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Unverschuldeter Unfall mit 7 Tage altem Golf 6
Liebe MT-Gemeinde,
mein 7 Tage alter Golf 6 1.4 TSI (zu dem Zeitpunkt 500km, mittlerweile 700km) wurde am Sonntag durch einen unverschuldeten Auffahrunfall (mit einem Wohnmobil) an der Heckstoßstange leicht beschädigt. Der Unfallverursacher hat zugegeben, dass er Schuld war und will den Unfall heute bei seiner Versicherung melden.
Trotzdem wird mein Golf wahrscheinlich als Unfallwagen eingestuft und darauf hab ich wirklich keine Lust, zumal das Auto wenige Tage alt ist.
Ich hab von einem Freund erfahren, dass man auf einen Neuwagen klagen kann, da das Auto noch kein Monat alt ist und noch unter 1000km drauf hat. Hab anschließend bei Google gesucht und auch einige Bestätigungen gefunden.
Was würdet Ihr nun raten, da der Unfallverursacher zudem noch ein Sachverständiger von KÜS ist.
Beste Antwort im Thema
Gut, das DU immer alles richtig machst! Nie Fehler beim Fahren und imm alles im Griff!Zitat:
Original geschrieben von Crumbs
[...]
Aber ganz ehrlich, wenn ich mit so nem Wohnmobil nicht klar komme, dann fahr ich doch erstmal aufn ADAC-Übungsplatz und probiere es aus!
Du bist der Held deutscher Straßen!
Meine Fresse leute! regt Euch doch nicht so darüber auf, dass einer hinter Euch mal ein Tick zu spät reagiert hat. Sowas kommt vor und könnte auch Dir / Euch mal passieren!
Ist ja nicht so, als wäre der Wohnmobilfahrer mit 120 Sachen ohne Licht in Schlangenlinien gefahren und Dir ungebremst ins Heck gebrettert. DAS wäre ein Grund, sich aufzuregen!
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50 Antworten
Zitat:
Wer hinten drauf fährt ist IMMER schuld! Aus der Nummer kommt der Verursacher nicht mal eben raus!
Ich bin auch nicht dieser Meinung. Wenn man sich folgendes Szenario mal durchspielt.
Und zwar nach einem Spurwechsel macht der vordere eine Vollbremsung und es kracht. Ich glaube zu wissen, daß ich es irgendwo mal gelesen habe, daß derjenige, der die Spur wechselt, "garantieren" muß, daß in den nächsten 150m niemand hinter ihm gefährdet wird.
Scheiß Satzstellung, ich weiß. Aber so ähnlich war es.
MfG
Zitat:
Original geschrieben von RazorMan
Zitat:
Original geschrieben von Samcos
[...]
Ich hoffe du hast es schriftlich vom Verursacher, dass er die Schuld zugibt. Wenn er im Unfallbericht der Versicherung nicht ankreuzt, dass er die Schuld zu 100% zugibt, dann sag ich jetzt schonmal viel Spaß![]()
[...]
Wer hinten drauf fährt ist IMMER schuld! Aus der Nummer kommt der Verursacher nicht mal eben raus!
nö nicht immer es gibt ausnahmen, ZB. auf der Autobahn wenn einer knapp vor dir einschärt na usw zumindestens Zeugen sind da wichtig!
Hatte auch schon den Fall das einer von Links einem reingefahren ist, klassicher vorfahrts fall, da hat der der eigentlich vorfahrt hatte vor gericht verloren, weil er geblinkt hatte und langsamer wurde dafür gabs zeugen und der , der ihm reingefahren ist ging davon aus das er abbigen will!
na aber in dem fall ist die schuld frage ja klar da ist natürlich der Wohnwagen schuld.
Bei diesem Schaden hast du definitiv keinen Anspruch auf ein Neufahrzeug.
Die Hürden diesbezüglich sind sehr hoch.
Anspruch auf einen Neuwagen hat man nur wenn folgende Prämissen erfüllt werden:
Wenn Das Fahrzeug
* nicht älter als ein (höchstens zwei) Monate ist
* bisher maximal 1.000 Kilometer gefahren wurde
* eine erhebliche Beschädigung erlitten hat
und hier scheitert es an der dritten Voraussetzung.
Es muss ein erheblich Schaden vorliegen. Nicht einmal das heraustrennen und neu einschweißen eines Heckabschlußblech wäre ein "erheblicher" Schaden.
Unter erheblichen Beschädigungen verstehen die Gerichte z.B. den Neuersatz eines Längsträger oder eines Bodenbleches.
Also in diesem Fall durch einen qualifizierten Sachvertändigen den merkantilen Minderwert ermitteln lassen und das reparierte Auto weiterfahren.
Oder aber auf die Tipps von dem einen oder anderen "Spezialisten " hier hören und viel Geld verbrennen.......
Gruß
Delle
abend allerseits ;-)
leider wurde mir heute mein am 15.03.10 zugelassener wagen ( np 65.tsd. ), 1.800 km leicht eingefaltet.. d.h. mind. eine hintertüre + scharnier müssen ausgetauscht werden..
daher meine frage(n):
1. ich lasse das auto natürlich in einer fachwerkstätte bestmöglich reparieren. wenn keine tragenden teile zusätzlich in mitleidenschaft gezogen sind.. gilt es dann als "unfallwagen"?
2. wonach richtet sich bei einem neuwagen der "merkantile wertverlust" ?
3. was sind die kriterien, nach denen der gutachter diesen beziffert?
4. muss ich nach gutachtenerstellung eine "kostenübernahmeerklärung" (oder so ) der unfallverursacher-versicherung abwarten oder kann ich dann die werkstätte gleich mit der reparatur beauftragen?
5. besteht ein anspruch auf einen nutzungsausfall, wenn man einen zweitwagen ( saisonkennzeichen)
hat?
bitte für hilfreiche antworten dankbar...
Hallo!
Zitat:
Original geschrieben von tobit999
1. ich lasse das auto natürlich in einer fachwerkstätte bestmöglich reparieren. wenn keine tragenden teile zusätzlich in mitleidenschaft gezogen sind.. gilt es dann als "unfallwagen"?
Kommt immer auf den Richter an, aber laut aktueller Rechtssprechung geht der Trend wohl dazu, dass nur noch reine Lackschäden als Bagatellschäden gelten, die verschwiegen werden dürfen. Muss irgendwas gespachtelt oder ein Teil getauscht werden (danach klingt deine Beschreibung) ist das Auto nicht mehr unfallfrei.
-Johannes
Zitat:
Original geschrieben von operator784
Mein Beileid.
Ich hab mich am Freitag auch auf jemanden verlassen, der mir gegenüberstand und lichthupe machte, dass ich links abbiegen kann. dann kam einer von der Spur neben dem, der mir das Signal gegeben hat. und krach.
Zum glück habe ich ihn noch gesehen und gas gegeben. Dadurch hat er mich nur an der Heckschürze leicht getrofen.......
Ende vom Lied!? Niemals auf andere verlassen. Und ich habe ihm noch dankend zugewunken beim abbiegen....
Mit der Lichthube zeigt er dir an , das er dich rein läßt, aber doch nicht das die gesamte Kreuzung damit frei ist. Lol...wie bestehen manche bloß ihre Fahrschule.
