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Auto verkauf Unfallwagen

Themenstarteram 26. März 2018 um 11:42

Guten Tag,

ich habe ein kleines Problem und bräuchte mal einen Raten.

Ich habe im Oktober 2016 mir einen gebrauchten Audi A6 bei einem Audihändler gekauft.

Bei dem Kauf war NIE die Rede von einem Unfallwagen.

Ich habe den Audi A6 jetzt wieder verkauft (an ein anderes Autohaus) als Unfallfrei. Da ich ja überhaupt nicht wusste, dass der Audi bereits Schäden hatte.

Heute rief mich dann das Autohaus an und meinte; Ehhh der A6 hatte ja einen großen Schaden. Ich sagte daraufhin, dass kann gar nicht sein.

Als ich zu Hause war, guckte ich die Vertragsunterlagen durch und dort musste ich feststellen, dass der Audi tatsächlich Schäden hatte.

Jetzt will das Autohaus, dass ich das Auto wieder zurücknehme oder 2000€ "strafe" zahle.

Ich kann das Auto nicht zurücknehmen, da ich mir bereits einen neuen gekauft habe.

Ich weiß, es war ein riesen Fehler den Vertrag nicht komplett zu lesen aber ich bin nicht davon ausgegangen, dass ein Audihändler mir das nicht sagt :( Aber klar, ich bin da natürlich auch Schuld und hätte den Vertrag ordnungsgemäß lesen müssen.

Habt Ihr vllt ein Idee, wie ich da rauskommen kann?

Ich bedanke mich im Voraus.

MadQ

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@guruhu schrieb am 26. März 2018 um 18:06:59 Uhr:

Zitat:

@porks schrieb am 26. März 2018 um 17:40:51 Uhr:

wegen Betruges

Das müsste das Autohaus erstmal beweisen. Da es der TE nicht wusste, kann es schon gar kein Betrug sein.

Oh doch. BETRUG, ganz einfach. Der TE hatte das in seinem KV stehen, als er den Wagen gekauft hat. Er wusste es und das AH wird ihm zunächst den tatbestand des Vorsatzes vorwerfen. Das muss er erstmal raus kommen...

Zahlen, und zwar schnell... bevor die sich die Sache anders überlegen und Dir die Karre komplett hinstellen und den kompletten Betrag von Dir fordern, zzgl. den Kosten die bereits entstanden sind.

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Zitat:

@MadQdoGy schrieb am 26. März 2018 um 13:42:19 Uhr:

 

Als ich zu Hause war, guckte ich die Vertragsunterlagen durch und dort musste ich feststellen, dass der Audi tatsächlich Schäden hatte.

Also steht im Vertrag was von Unfallschaden? Dann ist die Sache gegessen. Du hast unterschrieben und da gibts nichts dran zu rütteln.

Themenstarteram 26. März 2018 um 12:11

Vielen Dank für deine Antwort.

Ja, im Kaufvertrag steht Unfallwagen bzw. ein Anhang mit den reparierten Schäden.

Mir gehts eigentlich eher darum, was ich mit dem Autohaus jetzt machen kann an dem ich das Auto verkauft habe.

Ich habe dem AH das Auto ja als Unfallfrei verkauft ... die wollen wie gesagt, dass ich das Auto zurücknehme oder 2000€ zahle .................

Sind die Schäden so gravierend (gewesen), dass dies eine Minderung von 2000,- rechtfertigt?

Themenstarteram 26. März 2018 um 12:19

Die Schäden wurden alle direkt bei Audi repariert und in keiner "freien Werkstatt".

Schadenhöhe weiß ich nicht genau aber laut Vertrag wurde folgendes erneuert: Tür ersetzt / Holm instandgesetzt / Lackierung Neuteil.

Und was hast du vom Autohaus dafür bekommen?

Themenstarteram 26. März 2018 um 12:22

Ich habe vom Autohaus 20.990€ bekommen. Bei Mobile steht er jetzt für 22.990€ drin.

Bei so einem hohen Wert sind 2000€ noch ziemlich kulant. Ich glaube nicht, dass Du da raus kommst. Du hast falsche Angaben gemacht. Ob jetzt absichtlich, oder nicht ist für den Sachverhalt erstmal egal.

Themenstarteram 26. März 2018 um 12:51

Verdammt, dass habe ich mir fast gedacht =(

hi

würde mich unbedingt mit denen Einigen sonst kann es noch viel teurer werden . Einmal können die sagen wir geben den wagen zurück wegen falscher Angaben und dann kannst noch eine anzeige bekommen wegen Betruges. Und von Schadenersatz oder Anwaltskosten usw reden wir mal lieber nicht .

Zitat:

@porks schrieb am 26. März 2018 um 17:40:51 Uhr:

wegen Betruges

Das müsste das Autohaus erstmal beweisen. Da es der TE nicht wusste, kann es schon gar kein Betrug sein.

 

Man kann sich mit dem Autohaus einigen. Klappt das nicht, kann das Autohaus auf Rückabwicklung des Vertrags pochen. Dann hat man jedoch, wie schon geschrieben, unter Umständen noch Anwaltskosten zu zahlen. Ich denke auch 2000€ kann man als Lehrgeld akzeptieren.

Ich begreife nicht wie man einen Kaufvertrag machen kann und den dann nicht durchliest.

2000.- Euro schleunigst zahlen und abhaken.

Zitat:

@guruhu schrieb am 26. März 2018 um 18:06:59 Uhr:

Zitat:

@porks schrieb am 26. März 2018 um 17:40:51 Uhr:

wegen Betruges

Das müsste das Autohaus erstmal beweisen. Da es der TE nicht wusste, kann es schon gar kein Betrug sein.

Oh doch. BETRUG, ganz einfach. Der TE hatte das in seinem KV stehen, als er den Wagen gekauft hat. Er wusste es und das AH wird ihm zunächst den tatbestand des Vorsatzes vorwerfen. Das muss er erstmal raus kommen...

Zahlen, und zwar schnell... bevor die sich die Sache anders überlegen und Dir die Karre komplett hinstellen und den kompletten Betrag von Dir fordern, zzgl. den Kosten die bereits entstanden sind.

ich würde auch sofort die 2.000€ zahlen. Kannst froh sein das es sich so einfach erledigen läßt. Der Verdacht des Betrugs ist da nämlich schnell begründet. Schließlich steht im Vertrag etwas von unfall und die belege für die reparatur liegen sogar noch vor. da kann das gericht ganz schnell davon ausgehen das Du es wußtest und dir betrug anlasten.

ist zwar dumm gelaufen aber um die Zahlung wirst Du nicht rum kommen. Sie ist ja auch berechtigt. kannst ja versuchen mit dem AH zu reden und viellicht 1.500€ draus zu machen aber einlassen müssen die sich auf nix.

Sorry aber ist wohl die einizge Lösung.

Zitat:

@keksemann schrieb am 26. März 2018 um 18:17:54 Uhr:

Er wusste es und das AH wird ihm zunächst den tatbestand des Vorsatzes vorwerfen. Das muss er erstmal raus kommen...

Und den alten Kaufvertrag sendet man dem neuen Autohaus dann zu, oder woher nehmen die dann die Beweise für diese abstrusen Behauptungen?

 

Nichtsdestotrotz ändert das natürlich nichts an der zugesicherten Eigenschaft des Verkaufsvorgangs.

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