Unverschuldeter Unfall mit 7 Tage altem Golf 6
Liebe MT-Gemeinde,
mein 7 Tage alter Golf 6 1.4 TSI (zu dem Zeitpunkt 500km, mittlerweile 700km) wurde am Sonntag durch einen unverschuldeten Auffahrunfall (mit einem Wohnmobil) an der Heckstoßstange leicht beschädigt. Der Unfallverursacher hat zugegeben, dass er Schuld war und will den Unfall heute bei seiner Versicherung melden.
Trotzdem wird mein Golf wahrscheinlich als Unfallwagen eingestuft und darauf hab ich wirklich keine Lust, zumal das Auto wenige Tage alt ist.
Ich hab von einem Freund erfahren, dass man auf einen Neuwagen klagen kann, da das Auto noch kein Monat alt ist und noch unter 1000km drauf hat. Hab anschließend bei Google gesucht und auch einige Bestätigungen gefunden.
Was würdet Ihr nun raten, da der Unfallverursacher zudem noch ein Sachverständiger von KÜS ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Crumbs
[...]
Aber ganz ehrlich, wenn ich mit so nem Wohnmobil nicht klar komme, dann fahr ich doch erstmal aufn ADAC-Übungsplatz und probiere es aus!
Gut, das DU immer alles richtig machst! Nie Fehler beim Fahren und imm alles im Griff!
Du bist der Held deutscher Straßen!
Meine Fresse leute! regt Euch doch nicht so darüber auf, dass einer hinter Euch mal ein Tick zu spät reagiert hat. Sowas kommt vor und könnte auch Dir / Euch mal passieren!
Ist ja nicht so, als wäre der Wohnmobilfahrer mit 120 Sachen ohne Licht in Schlangenlinien gefahren und Dir ungebremst ins Heck gebrettert. DAS wäre ein Grund, sich aufzuregen!
50 Antworten
Hi,
Mir is vor kurzen auch einer rein gefahren!Da habe ich das auch gehört mit dem neuen Auto.Aber das gilt nur dann wen der Wagen nicht mehr reperabel is.Also bei einem Totalschaden.Bei so einem Kratzer in anführung striche gilt das nicht.Du kannst dir nur die Wertminderung auszahlen lassen.
Erst mal Beileid.
Habe mal ein wenig Herrn Google bemüht.
Auch wenn du keinen "Unfallwagen" hast, kannst du den Golf später nicht als Unfallfrei verkaufen.
Und was der spätere Käufer davon hält weiß heute keiner.
Definition Bagatellschaden: Als Bagatellschäden werden Lack- und Karosserieschäden bezeichnet, sofern bei Letzteren keine primär tragenden Teile des Autos verformt oder sonstwie beschädigt worden sind. Ein Auto mit Bagatellschaden gilt nicht als Unfallwagen. Es gilt aber logischerweise auch nicht als unfallfrei. Selbst dann nicht, wenn der Schaden professionell und nach Herstellervorgaben so repariert worden ist, dass nach der Reparatur weder optische noch technische Mängel feststellbar sind.
Wo hast Du das denn mit dem Neuwagen gelesen? Das ist im Totalschadenfall möglich wenn Du der gegnerischen Versicherung nachweist,das Du dir wieder einen Neuwagen kaufst. Lass deine Stossstange machen und forder eine angemessene Wertminderung und gut ist...
Mein Golf war nur 20 Stunden alt und hatte keine 500km gelaufen als es gekracht hatte. Sicher ist es ärgerlich. Kann ich sehr gut nachvollziehen.
Mein Tipp, nimm dir einen guten eigenen Sachverständigen, einen guten Anwalt. Sprich nicht selber mit der Versicherung. Falls du angerufen wirst, verweise auf deinen Anwalt und lege sofort auf.
Ich hoffe du hast es schriftlich vom Verursacher, dass er die Schuld zugibt. Wenn er im Unfallbericht der Versicherung nicht ankreuzt, dass er die Schuld zu 100% zugibt, dann sag ich jetzt schonmal viel Spaß 🙂
Der Sachverständige soll einen hohe merkantile Wertminderung angeben, und gut ist.
Ich habe auf Gutachterbasis abgerechnet, und meinen GTI in einer freien Meisterwerkstatt reparieren lassen.
Meinen Gti sieht man den Unfallschaden nicht an.
