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Unwissentlich Fahrschulwagen gekauft. Schadensersatz?

Themenstarteram 19. April 2016 um 6:57

Hallo, ich habe im Oktober ' 15 einen seat leon bei einem Händler gekauft. Er hatte schon recht viel aufm Tacho (149 000 km) der Händler begründete dies damit, dass der Wagen viel Langstrecke gefahren worden sei. Nun stellte sich heraus, dass der Wagen als Fahrschulwagen genutzt wurde. Im Fahrzeugbrief steht nicht die Firma, sondern der Inhaber drin. Ich habe allerdings einen bilderbeweis, dass der Wagen als fahrschulwagen genutzt wurde. Zudem geht langsam das zweimassenschwungrad kaputt. Ich hätte den Wagen nicht gekauft, wenn ich von seiner Nutzung gewusst hätte. Hatte schon mal jemand so eine Erfahrung gemacht? Habt ihr Schadensersatz vom Händler bekommen? Oder den Kaufvertrag nichtig gemacht? Würde mich über eure Erfahrungen freuen. Vielen Dank! :)

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. April 2016 um 6:54

Mifra ganz ehrlich. Was heißt hier kein Geld? Ich finde deinen Kommentar echt unverschämt! Das Auto ist nicht alt, es ist von 2011 verdammt nochmal. Und egal ob es jetzt n 10.000 oder 20.000 Euro Wagen ist. Ein Verkäufer hat gewisse Pflichten und ich als Käufer auch Rechte!!! Wie sollte es rechtmäßig sein, dass der Käufer mich bewusst anluegt weil ich das Auto sonst nicht kaufen würde? Und es war kein Hinterhofhandler. Meine fresse. So ich habe mich mal deinem Wortschatz angepasst, sorry. Und jetzt halt dich bitte raus zum 2. Mal!

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Wobei man manchmal auch nicht drinsteckt.

Ich hab meinen Vectra B 1999 neu mit 7 km auf der Uhr gekauft. Ich hab nie im Stehen gelenkt, nie was krummgefahren, nie hart über Kantsteine auf Anschlag, 2011 lenkte sich nach der Autobahn eine Seite schwerer als die andere, Fazit: Lenkgetriebe defekt, generalüberholtes 250 Euro und 350 Euro noch mal die Arbeit, weil die ganze Achse raus musste etc.

Meine Frau hatte 14 Jahre lang einen Ford Puma und hat nur im Stehen gelenkt, gekurbelt, alles Mögliche, das Auto fährt beim jetzigen Besitzer immer noch tadellos mit der ersten Lenkung. Mein Astra jetzt tut es auch usw., da lenke ich jetzt, wie ich es brauche, weil wenn's heil ist, hält es das aus und wenn nicht, dann halt nicht.

Dann hätte es kein Auto werden dürfen.

Hat aber direkt natürlich nichts mit dem Thema zu tun. Fahrschulnutzung ist trotzdem noch was anderes und warten wir mal ab, was die TE weiter berichtet.

cheerio

Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 16:35:19 Uhr:

Warum wird immer nur von einer Rückabwicklung geschrieben, aber nicht von einer Preisminderung inklusive ZMS-Reparatur? Neues (teureres) gebrauchtes Auto holen und das Glücksrad neu drehen? Wenn der Allgemeinzustand mies ist würde ich es ja noch verstehen.

ich würde mir nie nie niemals nicht ein gebrauchtes Fahrschulauto ans Bein binden.

am 21. April 2016 um 16:34

Zitat:

@Matsches schrieb am 21. April 2016 um 09:50:28 Uhr:

...

Was macht ein professionell repariertes Unfallfahrzeug schlechter als ein unfallfreies?

...

In allen Fällen ist die Antwort wahrscheinlich: Nichts!

...

...das ist der einzige Punkt, wo ich widersprechen bzw. ne Kleinigkeit hinzufügen möchte.

Ein Fahrzeug, wo wegen einer Schramme mal ein Stoßfänger oder ein paar Plastikteile oder ne Tür getauscht würde ich bedenkenlos kaufen.

Aber von einem Fahrzeug an dessen Rahmen fachgerecht rumgezupft / repariert (Richtbank, etc.) wurde würde ich Abstand nehmen. Ein einmal zurückverformtes Bauteil -auch bei einer fachgerechten Reparatur durchaus möglich & erlaubt- hat nie wieder die Steifigkeit, wie im Originalzustand.

