. Aber eigentlich nutze ich dafür den Kofferraum

Jetzt ganz naiv von mir, aber vielleicht ist es ein Materialfehler von Daimler!?

Lass ein Gutachten erstellen, dann hat’s in jedem Falle Gewissen und etwas handfestes in der Hand.

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 20:34

Ein Materialfehler kann ich ausschließen, weil wenn man das Auto genau unter die Lupe nimmt, sieht man, dass da mal was gemacht wurde. Es wurde zwar gut gemacht, aber man sieht es. Genauso ist mir dann heute auch ein Läufer im klarlack an der Tür aufgefallen. Also das ist schon relativ eindeutig. Gutachten werde ich machen lassen, wenn irgendwie geklärt ist, wer für die Kosten aufkommt. Ich gehe erstmal den Weg über vor-vor-Besitzer (wenn ich da ran komme), und dann mal schauen was dabei raus kommt.

Zitat:

@popolli schrieb am 6. Juni 2021 um 22:34:18 Uhr:

Gutachten werde ich machen lassen, wenn irgendwie geklärt ist, wer für die Kosten aufkommt.

Da wirst du wohl erst einmal finanziell in Vorleistung gehen müssen und kannst anschließend schauen, wem du die Erstattung deiner Auslagen auf's Auge drücken kannst.

Themenstarteram 6. Juni 2021 um 20:37

Zitat:

@Romandin84 schrieb am 6. Juni 2021 um 22:20:06 Uhr:

Erstens musst du ein schriftliches Gutachten erstellen, wo schwarz auf weis steht welche Vorschäden der Wagen hatte. Alles was du hier berichtest beruht auf deinen Mutmaßungen.

Ohnehin wird es sehr schwierig nach 1,5 Jahren etwas nachweisen zu können.

Der Verkäufer wird sich sicherlich wehren. Ohne dir etwas unterstellen zu wollen, aber vielleicht hast du vor halbem Jahr ein Unfall gehabt, es repariert hast und jetzt versuchst es dem Verkäufer unterzuschieben. Man weiss es nicht.

Versuch ist es in jedem Falle wert, aber Chancen sehe ich da kaum welche.

Das sollte man innerhalb der ersten Monate machen sollen.

Ah okay... Ich hab den Unfall selbst verursacht und möchte das dem Verkäufer in die Schuhe schieben. Also selbst wenn du schreibst, du möchtest mir sowas nicht unterstellen, so tust du es ja irgendwie doch. Und wenn einem nichts besseres dazu einfällt, könnte man auch einfach mal gar nichts dazu beitragen. Selten so einen Blödsinn gelesen

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