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Unverschulteter Unfall: Gutachter stellt "keinen regulierungswürdigen Schaden" fest

Hallo,

neulich ist mir jemand rückwärts auf meinen Wagen gefahren und hat den Stoßfänger vorne rechts beschädigt (Riss und diverse Kratzer). Schuldfrage ist klar und aktenkundig.

Das Audi-Zentrum machte einen Kostenvoranschlag über ca. 750 EUR - Erneuerung des Stoßfängers, Lackierung, Montage etc. Auf Basis dieses KVs zahlte die gegnerische Versicherung erstmal 700 EUR unter Vorbehalt.

Dann schickte sie einen Gutachter, der feststellte, dass aufgrund von Vorschäden (Kratzer an der linken Seite und vorne) kein regulierungswürdigen Schaden vorläge. Entsprechend verlangt die Versicherung das Geld zurück.

Jetzt zu meinen Fragen. Die Erneuerung des Stoßfängers wäre vielleicht übertrieben und würde mir einen kleinen Vorteil hinsichtlich der Altschäden bringen. Aber habe ich nicht ein Recht, für den durchaus entstandenen optischen Schaden entschädigt zu werden? Bzw. steht mir nicht eine vernünftige Reparatur, sprich die Herstellung des Zustandes vor dem Unfall, zu?

Sollte ich jetzt die 700 ebenfalls unter Vorbehalt zurückzahlen und einen neuen KV, z.B. von einer freien Werkstatt über eine Spot-Reparatur vorlegen? Oder gar nur 700 minus diesen KV (netto) zurückzahlen?

Habe ich vor einem Schlichter oder was es da gibt eine Chance?

beste Grüße, Ebe

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34 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von BlubbC280

@Dellenzähler: Würdest Du bitte Dein letztes Posting editieren? Im Moment sieht es so aus, als hätte ich gerade eine Rechtsberatung gegeben....:D

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil ;)

 

Hoffentlich klagt mich jetzt nicht unser MT- Staatsanwalt auf irgend etwas an.... :D:D:D

 

am 4. Januar 2008 um 23:25

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Zitat:

 

Aber bei unseren faulen "Staatsanwälten" hier in Deutschland (und insbesondere bei MT) hat ja keiner was zu befürchten..... LOL :p

 

Also von faul würde ich nicht sprechen wollen - eher von "überlastet":)

 

Im Grunde hast Du aber nicht unrecht. Versicherungsbetrug ist bekanntermaßen Volkssport, wird also von so ziemlich jedem betrieben, der sonst strafrechtlich gesehen eine "weiße Weste" hat. Und wenn jemand da mal einen versuchten Betrug begeht, bislang aber nicht auffällig war und bei der Beschuldigtenvernehmung womöglich reumütig aller zugibt - dann wird in 95 Prozent aller Fälle das Verfahren mit oder auch ohne Geldauflage eingestellt (§§ 153, 153a StPO). Nur wer schon auffällig war oder besonders renitent ist, oder wer die Betrügereien gewerbsmäßig begeht, landet vor dem Richter.

 

Dazu kommt, dass der Ermittlungsaufwand für den Staatsanwalt ja auch höher ist. Man muß ja dem Beschuldigten nachweisen, dass er den Vorschaden auch kannte und ihn der Versicherung in bertrügerischer Absicht verschwiegen hat. Und solche Einlassungen wie "Ich wußte von der Delle nichts, den Wagen fährt sonst meine Frau" oder: " Ich hab es aus Versehen vergessen, der Versicherung den Vorschaden zu melden" oder "Ich dachte, die Werkstatt erledigt alles für mich" müssen erstmal widerlegt werden. Es kommt ja nicht darauf an, ob man diese Einlassungen glaubt oder nicht, sondern das Gegenteil muß bewiesen werden! Da geht der Staatsanwalt schon mal den Weg des geringsten Widerstandes.

 

Zitat:

 

Original geschrieben von K080907

 Also von faul würde ich nicht sprechen wollen - eher von "überlastet"

Zitat:

Im Grunde hast Du aber nicht unrecht. Versicherungsbetrug ist bekanntermaßen Volkssport, wird also von so ziemlich jedem betrieben, der sonst strafrechtlich gesehen eine "weiße Weste" hat. Und wenn jemand da mal einen versuchten Betrug begeht, bislang aber nicht auffällig war und bei der Beschuldigtenvernehmung womöglich reumütig aller zugibt - dann wird in 95 Prozent aller Fälle das Verfahren mit oder auch ohne Geldauflage eingestellt (§§ 153, 153a StPO). Nur wer schon auffällig war oder besonders renitent ist, oder wer die Betrügereien gewerbsmäßig begeht, landet vor dem Richter.