Sei froh dass keine Personen zu Schaden gekommen sind.
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Zitat:
Mein Tipp, nimm dir einen guten eigenen Sachverständigen.
Was definierst du denn als gut? Ich hab mit meinem Autohaus telefoniert,
wo ich das Auto gekauft habe, die meinten, sie holen einen Sachverständigen,
der sich das Auto anschaut. Ich hoffe er macht seine Arbeit gut!
Zitat:
Ich hoffe du hast es schriftlich vom Verursacher, dass er die Schuld zugibt.
Der Unfallverursacher hat aufgeschrieben, dass es einen Auffahrunfall auf das Heck meines
Fahrzeug gab. Den Zettel hab ich, also steht blau auf weiß, von ihm geschrieben was passiert ist.
Zitat:
Der Sachverständige soll einen hohe merkantile Wertminderung angeben, und gut ist.
Übertreiben kann man es nicht, da der Unfallverursacher selber Sachverständiger ist und
natürlich Ahnung hat, trotzdem werd ich alles versuchen.
Übertreiben wird der Gutachter es nicht. Aber jeder hat einen gewissen Spielraum. Informier dich in deinem Umfeld, bei Meisterbetrieben. Mir wurde ein Gutachter empfohlen, und ich war sehr zufrieden...
Nachdem das Gutachten erstellt wurde, kannst du deinen Golf sofort reparieren lassen (egal wo, auch in einer freien Werkstatt) und nach Gutachten abrechnen lassen.
"Nachdem der Wagen repariert wurde kann später kein Gegengutachten erstellt werden. Stichwort: Wertminderung u.a." Sprich mit deinen Anwalt.
Ich hatte einen kleinen Heckschaden, Gutachter hat meinen Schaden auf knapp 3000€ festgestellt.
Dank meines Anwalts habe ich bis auf 29€ alles erstattet bekommen.
Das Schwein hatte aber kein Schwein.Zitat:
Original geschrieben von Nova_HH
Tach!
Man habt ihr Probleme. Leichter Kratzer da, bisschen blech hier. Mein Wagen war gerade 2 Monate alt und dann ist mir das hier passiert. Siehe Bilder. Auch unverschuldet.
Dann kann man sich aufregen. Es gibt immer schlimmeres.
ja da hast du Recht! Da sollte man wirklich mal "die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges" hinterfragen. Der Umkehrschluss wenn ihm so etwas passiert wäre vermutlich " Strick nehmen und sich erschießen"! :-)Zitat:
Original geschrieben von alexum
Ich kann gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte, wenn ich so etwas lese.....!Zitat:
Original geschrieben von Bene22
am 26. Oktober 2009 um 08:21:05 Uhr
Wüsste nicht was ich mit demjenigen machen würde der mir hinten drauf fährt....
Zitat:
Original geschrieben von Crumbs
Dich würde es also kalt lassen,
wenn jemand in dein nagel neues Auto fährt??So ein Unfall ist schnell passiert, aber wer hat denn jetzt die
lästigen Telefonate und Werkstattbesuche vor sich?Das bin ja wohl ICH! Was ist in der Zeit wo ich meinen Golf
in der Werkstatt habe? Lauter Probleme die man sich hätte sparen
können.
Das Alter des Autos hat mit dem Unfall pauschal erstmal nichts zu tun. Oder glaubste bei nem 20 Jahre alten Golf 2 hätte er eher reagiert oder das wäre für den Besitzer weniger scheiße?
Ja so ein Unfall ist schnell passiert, das weiß man. Das Risiko gehst Du bewusst ein, wenn Du am Straßenverkehr teilnimmst. Wenn deine zarte Haut das nicht verkraftet, dann geh zu Fuß!
Wie was is in der Zeit wo der Golf in der Werkstatt is? Da werden einige Säcke Reiß in China umfallen un Du wirst dich mit nem Ersatzwagen (oh Gott es könnte ein mehr als 4 Wochen alter Polo werden...) begnügen.
PS.: Ich fahre täglich mindestens drei Leuden in die nagelneuen Karren...dafür wart ich auch mal gerne 4 Stunden am Feldweg nur um mir dann darauf ein zu keulen und mich zu ergötzen was die De.... jetz für ne Rennerei und Stress haben.
Zitat:
Original geschrieben von Crumbs
Da haben wir wohl schon verschiedene Ansichten über ein Auto.Zitat:
Das Ding ist ein in erster Linie ein Gebrauchsgegenstand, der mich von A nach B bringt.