Siehe hierzu "Minderwert, Reparatur an tragenden Teilen"

Bzgl. Fahrschulwagen oder nicht... find ich lächerlich diese Diskussion. Bei meinem nächsten Fahrzeugkauf werde ich gezielt nach dem Nutzerkreis fragen und alle Fahrzeuge ausschließen, die von Frauen gefahren wurden... <duck und wech> :D

Normale Pkw haben seit 50 Jahren keine Rahmen mehr.

Es geht um einen 0815 Blechschaden. Warum nehmen Gutachter und Gerichte denn merkantile Minderwerte an?

Richtig, weil ein Auto weniger wert ist wenn es irgendwann mal irgendeinen Unfall hatte.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 21. April 2016 um 17:34:46 Uhr:

Zitat:

@MvM schrieb am 21. April 2016 um 16:35:19 Uhr:

Warum wird immer nur von einer Rückabwicklung geschrieben, aber nicht von einer Preisminderung inklusive ZMS-Reparatur? Neues (teureres) gebrauchtes Auto holen und das Glücksrad neu drehen? Wenn der Allgemeinzustand mies ist würde ich es ja noch verstehen.

ich würde mir nie nie niemals nicht ein gebrauchtes Fahrschulauto ans Bein binden.

Die Frage ist nur, was ausgerechnet am Fahrschulauto so schlimm ist. Der Fahrlehrer passt schließlich auf, dass nicht viel passiert. Ein reparaturbedingter Ausfall des Fahrzeugs ist auch ein Verdienstausfall, da Fahrstunden nicht gegeben werden können. Freizeit ist so eine Reparatur auch nicht wirklich. Dann kommt noch die bessere Pflege hinzu, da ein Fahrschulwagen die Visitenkarte fürs Unternehmen ist.

Beim Gegenrechnen der gesparten Ausgaben für die Anschaffung und eventuell höheren Kosten bei Wartungsarbeiten sehe ich keinen Nachteil. Immerhin kann der Wagen bei der ersten teureren Reparatur wieder abgestoßen werden. Hierbei hebt sich der geringere Verkaufspreis mit dem geringeren Kaufpreis wieder auf.

Teil- und Hilfsrahmen hat man auch bei selbsttragenden Karosserien

am 21. April 2016 um 17:57

@Matsches ... streiche Rahmen, ergänze selbsttragende Karosserie. Ist es wirklich so schwierig den Sinn hinterm Geschriebenen zu erkennen. Eine Karosserie bei der an tragenden Teilen z.B. mittels Richtbank rumgezupft wurde, die für das Crashverhalten relevant sind würde ich nicht kaufen.

Und dabei ist für mich das Monetäre zweitrangig... in erster Linie gehts mir dabei um das Crashverhalten, einer schon einmal gecrashter und fachgerecht reparierter aber "weicher" Karosserie.

Jede Konstruktion, egal welche und wenns beim Selbstversuch eine einfache Blechkiste wie eine alte Werkzeugkiste ist verliert an Steifigkeit, Festigkeit, wenn sie einmal verbogen und wieder zurückverformt wurde... das und nichts anderes sagt dieser Test aus, egal ob sich die Konstruktion selbsttragende Karosserie oder Rahmen/Leiterrahmen nennt.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 21. April 2016 um 19:54:01 Uhr:

Teil- und Hilfsrahmen hat man auch bei selbsttragenden Karosserien

Natürlich, zum Beispiel sowas

Aber sowas wird natürlich nicht gerichtet, sondern ausgetauscht.

Wir sprachen weiter oben ja von einer professionellen Reparatur.

Also gerade was Kupplung ZMS angeht hat der Fahrschulwagen sicher höheren Verschleiß. Da wird ja munter geübt, Berganfahrt, ..., war nix, nochmal, ...

Das ist definitiv ein Wertminderungsgrund weil das hoher verschleiß ist, speziell wenn man es halt noch nicht kann (es sei denn, Kupplung und ZMS sind neu).

Motorverschleiß weiß ich jetzt nicht, viel kaltstarts kriegt der sicher nicht, aber halt auch keine Langstrecke.

Rest dürfte egal sein.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 22. April 2016 um 6:42

Also die Sache liegt nun beim Anwalt. Der fs Lehrer gibt mir eine schriftliche Auskunft, wie lange der Wagen als fs Auto genutzt wurde -immerhin 4 Jahre und ca 140000 km. Ggf. Wird ein Kfz Gutachten über den Verschleiß angefertigt. Dann überlegen wir, ob es sich lohnt gegen den Sachverhalt vorzugehen und ob wir auf Kaufpreisminderung oder Rücktritt vom Kaufvertrag plädieren. Es wird möglichst eine außergerichtlichen Einigung angestrebt - vor Gericht kann das anscheinend 1-2 Jahre dauern.

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