 

Zitat:

 

Dazu kommt, dass der Ermittlungsaufwand für den Staatsanwalt ja auch höher ist. Man muß ja dem Beschuldigten nachweisen, dass er den Vorschaden auch kannte und ihn der Versicherung in bertrügerischer Absicht verschwiegen hat. Und solche Einlassungen wie "Ich wußte von der Delle nichts, den Wagen fährt sonst meine Frau" oder: " Ich hab es aus Versehen vergessen, der Versicherung den Vorschaden zu melden" oder "Ich dachte, die Werkstatt erledigt alles für mich" müssen erstmal widerlegt werden. Es kommt ja nicht darauf an, ob man diese Einlassungen glaubt oder nicht, sondern das Gegenteil muß bewiesen werden! Da geht der Staatsanwalt schon mal den Weg des geringsten Widerstandes.

 

wohl war, deine Ausführungen kann ich aus eigener Berufserfahrung vollumfänglich bestätigen ;)

 

Aber hier wollte ich eigentlich einem selbsternannten Hobby-Juristen ohne Fach- und Sachkunde mal seine  Grenzen aufzeigen und Ihm mitteilen das solch ein dummes Geschwätze im Versicherungsforum nichts verloren hat.

 

Ob er es versteht, oder Verstanden hat weis ich nicht, ist aber eigentlich auch nicht so wichtig... :)

 

Ich mag es nämlich überhaupt nicht leiden, wenn Leute, die von einem Thema überhaupt keine Ahnung haben hier bei MT einen auf "dicke Hose" machen und versuchen mit Ihrem " oberwichtigen Ratschlägen"  dem TE mehr zu Schaden als zu helfen, so nach dem Motto, "Hauptsache ich hab mal meinem Senf  zu etwas abgebeben..."

 

Gruß Delle

 

 

 

am 5. Januar 2008 um 0:02

Um nochmal zum eigentlichen Problem zu kommen:

Das hatten wir nämlich in diesem Thread hier besprochen, in welchem praktisch die gleiche Fallgestaltung vorgelegen hat:

http://www.motor-talk.de/.../...ratur-wieder-ein-schaden-t1674679.html

Und so sieht es hier auch aus: Die Stosstange war ganz offensichtlich bereits vor dem jetzigen Unfallereignis derartig beschädigt, dass diese sowieso einen "Totalschaden" darstellte.

Auch hier ist nun durch den neuerlichen keine Schadenerweiterung eingetreten (eine Sache kann halt nur einmal totalbeschädigt sein).

So, dann wird in die Werkstatt gefahren und ein Kostenvoranschlag erstellen lassen, über eine neue Stossstange und der wird dann der Versicherung eingereicht.

Der offensichtliche und bekannte Vorschaden wird dabei "ganz vergessen" zu erwähnen oder einfach als nicht erwähnungswürdig betrachtet.

Es wird wohl seinen Grund haben, warum die Versicherung hier eine Nachbesichtigung vorgenommen hat und nur unter Vorbehalt bezahlt.

Vermutlich hat es auch einen Grund, warum man nicht zu einem Sachverständigen gefahren ist und ein (Kurz-)Gutachten hat erstellen lassen.

Und möglicher Weise liegt der Gutachter der Versicherung ja auch gar nicht so falsch:confused: - möglicher Weise!

 

Und Dellenzähler ist Recht zu geben, dass manche User (die sich auch noch einen Möchtegerntitel anmassen) mit ihren "guten" Ratschlägen irgendwo anders posten sollten, wenn Sie von der Materie hier keine Ahnung haben.

am 5. Januar 2008 um 0:08

@ Delle

 

das hab ich schon gesehen, klar :)

 

Ob unser "Staatsanwalt" vielleicht schon das Ermittlungsverfahren gegen den TE einleitet ? Einen Anfangsverdacht wg. versuchten Betruges könnte es ja geben. Aber bestimmt stellt er das Verfahren dann ein, denn mit dem falschen Tip: 

 

Zitat:

 

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflicht auch deine Anwaltskosten tragen.

