Unwissentlich Fahrschulmotorrad gekauft
Hallo zusammen,
Ich habe vor ca. einer Woche eine BMW G 310 R beim Händler gekauft, Erstzulassung Dez. 2020, 12k kilometer für 3800€.
Nun habe ich gerade das Fahrzeug online zugelassen und danach einmal den Vorbesitzer gegoogelt: Scheinbar ein Fahrschulbetreiber, der auf seiner Website auch angibt eine G310 R für den A2 Schein zu benutzen. (allerdings Bj 2021)
Zugelassen war das Motorrad allerdings nicht auf die Fahrschule, sondern auf ihn Privat.
Jetzt meine zwei Fragen: So eine Fahrschulmaschine ist wahrscheinlich schon in deutlich schlechterem Zustand, oder? Was für Rechte habe ich gegenüber dem Händler, da mir der Ursprung ja unterschlagen wurde?
20 Antworten
Was steht denn überhaupt im Kaufvertrag?
Wurde dort, wie z.B. beim ADAC-Mustervertrag die gewerbliche Nutzung ausgeschlossen oder keine Angaben dazu gemacht? Dort wird dies explizit abgefragt.
Dazu kommt die Fahrschule/Fahrlehrer ist nicht Vertragspartner oder wurde auf Kommission verkauft?
Bisher ist alles nur Unterstellung. Die gewerblich als Fahrschulmaschine genutzte G310 (EZ2021) ist ein Jahr jünger, also nicht mit der verkauften G310 (EZ2020) identisch.
Ist denn überhaupt der Händler/Verkäufer darauf angesprochen worden. Oder alles nur hören/sagen, könnte hätte , wollte, ...
Freu Dich über dein neues Moped und genieß es. In ein paar Jahren, wenn nicht bald, willst du sowieso etwas größeres, stärkeres, dann ist die Mühle sowieso wieder Geschichte. Bis dahin wird sie locker durchhalten.
Hallo Servus wieso gibst du den Krempl nicht zurück.
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Das coole an Fahrschulmaschinen sind die Sturzbügel. Sturzbügel für Lenker, Motor, Gabel, Räder, Tank...nicht jede Fahrschulmaschine ist voll ausgerüstet, aber fast jede hat zumindest ein Bügelpaar, meist für den Motor. ich finde das sieht cool aus, in Richtung Post-Apokalypse, und ist praktisch.