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Unverschuldeter Unfall mit ausländischem Beteiligten - Vorgehensweise?

Vorhin klingelt mein Handy und die Polizei ist dran, die mir mitteilt, dass ein tschechischer LKW beim Rangieren gegen meinen ordnungsgemäß abgestellten Wagen gekommen ist. Schäden: Motorhaube leicht eingedellt (sind nur ein paar cm, riecht aber nach komplett neuer Haube), Kotflügel links im Eimer, Stoßstange ebenso.

Meine Versicherung (Zentrale) habe ich angerufen, die meint aber, damit nichts zu tun zu haben. Daraufhin habe ich meinen Versicherungsagenten nochmal persönlich angerufen. Dieser will sich den Wagen am Freitag, wenn ich wieder zu Hause bin, mal ansehen (Fotos habe ich gemacht, die Daten des Unfallgegners incl. Grüne Karte und Personalienaustausch durch die Polizei habe ich auch).

Allerdings habe ich irgendwie ein ungutes Gefühl, jetzt fünf Tage das kaputte Auto dastehen zu haben und nichts tun zu können. Bei grüne-karte.de konnte ich die Versicherung des Unfallgegners eingeben und bin so an eine "AVUS-SSH GmbH" gelangt, die für Schadensregulierungen mit dieser tschechischen Versicherung zuständig ist. Dort habe ich allerdings noch nicht angerufen.

Kennt die jemand bzw. hat irgendjemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir etwas zum weiteren Ablauf, evtl. zur Schadenshöhe, Auszahlung, Dauer der ganzen Aktion sagen?

Ich hatte sowas noch nie und bin daher relativ ahnungslos.

39 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


[...]

Nein, ich habe keine praktische Erfahrung. Gleichwohl dürfte mein Zugang zu fachlichen Problemen ausreichend sein, um mir einen ausreichenden Überblick - zumindest was die Rechtsfragen angeht - zu verschaffen.

Ich verstehe nicht, warum du so barsche Töne anschlägst. Bisher war noch kein Gutachter bei mir, stattdessen habe ich eine Schadensschätzung machen lassen, die direkt von der Fachwerkstatt an den deutschen Partner der tschechischen Versicherung geht. Da die Sach- und Rechtslage klar ist, würden sich die Tschechen ins eigene Fleisch schneiden, wenn sie auf einen Gutachter bestehen würden. Zudem ist mir bekannt, dass mir das Recht zusteht, den Gutachter selbst auszuwählen. Da mir von der Vertragswerkstatt bereits eine Zahl genannt wurde, wäre ich selbst in dem Fall, dass ein von der Versicherung geschickter Gutachter einen wesentlich niedrigeren Betrag ansetzen würde, zwar nicht abgesichert, aber gewarnt.
Zumal nicht zu erwarten ist, dass ein tschechischer Gutachter kommt. Zahlen muss nämlich die tschechische Versicherung, nicht etwa deren Deutschland-Partner. Von daher denke ich nicht, dass der Gutachter vorsätzlich in die eine oder andere Richtung tendieren wird.

Wenn ich irgendwo daneben liege, wäre ich für Aufklärung dankbar. Wäre nett, wenn das in einem sachlichen Ton passieren könnte.

Und danke für den erneuten Hinweis auf unfallweb.de. Eine schöne Seite, um sich erste Informationen zu holen.

wie hoch ist den der Schaden?
Welche Erstzulassung ist den Fahrzeug?
und, was hat es denn gelaufen?

Schaden wird zunächst grob auf 3000 € geschätzt, schriftliche Bestätigung mit genauer Auflistung geht mir noch zu. EZ ist Dez 2002, Laufleistung ca. 90000 km.

Könnte sein, dass ich gerade noch so reinrutsche. Die einen sagen bis zum 4. Zulassungsjahr, die anderen sagen bis zum 5. Anerkannt ist auch eine Berechnung nach Monaten. Wenn ich danach gehe, bleibe ich mit 50 Monaten klar unter der geforderten 60-Monate-Grenze. Eine Laufleistung von 100000 km soll ebenso eine Grenzmarke sein.

RA Dr. Volker Nilgens hat einen Rechner auf seiner I-net Präsenz verlinkt, mit dem man den merkantilen Minderwert, der objektiv nicht zu berechnen ist und stattdessen einzelfallabhängig ist, ausrechnen kann:

http://www.nilgens.com/mwert.htm

Demnach komme ich auf 0 Euro. Natürlich wäre es verkehrt, sich allein darauf zu verlassen.
Das Thema werde ich in jedem Falle nochmal ggü. der Versicherung ansprechen.