 

ist der TE schon genug bestraft:D

 

Denn -so richtig dieses Zitat grundsätzlich ist- wenn es keinen ersatzfähigen Schaden gibt, gibt es auch keinen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten.

am 5. Januar 2008 um 8:42

Manche lernen es halt nicht :mad:

 

 

Zitat:

Hallo, hatte neulich einen Haftpflichtschaden an meinem Auto. Gegner hat seine Daten hinterlassen, also hab ich beim Audi Zentrum einen Kostenvoranschlag für die Reparatur geholt. Waren gut 1200 EUR netto (ca. 1500 brutto). Das habe ich bei der Versicherung eingereicht.

Die haben dann einen TÜV-Gutachter geschickt, der sich alles angeschaut hat.

 

Heute erhalte ich einen Scheck über 300 EUR und eine Kostenschätzung des Gutachters über diesen Betrag (da steht was von Smart Repair drin).

Können die das so einfach festlegen, was ich bekomme, auch wenn die Werkstatt meiner Wahl das ganz anders berechnen würde?

Ist das bindend, was ein von denen bestellter (trotzdem wohl unabhängiger) Gutachter sagt? Finde das etwas frech von der Versicherung (Allianz), der KV vom Audi Zentrum war zwar sicher die Luxusvariante, aber kein Fake oder Betrugsversuch. Die 300 decken sicher nicht mal den Wertverlust, die ganze Stoßstange ist verschoben so dass die Spaltmaße nicht mehr stimmen usw. <img src="../../images/smilies/frown.gif" alt=":(" />

 

Hab ich ohne Anwalt ne Chance oder muss ich mich der Versicherung beuden?

 

Danke, Ebe

www.motor-talk.de/.../...etet-nur-25-der-reparaturkosten-t1229839.html

 

 

 

 

 

Zitat:

Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflicht auch deine Anwaltskosten tragen.

ist der TE schon genug bestraft:D

Denn -so richtig dieses Zitat grundsätzlich ist- wenn es keinen ersatzfähigen Schaden gibt, gibt es auch keinen Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten.

Nach dem Posting von xAKBx dürfte dann ja wohl feststehen, was alle Rechts"experten"* hier wissen. Und da die Versicherung hier ja schon geleistet hat, könnte man juristisch unter Umständen schon von einen vollzogenen B***** sprechen oder? :mad:

Nur schade, dass man dem Beihelfer, hier dem freundlichen, nichts kann.:(

 

 

* copyright by Staatsanwalt

Vorsicht! Der Schaden von Oktober 2006 war an der Heckstoßstange. Die damalige Minderung der Versicherung habe ich eingesehen, der Gutachter hatte sicher recht.

Der aktuelle Schaden bezieht sich auf die Frontstoßstange. An der in der Tat kleinere Vorschäden vorliegen. Dass ich die der Versicherung mitteilen muss wusste ich nicht. Braucht ihr nicht zu glauben, aber ich verdiene echt genug um mich nicht über 700 EUR aufregen zu müssen.

Davon abgesehen fände ich es in aktuellem Fall angemessen, dass mir die Herstellung des Zustands vor dem Unfall ermöglicht wird. Ich sehe es nicht ein, dass mit Hinweis auf alte kleinere Kratzer an der linken Seite mir verweigert wird, die großen Kratzer und die eingeschobene Frontstoßstange (Scheinwerfer beschlägt mitterweile, wahrscheinlich ist eine Dichtung verrutscht) reparieren zu lassen.

Also lasst bitte die ganzen Betrugs-Theorien, mir ist es extrem lästig dass mir ständig jemand das Auto beschädigt und ich dann die Rennereien hab. Erst verpass ich wichtige Meetings weil ich beim Unfall auf die Polizei warten muss, und dann muss ich noch für KVAs zu Werkstätten fahren und mit Versicherungen und Gutachtern herumschlagen. Dazu habe ich echt keine Lust.

Danke für die (wenigen) konstruktiven Beiträge.

Grüße, -Ebe

Zitat:

Original geschrieben von Ebe

 

Danke für die (wenigen) konstruktiven Beiträge.

Grüße, -Ebe

Jetzt zu meinen Fragen. Die Erneuerung des Stoßfängers wäre vielleicht übertrieben und würde mir einen kleinen Vorteil hinsichtlich der Altschäden bringen.

 

Die damalige Minderung der Versicherung habe ich eingesehen, der Gutachter hatte sicher recht.

 

Und dieser Gutachter hat warscheinlich auch wieder Recht

 

Sehr schade, dass wir dir hier nicht weiterhelfen konnten....

 

*Kopfschüttel*

Lasst es mich konkreter formulieren.

Der damalige Gutachter hatte sicher recht, dass man mit 300 EUR den entstandenen Schaden reparieren kann (auch damals waren schon andere Kratzer an der Heckstoßstange, welches straßenparkende Auto in dem Alter hat die bitte nicht?).

Der aktuelle Gutachter hat sicher nicht recht, dass man mit 0 EUR den entstandenen Schaden reparieren kann.

Das ist der Unterschied.

am 5. Januar 2008 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von Ebe

Der aktuelle Schaden bezieht sich auf die Frontstoßstange. An der in der Tat kleinere Vorschäden vorliegen. Dass ich die der Versicherung mitteilen muss wusste ich nicht.

Also ich kenne das so, daß man von der Versicherung des Unfallgegners einen Fragebogen zugeschickt bekommt, in dem man zum Unfallhergang und zum entstandenen Schaden befragt wird.

In diesem Fragebogen wird ausdrücklich nach unreparierten Vorschäden gefragt.

Zitat:

Original geschrieben von Ebe

 

Der aktuelle Gutachter hat sicher nicht recht, dass man mit 0 EUR den entstandenen Schaden reparieren kann.

Das ist der Unterschied.

Der aktuelle Gutachter sagt, dass dir kein regulierungspflichter Schaden enstanden ist.

Das ist der Unterschied

 

am 5. Januar 2008 um 18:54

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

 

Das hatten wir nämlich in diesem Thread hier besprochen, in welchem praktisch die gleiche Fallgestaltung vorgelegen hat:

http://www.motor-talk.de/.../...ratur-wieder-ein-schaden-t1674679.html

Da ja mein Thread hier angesprochen wird, wollte ich mich auch mal kurz melden.

Habe mit dem Unfallgegner mehrmals telefoniert, und ihm auch den Fall geschildert, ers elber ist einverstanden mit einer kleinen Zahlung gegen ein Papier das wir keine weiteren Forderungen haben.

Nur das nicht die Meinung ensteht, das ich hier Versicherungsbetrug vorhatte/vorhabe...(obwohl ich nicht den Eindruck habe das dies jemand sagen würde)

am 5. Januar 2008 um 21:12

@ ebe

 

in Deinem ersten Posting hast Du von einem Riss und Kratzer gesprochen, also von eher optischen Schäden, die bei deinem jetzigen Unfall entstanden sind. Die Vorschäden waren ebenfalls Kratzer, also auch optischer Natur. Dann würde man schon keinen ersatzfähigen Schaden feststellen, denn wo liegt der Schaden, wenn die Stoßstange vor und nach dem Unfall optische Schäden hatte, aber noch funktionstüchtig war? 

Es kommt eben auf den Wert an: Und wie groß ist wohl der Wertunterschied zwischen zwei Stoßstangen, beide funktionstüchtig, beide mit optischen Schäden, eine mit etwas größerem und eine mit etwas kleinerem? Das kanst Du auf dem nächsten Schrottplatz erfragen, vermutlich heißt es "Ne Stoßstange für den Wagen kostet xy EUR, such Dir eine aus". Wertmäßig gibts eben kaum einen Unterschied, jedenfalls keine 750 EUR!

 

Und ja, ich denke schon, dass das Geltendmachen eines Schadens durch Einreichen des KVA unter Verschweigen von Vorschäden einen versuchten Betrug darstellt - und wenn es zur Zahlung kommt, einen vollendeten.

 

Jetzt hast Du aber geschrieben, dass es wohl auch einen funktionellen Schaden gibt -  einen Wassereinbruch in den Scheinwerfer. In solchen Fällen gibt es natürlich schon einen ersatzfähigen Schaden, denn ein optisch beschädigten, aber funktionstüchtiges Teil ist natürlich mehr wert als ein Teil, das nicht funktioniert. Und so liegt es nach Deinem letzen Beitrag. Vor dem Unfall: funktionstüchtiger Scheinwerfer, nach dem Unfall: blinder Scheinwerfer.

 

Dann muß die Versicherung schon zahlen, zumindest für die Scheinwerferreparatur, aber immer noch nicht eine neue Stoßstange, es sei denn, die ist auch so verbogen, dass sie im Gegensatz zu vorher nicht mehr hält/nicht verkerhssicher ist.

 

Zu diesem Thema noch eine Frage:

Muss man sich auf einen Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers einlassen, wenn man selber keine Schuld am Unfall trägt (auch mir ist der Typ aufgefahren) und wenn man selber keinen KVA sondern gleich ein Gutachten erstellt hat, welches an die Versicherung ging? Ein Gutachten sollte doch reichen, oder nicht? Eventuell durch Anwalt?

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