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Unverschuldeter Unfall und ich zahl wohl böse drauf

Themenstarteram 14. Januar 2016 um 19:56

Hi,

bin etwas verzweifelt...... mir ist vorgestern einer voll hinten drauf gefahren. Ich stand an einer roten Ampel! Er meinte, es haben seine Bremsen nicht funktioniert... er fuhr einen neuen Mini (jetzt Schrott)!

Ich habe zu Weihnachten diesen, meinen ersten eigenen, Wagen (bin Anfang 20 und verdiene nicht sonderlich gut), einen alten Peugeot 206 von meinem Onkel geschenkt bekommen, da er gesundheitlich bedingt nicht mehr Auto fahren kann. Ich bin damit keine 50km gefahren. Mein Onkel hat den PKW 1 Woche vor dem Unfall komplett herrichten lassen und TÜV neu, war ein Weihnachtsgeschenk. Die Rechnung der Werkstatt belief sich auf fast 1.300 Euro.

Der Wagen ist aus 2002 und hat 90.000 km drauf. Durch den Auffahrunfall ist das Auto Schrott (Rahmen total verzogen, Auspuff gerissen, u.a.), natürlich nicht mehr fahrbar und auch nicht mehr reparaturfähig. Der Gutachter von der Werkstatt schätzt es auf 1.000 Euro Restwert. Ich muss einen Haufen Formulare ausfüllen. Die Werkstatt meint, ich soll den Peugeot verschrotten lassen, vielleicht bekomme ich noch 50 oder 100 Euro dafür. *heul*

Ich sitze jetzt ohne PKW da, der Restwert liegt 300 Euro unter den Reparaturkosten von Mitte Dezember. Ich bekomme für 1000 Euro keinen auch nur annähernden Ersatz und kann jetzt wieder mit dem Bus zur Arbeit fahren, meine Großeltern leben auf dem Land, wo man ohne Auto nicht hin kommt, uvm. Ich könnte heulen.

Kann mir jemand bitte Mut machen?!

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19 Antworten
Themenstarteram 15. Januar 2016 um 8:54

Ja, danke Karliseppel, ich bemühe mich. :)

LG

Was sagt denn das restliche Gutachten aus wenn der Gutachter 1000 eur Restwert feststellte ??? warum sagt die Werkstatt das du für 50 - 100 EUR das Auto verschrotten lassen sollte wenn der eigene Gutachter einen anderen Restbetrag festhält. Also hier stimmt irgendwie was nicht

Was heißt überhaupt "Gutachter der Werkstatt"? Hast du den Gutachter beauftragt oder ist das nur irgendein Werkstattseppel, der Daumen mal pi geschätzt hat?

Eine kurze Recherche auf Autoscout liefert mit den genannten Daten (206er aus 02 mit 90tkm) exakt einen Treffer mit dicker Beule (die alleine mehr als 1.000 Euro ausmacht). Der Wiederbeschaffungswert kann also nie und nimmer passen!

Falls das wirklich ein von dir beauftragter Gutachter sein sollte, konfrontiere ihn damit und fordere ihn zur Nachbesserung auf.

am 17. Januar 2016 um 5:59

Aber es ist immer eine Selbsbeteiligungvon mindestens 150 dabei.

Wenn keine Verkehrsrechtsschutz, dann bein Amtsgericht Beratungshilfe holen.

Ch.

Zitat:

Der Gutachter von der Werkstatt schätzt es auf 1.000 Euro Restwert. Ich muss einen Haufen Formulare ausfüllen. Die Werkstatt meint, ich soll den Peugeot verschrotten lassen, vielleicht bekomme ich noch 50 oder 100 Euro dafür. *heul*

Das war aber dann doch wohl eher kein Gutachter. So eine Aussage trifft kein Fachmann.

Als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden, ist es deine Aufgabe den Schaden zu beziffern. Dies geschieht durch ein Gutachten eines unabhängigen, von dir beauftragten Sachverständigen deines Vertrauens.

Nach der ausführlichen Besichtigung deines Autos bekommst du von ihm ein Gutachten, in dem unter anderem die folgenden Angaben stehen:

- Reparaturkosten (netto und brutto)

- Wiederbeschaffungswert, das ist der Wert deines Autos vor dem Unfall

- ggf. im Wiederbeschaffungswert enthaltene Steuer (bei dir 0 %)

- Restwert, das ist der Wert deines beschädigten Autos

- Restwertgebote, diese sind verbindlich und das höchste ist entscheidend

Da im Wiederbeschaffungswert der aktuelle Zustand deines Autos unmittelbar vor dem Unfall berücksichtigt ist, hast du durchaus die Möglichkeit ein vergleichbares Auto für dieses Geld wieder zu kaufen.

Von der Versicherung erhältst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert und den Restwert erhältst du vom Aufkäufer.

Extrem wichtig ist für dich jetzt die absolut korrekte Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes durch den von dir beauftragten Sachverständigen. Dieser brauch auch alle vorhandenen Belege und Unterlagen zur Einsicht!

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