Dringende Frage zu Versicherungswechsel 12.08.2016

Hallo zusammen,

ich habe mal eine dringende Frage zu meinem Versicherungswechsel, meine aktuelle Versicherung hat mich zum 12.8.2016 gekündigt aufgrund von 2 Schäden...

Jetzt versuche ich Geld zu sparen, weil ich wurde jetzt auf HF 0 und VK 1 gestuft. Das ist wirklich sehr hoch, daher war ich bei der wgv. Die haben mir ein Angebot gemacht, weil ich bereits 3 Jahre lang einen Roller versichert habe. Leider geht der Wechsel nicht.

Daher meine Überlegung, wenn morgen die Versicherung abläuft dann kann ich das Fahrzeug doch gleich abmelden oder? Und dann über die wgv das Fahrzeug wieder neu anmelden?

Gruß Michael

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@austria47 schrieb am 11. August 2016 um 10:01:11 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. August 2016 um 09:09:59 Uhr:


War der Roller SFR-berechtigt?

Falls nicht, hängt es davon ab, ob die WGV fragt, ob eine Vorversicherung bestand. Wird das nicht gefragt, kannst Du auf das Angebot der WGV zurückgreifen. Falls gefragt wird und Du verschweigst die Vorversicherung, wird wohl ein Strafbeitrag in Höhe einer korrekten Jahresprämie fällig. Das betrifft in Deinem Fall die Haftpflichtprämie.

Eine Jahresprämie beim nicht angeben einer Vorversicherung?

Höre ich jetzt zum ersten Mal.
Wo sollte dass den geregelt sein?

Grundsätzlich sollte es heut zu Tage so sein, dass der alte Vertrag Aufgrund der SF0 in der KH in der Schadenklassendatei landet.

Der TE schreibt das irgendwie verwirrend.
Aber ich denke, er will das Fahrzeug jetzt dann über die SF3 vom Roller versichern.
Das sollte Problemlos möglich sein.

Aber am besten direkt mit der WGV klären.
Die kennen die Details vom Rollervertrag.

Schon mal etwas von der Malus-Datei gehört? Wurde auch hier schon des öfteren "diskutiert".

10 weitere Antworten
10 Antworten

War der Roller SFR-berechtigt?

Falls nicht, hängt es davon ab, ob die WGV fragt, ob eine Vorversicherung bestand. Wird das nicht gefragt, kannst Du auf das Angebot der WGV zurückgreifen. Falls gefragt wird und Du verschweigst die Vorversicherung, wird wohl ein Strafbeitrag in Höhe einer korrekten Jahresprämie fällig. Das betrifft in Deinem Fall die Haftpflichtprämie.

Du solltest aber vorher bei der wgv anfragen, ob sie Dich mit 2 Vorschäden nehmen.

Verschweigst Du die Vorversicherung, dann hast Du die vorvertrageliche Anzeigepflicht verletzt. Das könnte dann im Schadenfall Konsequenzen für Dich haben (HIS).

Siehe lieber zu, dass Du einen Versicherer findest, der Dich mit 2 Vorschäden nimmt.

Also wenn dir deine aktulle VS gekündigt hat wegen Nichtzahlung der Beiträge oder Schadenshäufigkeit musste dich nach einer neuen Hfl-Vs umschauen und kannst dich überall neu versichern! Von der neuen Vs bekommst du eine EVB-Nummer die du allerdings der Zulassungsstelle mitteilen musst!

Zitat:

@bommel-73 schrieb am 11. August 2016 um 09:13:50 Uhr:


Also wenn dir deine aktulle VS gekündigt hat wegen Nichtzahlung der Beiträge oder Schadenshäufigkeit musste dich nach einer neuen Hfl-Vs umschauen und kannst dich überall neu versichern! Von der neuen Vs bekommst du eine EVB-Nummer die du allerdings der Zulassungsstelle mitteilen musst!

Da würde ich allerdings vorsichtig sein, denn es könnte sein, dass bei der Schadenbelastung diverse Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn sie von den Schäden erfahren.

Ähnliche Themen

Jupp da sollte er vorab klären und vorher die Karten auf Tisch legen

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. August 2016 um 09:09:59 Uhr:


War der Roller SFR-berechtigt?

Falls nicht, hängt es davon ab, ob die WGV fragt, ob eine Vorversicherung bestand. Wird das nicht gefragt, kannst Du auf das Angebot der WGV zurückgreifen. Falls gefragt wird und Du verschweigst die Vorversicherung, wird wohl ein Strafbeitrag in Höhe einer korrekten Jahresprämie fällig. Das betrifft in Deinem Fall die Haftpflichtprämie.

Eine Jahresprämie beim nicht angeben einer Vorversicherung?

Höre ich jetzt zum ersten Mal.
Wo sollte dass den geregelt sein?