Für mich ist ein Auto mehr als ein Gegenstand, dass nur dazu dient mich in die Arbeit zu bringen und zurück.
Schade drum würd mich auch ärgern, na aber wen nix verzogen ist oder was geschweist werden muss oder gespachtelt dan gilt dein Auto auch nicht als unfall wagen, also mehr als deine Stosstange bekomste dan in dem fall nicht bezahlt ist dan halt "nur" eine baggatelle,
Guten Morgen,
warte mal das Gutachten und die Schadenhöhe und besonders die Art der Beschädigung ab. Sollte der Aufprall so stark erfolgt sein, dass beim Fahrzeug Schweiß- und Richtarbeiten tragender Teile erforderlich werden, kann man sich mal in Richtung Neuwagenanspruch orientieren. Es muss dargelegt werden, dass die Weiterbenutzung nicht zumutbar ist. Ob das in deinem Fall so ist, kann jetzt niemand sagen, aber der SV wird/sollte es feststellen. Vielleicht hilft dir @Dellenzaehler hier im Forum weiter, wenn es etwas konkreter wird, er ist Sachverständiger.
Die beiden anderen Kriterien (unter 1.000 km und max. 1 Monat zugelassen) treffen ohnehin zu. Spätestens zu diesem Zeitpunkt würde ich es einem RA überlassen, hier das Maximum rauszuholen.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
[...]
Ich hoffe du hast es schriftlich vom Verursacher, dass er die Schuld zugibt. Wenn er im Unfallbericht der Versicherung nicht ankreuzt, dass er die Schuld zu 100% zugibt, dann sag ich jetzt schonmal viel Spaß 🙂
[...]
Wer hinten drauf fährt ist IMMER schuld! Aus der Nummer kommt der Verursacher nicht mal eben raus!
Zitat:
Original geschrieben von RazorMan
Wer hinten drauf fährt ist IMMER schuld! Aus der Nummer kommt der Verursacher nicht mal eben raus!
Moin,
und womit willst Du diese, in meinen Augen völlig unhaltbare Aussage stützen? Mit Stammtischparolen? Auch bei Auffahrunfällen kann es sehr wohl Teilschuld geben...
Gruss
Marcus
Zitat:
Original geschrieben von driver2211
Moin,Zitat:
Original geschrieben von RazorMan
Wer hinten drauf fährt ist IMMER schuld! Aus der Nummer kommt der Verursacher nicht mal eben raus!
und womit willst Du diese, in meinen Augen völlig unhaltbare Aussage stützen? Mit Stammtischparolen? Auch bei Auffahrunfällen kann es sehr wohl Teilschuld geben...
Gruss
Marcus
Dann frage ich mich wieso ich vor Jahren, als ich jemanden draufgefahren bin, der nach einem Blitzstart bei Grün kurz vor Ende der Kreuzung grundlos einen Vollstop hingelegt hat, 100% Schuld bekommen habe. Die Aussagen meiner Versicherung, meines Anwalts und des DEKRA-Mannes lauteten einstimmig: "Wer auffährt ist schuld! Spar Dir den Weg ans Gericht!"
Bei einem Auffahrunfall dem Vordermann eine Teilschuld nachweisen zu können, wird a) schwierig und b) kommt es da sehr genau auf die Situation an.
Selbst wenn der Vordermann grundlos bremst / verzögert, wird es schwer, denn derjenige, der auffährt hat offensichtlich den erforderlichen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten. Sonst hätte er ja bremsen und den Unfall vermeiden können!
Aber mal anders gefragt, worauf stützt Du Deine Aussage, dass meine Aussage "völlig unhaltbar" ist?
Man beachte auch, dass ich geschrieben habe, dass der Auffahrende immer schuld ist (ist er auch bei Teilschuld) und dass er nicht mal eben so aus der Nummer herauskommt (Wqas einschließt, dass es in seltenen, besonderen Einzelfällen ggf. möglich sein kann)!
Moin,
http://www.anwaltseiten24.de/auffahrunfall.html
Viel Spass beim lesen.
Ich hab nicht umsonst geschrieben: In meinen Augen...
Ist halt meine persönliche Meinung zu Deiner, in meinen Augen pauschalisierten Aussage.
Gruss
Marcus