Zitat:

Original geschrieben von c3d


Könnte sein, dass ich gerade noch so reinrutsche. Die einen sagen bis zum 4. Zulassungsjahr, die anderen sagen bis zum 5. Anerkannt ist auch eine Berechnung nach Monaten. Wenn ich danach gehe, bleibe ich mit 50 Monaten klar unter der geforderten 60-Monate-Grenze. Eine Laufleistung von 100000 km soll ebenso eine Grenzmarke sein.

RA Dr. Volker Nilgens hat einen Rechner auf seiner I-net Präsenz verlinkt, mit dem man den merkantilen Minderwert, der objektiv nicht zu berechnen ist und stattdessen einzelfallabhängig ist, ausrechnen kann:

http://www.nilgens.com/mwert.htm

Demnach komme ich auf 0 Euro. Natürlich wäre es verkehrt, sich allein darauf zu verlassen.
Das Thema werde ich in jedem Falle nochmal ggü. der Versicherung ansprechen.

Die Aussage des Herrn Dr. Nilgens ist in sich schon widersprüchlich. Wenn man den merkantilen Minderwert nicht berechnen kann, dann kann man ihn auch einzelfallabhängig nicht ausrechnen.

Und schon überhaupt nicht mit diesem absurden „Progrämmchen“

Der merkantile Minderwert wird real Fallbezogen tatsächlich ermittelt.

Jedoch nicht durch Juristen sondern durch qualifizierte KFZ- Sachverständige.

Aufgabe des Juristen ist die Durchsetzung der durch den technischen Sachverständigen ermittelten relevanten einzelnen Schadenersatzpositionen ausweislich des erstellen Gutachten gegenüber dem Schadenstifter respektive dessen Versicherung.

Es ist im Übrigen auch unerheblich was hier die einen oder die anderen sagen.

Deine Ausführungen im Hinblick auf die Parameter, welche bei Ermittlung des merkantilen Minderwertes zu berücksichtigen wären, sind zu negieren, da sie obsolet sind

Nur beispielhaft darf ich dir mitteilen, dass ich bereits schon merkantile Wertminderungen an unfallbeschädigten Kraftfahrzeugen in KH- Schadenfällen ermittelt habe, welche über eine Laufleistung von weit mehr als 100.000 Km verfügten und deren Fahrzeugalter ab Tag der Erstzulassung teilweise 7-8 Jahre betrug.

Und diese Wertminderungen wurden auch von Seiten der Versicherung reguliert. (Dies nur um hier weiteren Diskussionen vorzubeugen)

Da du, wie du es selbst dargestellt hast, über juristisches Grund- bzw. Fachwissen verfügt, verwundert deine Fragestellung hier im Thread in der Rückschau allerdings doch ein wenig.

Die von dir gestellten Fragen wurden -so glaube ich- in der Gesamtschau umfassend und erschöpfend beantwortet.

Weiterer Diskussionsbedarf dürfte demzufolge daher wohl nicht mehr bestehen.

Für die Durchsetzung deiner Schadenersatzansprüche gegen den Schadenstifter bzw. dessen Haftpflichtversicherung wünsche ich dir ein gutes Gelingen.

Ebenso wünsche ich dir für den erfolgreichen Abschluss deines Jura- Studium viel Glück.

Danke für alles.

Zitat:

Original geschrieben von c3d


Ich verstehe nicht, warum du so barsche Töne anschlägst.

Was für Dich barsch klingt ist lediglich der Versuch Dich aufzuwecken.

Wenn zum Beispiel das Wort Beweissicherung zum Thema Gutachten auftaucht, dann hat das einen ganz praktischen Sinn.

Auch ist Sinn der Einschaltung des RA nicht juristische Probleme zu wälzen, die sieht hier wirklich keiner, sondern einfach nur einen professionellen Ablauf zu gewährleisten.

Ok, das leuchtet ein.

Wie gesagt:
Einen selbst ausgesuchten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Wenn der seinen Job richtig macht wüsste ich nicht wozu Du noch einen Anwalt brauchen solltest. Ich verstehe hier die Haltung echt nicht für evl 20€ Differenz gleich noch unbedingt zu einem Anwalt zu müssen (by the way: gerade bei technischen Fällen gibts auch viele Pflaumen unter den Juristen)

Ich bin so auch bei der böööööööösen versicherung aus Coburg immer gut gefahren.

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