Grundsätzlich sollte es heut zu Tage so sein, dass der alte Vertrag Aufgrund der SF0 in der KH in der Schadenklassendatei landet.

Der TE schreibt das irgendwie verwirrend.
Aber ich denke, er will das Fahrzeug jetzt dann über die SF3 vom Roller versichern.
Das sollte Problemlos möglich sein.

Aber am besten direkt mit der WGV klären.
Die kennen die Details vom Rollervertrag.

Zitat:

@austria47 schrieb am 11. August 2016 um 10:01:11 Uhr:



Zitat:

@gammoncrack schrieb am 11. August 2016 um 09:09:59 Uhr:


War der Roller SFR-berechtigt?

Falls nicht, hängt es davon ab, ob die WGV fragt, ob eine Vorversicherung bestand. Wird das nicht gefragt, kannst Du auf das Angebot der WGV zurückgreifen. Falls gefragt wird und Du verschweigst die Vorversicherung, wird wohl ein Strafbeitrag in Höhe einer korrekten Jahresprämie fällig. Das betrifft in Deinem Fall die Haftpflichtprämie.

Eine Jahresprämie beim nicht angeben einer Vorversicherung?

Höre ich jetzt zum ersten Mal.
Wo sollte dass den geregelt sein?

Grundsätzlich sollte es heut zu Tage so sein, dass der alte Vertrag Aufgrund der SF0 in der KH in der Schadenklassendatei landet.

Der TE schreibt das irgendwie verwirrend.
Aber ich denke, er will das Fahrzeug jetzt dann über die SF3 vom Roller versichern.
Das sollte Problemlos möglich sein.

Aber am besten direkt mit der WGV klären.
Die kennen die Details vom Rollervertrag.

Schon mal etwas von der Malus-Datei gehört? Wurde auch hier schon des öfteren "diskutiert".

Ähm. Du hast meinen Beitrag in dem ich auf die "Malusdatei" eingehe gerade selber zitiert.
Das Teil heißt nämlich auch Schadenklassendatei.

Also habe ich logischerweise schon davon gehört.

Aber:

1. Steht in dieser nicht, dass der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages bezahlen muss, wenn er die Vorschäden nicht angibt und 2. interessiert die nicht, wenn er als Vorversicherung den Roller angibt.

Die Schadenklassendatei bzw. Malusdatei interessiert nur bei Angabe keiner Vorversicherung.

Ich kenne auch keinen Versicherer, der eine Vertragsstrafe von einem Jahresbetrag verhängt, wenn man die Schäden nicht angbit.
Welcher Versicherer soll das sein?

Zitat:

@austria47 schrieb am 11. August 2016 um 22:11:23 Uhr:


Ähm. Du hast meinen Beitrag in dem ich auf die "Malusdatei" eingehe gerade selber zitiert.
Das Teil heißt nämlich auch Schadenklassendatei.

Also habe ich logischerweise schon davon gehört.

Aber:

1. Steht in dieser nicht, dass der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrages bezahlen muss, wenn er die Vorschäden nicht angibt und 2. interessiert die nicht, wenn er als Vorversicherung den Roller angibt.

Die Schadenklassendatei bzw. Malusdatei interessiert nur bei Angabe keiner Vorversicherung.

Ich kenne auch keinen Versicherer, der eine Vertragsstrafe von einem Jahresbetrag verhängt, wenn man die Schäden nicht angbit.
Welcher Versicherer soll das sein?

Ich hatte doch wohl geschrieben:

War der Roller SFR-berechtigt?

Falls nicht, hängt es davon ab, ob die WGV fragt, ob eine Vorversicherung bestand. Wird das nicht gefragt, kannst Du auf das Angebot der WGV zurückgreifen. Falls gefragt wird und Du verschweigst die Vorversicherung, wird wohl ein Strafbeitrag in Höhe einer korrekten Jahresprämie fällig. Das betrifft in Deinem Fall die Haftpflichtprämie.

Ich kenne auch keinen Versicherer, der einen Strafbeitrag erhebt, wenn man Schäden nicht angibt. Habe ich auch nie gesagt.

Aber, bezüglich Strafbeitrag bei Verschweigen einer Vorversicherung hier auf Seite 36/37.

Wenn Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt haben, können wir eine Vertragsstrafe von 100 % auf den richtigen Versicherungsbeitrag für das laufende Versicherungsjahr erheben. Dies gilt auch bei Verschweigen einer Vorversicherung.

Danke für die Info.
Hab ich so noch nicht gesehen.

Auch die WGV hat das in ihren AKBs verankert, sehe ich gerade.

Eigentlich keine schlechte Idee der Versicherung, davor abzuschrecken, es einfach mal ohne Angabe einer Vorversicherung zu probieren.

Das mit dem Strafbeitrag hat aber auch nicht jede Gesellschaft.
Aber sollte eigentlich jede machen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen