Unwissentlich Fahrschulwagen gekauft. Schadensersatz?

Hallo, ich habe im Oktober ' 15 einen seat leon bei einem Händler gekauft. Er hatte schon recht viel aufm Tacho (149 000 km) der Händler begründete dies damit, dass der Wagen viel Langstrecke gefahren worden sei. Nun stellte sich heraus, dass der Wagen als Fahrschulwagen genutzt wurde. Im Fahrzeugbrief steht nicht die Firma, sondern der Inhaber drin. Ich habe allerdings einen bilderbeweis, dass der Wagen als fahrschulwagen genutzt wurde. Zudem geht langsam das zweimassenschwungrad kaputt. Ich hätte den Wagen nicht gekauft, wenn ich von seiner Nutzung gewusst hätte. Hatte schon mal jemand so eine Erfahrung gemacht? Habt ihr Schadensersatz vom Händler bekommen? Oder den Kaufvertrag nichtig gemacht? Würde mich über eure Erfahrungen freuen. Vielen Dank! 🙂

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Mifra ganz ehrlich. Was heißt hier kein Geld? Ich finde deinen Kommentar echt unverschämt! Das Auto ist nicht alt, es ist von 2011 verdammt nochmal. Und egal ob es jetzt n 10.000 oder 20.000 Euro Wagen ist. Ein Verkäufer hat gewisse Pflichten und ich als Käufer auch Rechte!!! Wie sollte es rechtmäßig sein, dass der Käufer mich bewusst anluegt weil ich das Auto sonst nicht kaufen würde? Und es war kein Hinterhofhandler. Meine fresse. So ich habe mich mal deinem Wortschatz angepasst, sorry. Und jetzt halt dich bitte raus zum 2. Mal!

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Und ich finde auch nicht, dass mein Auto gleich 20.000 Euro kosten muss. Das tut nun wirklich nicht Not. Mir solche Sachen vorzuwerfen ich hätte kein Geld, schämst du dich nicht fremden Leuten sowas zu unterstellen? Ne Rechtsschutz hab ich übrigens, genauso wie Geld. Es geht mir nicht einmal nur ums Geld sondern ums Prinzip. Man muss sich schließlich betrug nicht gefallen lassen. Over& out

ich würde auf dem Thema der gewerblichen Nutzung drauf rumreiten und allein deshalb rückabwickeln. Wenn der Händler das nicht offenbart hat, dann hat er die A...karte gezogen, selbst wenn er es gar nicht gewusst hat. Sein Risiko.

Das Thema ZMS: ein Verschleißteil ist das im Gegensatz zur Mitnehmerscheibe nicht.

@berlin-paul Dankeschön, ich werde mich mal vom Anwalt beraten lassen was bei rückabwicklung (man bekommt nicht den kompletten Kaufpreis zurück, sondern je nach dem wie viel gefahren wurde) oder bei Kaufpreisminderung herumkommt. Ich sag euch gerne Bescheid, wenn ich mehr weiß. Dankeschön 🙂

Chancen sehe ich da nur über den Kaufvertrag.

Üblicherweise gibt es hier einen Abschnitt, ob das Fahrzeug gewerblich, Taxi, Miet- oder Fahrschulwagen genutzt wurde. Ist hier "privat" angekreuzt, hast Du gute Chancen auf Ersatz, Minderung oder vielleicht sogar Rückgabe.
Gibt es einen anderen oder gar keine Eintrag, dürftest Du verloren haben.

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Sorry das ist Blödsinn, eine Nutzung als Fahrschulwagen muss angegeben werden.
Wenn hier ein falscher oder gar kein Eintrag vorgenommen wurde kann sie auf eine Rückgabe bestehen.

Was hab ich denn anders geschrieben als Du, dass Du meinen Beitrag als Blödsinn bezeichnest?

Wenn "privat" angekreuzt und das Auto dann doch als Fahrschulauto gelaufen ist, könnte man zumindest von Versehen, vielleicht sogar Betrug ausgehen. Also habe ich entsprechend gute Chancen.

Wenn aber Fahrschulwagen angekreuzt und das Auto so gekauft wurde, worüber soll ich mich denn dann beschweren?

Zitat:

@Harig58 schrieb am 20. April 2016 um 12:04:37 Uhr:


Wenn aber Fahrschulwagen angekreuzt und das Auto so gekauft wurde, worüber soll ich mich denn dann beschweren?

wenn man aber den Thread liest, dann weiß man, dass genau das nicht der Fall war

@TE
bei der Rückabwicklung muss man als Käufer den Wertverlust durch die gefahrenen km ersetzen, kann allerdings die eigenen Aufwendungen dagegenstellen. Unterm Strich meist nicht der Rede wert, wenn man überhaupt etwas zu zahlen hat.

@Kai R.

Ich kann eine entsprechende Aussage des TE nicht finden. Kannst Du mir helfen?

kann man aus dem Text ableiten:

Zitat:

@anna195 schrieb am 19. April 2016 um 08:57:47 Uhr:


Er hatte schon recht viel aufm Tacho (149 000 km) der Händler begründete dies damit, dass der Wagen viel Langstrecke gefahren worden sei. Nun stellte sich heraus, dass der Wagen als Fahrschulwagen genutzt wurde.

Aber einen Beweis, dass es tatsächlich ein Fahrschulwagen war, den ist die TE bisher schuldig geblieben. Ein Bild beweist nichts. Durchaus möglich, dass zu Werbezwecken dieser Wagen halt zum Fotografieren mit dazu gestellt wurde.

Man könnte ja mal bei der Fahrschule anrufen und fragen.....

Dann wäre das schon lange geklärt.

Man sieht eindeutig die zusätzlichen fahrspiegel und Aufkler der fs. Mit der fs habe ich auch schon telefoniert 🙂

Im Kaufvertrag steht gar nichts von der bisherigen Nutzung

@ Kai R.
Dass es sich offenbar um einen Fahrschulwagen handelt, ist ja unbestritten.

In meinem Beitrag geht es aber um eine mögliche Rückabwicklung. Dazu müsste man jedoch wissen, was im Kaufvertrag steht. Genau dazu schreibt der TE aber nichts. Daher habe ich daher angemerkt, dass diese Angabe für den weiteren Verlauf bzw. die sich daraus ergebenden und dargestellten Möglichkeiten nicht ganz unwichtig ist.

Was daran nun Blödsinn ist, erschließt sich mir nicht und leider konntest Du das auch nicht plausibel darstellen..

und, hat der Händler das Auto direkt von der Fahrschule gekauft oder war da noch ein Händler dazwischen? Es wäre gut, wenn man dem Händler nachweisen könnte, dass er von der Fahrschulexistenz wusste.

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