Unübersichtliche Kreuzung - vorsichtig hereintasten

Hallo Leute,

fahre ich Autos mit (für mich) langer "Schnauze" (5er BMW), gibt es eine T-Kreuzung bei mir im Bereich wo ich ungerne rechts abbiege und äußerst ungerne links abbiege (wenn ich also beim T gesehen von unten komme).
Leider ist die Kreuzung sehr unübersichtlich und links und rechts fast immer zugeparkt sodass man kaum etwas sehen kann und zwangsläufig sich langsam in die Kreuzung tasten muss um überhaupt etwas zu sehen.

Da passiert es dann auch mal, dass von links einer kommt und er einen Schlenker um mich fahren muss oder gar abbremst weil ich seine Spur teilweise blockiere.

Bei Nacht kein Problem, da vertraue ich auf Scheinwerfer die ich strahlen sehe, bei Tag eben nicht.

Wie geht ihr mit so etwas um?
Tastet ihr euch vorsichtig hinein, meidet ihr solche Kreuzungen wenn ihr sie kennt?

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Manche User sind auch, zum vernüftig Antworten nicht in der Lage. 😉

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Eine T-Kreuzung, welche so unübersichtlich ist, dass man sich wie hier dargestellt dermaßen übervorsichtig hineintasten muss, kenne ich selber nur aus 30er Zonen und/oder verkehrsberuhigten Bereichen. Da sollte der kreuzende Verkehr keine Rolle spielen, da die Geschwindigkeit zu vernachlässigen ist.
(ja ich weiss, es gibt sicherlich VTs, die sich nicht immer an die 30 halten, aber beim TE scheint die Situation ja Standard zu sein).

.. manchmal erfreue ich mich das mein Fahrzeug keine Nase hatt
so sehe ich wo andere nicht sehen , und auch keine Angst das
mir im naechsten Momend von Lings das Kennzeichen weg fliegt

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 13. Januar 2017 um 13:19:47 Uhr:



Wenn Du Glück hast, bekommst Du dann nur Teilschuld. Dann wenn Deinem Gegner nachgewiesen werden kann, dass er entweder zu schnell gefahren ist oder Dich hätte erkennen und reagieren können. Der Anscheinsbeweis (oder wie das heißt) spricht dann aber erst einmal gegen Dich.

Da muss er kein Glück haben, es ist so. Je nach gutem Anwalt/Richter/Versicherung bekommt er sogar noch weniger Schuld. Warum ist ganz einfach gesagt.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sein Fahrzeug so beherschen, das er jederzeit anhalten kann.
Wenn er also so schnell fährt und nicht anhalten kann, dann war er schlichtweg zu schnell.

Oder was sagt ihr wenn ein spielendes Kind rausrennt, gebt ihr dann auch dem Kind die Schuld?
Entweder passt der andere VT seine Geschwindigkeit der Situation an oder er bezahlt eben wenn es knallt.

Da habe ich kürzlich einen ganz guten Spruch gelesen. Die Geschwindigkeit ist nur dann korrekt angepasst wenn ich anhalten kann ohne das es zu einer Berührung kommt.

Aber das ist den meisten Verkehrsteilnehmern eben fremd und darum rasen sie einfach munter drauf los

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 15. Januar 2017 um 17:51:30 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 13. Januar 2017 um 13:19:47 Uhr:



Wenn Du Glück hast, bekommst Du dann nur Teilschuld. Dann wenn Deinem Gegner nachgewiesen werden kann, dass er entweder zu schnell gefahren ist oder Dich hätte erkennen und reagieren können. Der Anscheinsbeweis (oder wie das heißt) spricht dann aber erst einmal gegen Dich.

Da muss er kein Glück haben, es ist so. Je nach gutem Anwalt/Richter/Versicherung bekommt er sogar noch weniger Schuld. Warum ist ganz einfach gesagt.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss sein Fahrzeug so beherschen, das er jederzeit anhalten kann.
Wenn er also so schnell fährt und nicht anhalten kann, dann war er schlichtweg zu schnell.

Dann muss es Dir ja leicht fallen, ein entsprechendes Urteil zu verlinken. Also ein Urteil, bei dem der Befahrerer der Vorfahrtstraße bei Einhaltung des Tempolimits einen höheren Schuldanteil zugesprochen kam, als der sich hereintastende Vorfahrtnehmer. Und so lange Du so einen Beleg nicht lieferst, setze ich Deinen Beitrag auf den Status "Dummgesabbel".

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Ich kann es mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen.
Die Vorfahrt erlaubt es einem vor einem anderen zu fahren.
Man kann nicht vom Verkehrsteilnehmer (der Vorfahrt hat) erwarten, dass dieser wenn er sich einer Kreuzung nähert runterbremst/verzögert nur damit es nicht zum Zusammenstoß mit einem "Hereintaster" kommt.

btw. Für diejenigen die Vorfahrt haben gilt dort Tempolimit 50.

Zitat:

@Rosigeredder schrieb am 16. Januar 2017 um 13:32:33 Uhr:


Man kann nicht vom Verkehrsteilnehmer (der Vorfahrt hat) erwarten, dass dieser wenn er sich einer Kreuzung nähert runterbremst/verzögert nur damit es nicht zum Zusammenstoß mit einem "Hereintaster" kommt.

Doch. Aber eben nur dann, wenn er den Hereintaster rechtzeitig erkennt bzw. hätte erkennen müssen.

Ansonsten darf er aber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Straße befahren im Vertrauen darauf, dass andere Verkehrsteilnehmer die Regeln ebenfalls beachten. Ansonsten müsste ich auch an jeder grünen Ampel mit Schrittgeschwindigkeit über die Haltelinie fahren, weil ja irgend jemand das Rotlicht übersehen könnte.

Und da @Benzli2013 ja den (vermeintlichen) Joker "Kind" gezogen hat: da gilt das eben nicht so einfach. Es ist ganz klar festgelegt, dass bei Kindern ein verkehrsgerechtes Verhalten nicht erwartet werden kann und bei ihnen besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden muss.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 16. Januar 2017 um 13:40:36 Uhr:


Aber eben nur dann, wenn er den Hereintaster rechtzeitig erkennt bzw. hätte erkennen müssen.

Ach so, ich hatte vorausgesetzt dass er von keiner Gefahr (z.B. Hereintaster) ausgeht...

Dann sind wir uns einig.

wenn du halt nichts siehst und dich mit reintasten nicht traust dann gibts immernoch die möglichkeit
->woanders langzufahren
->den versuch jemanden zu finden der als einweiser agiert

die nummer mit dem einweiser lernt zb jeder in der lkw fahrschule.
der pkw fahrer ist sich da gerne zu fein für - hast einen beifahrer ist das doch einfach. der steigt aus und gibt dir ein zeichen. und an einer geeigneten stelle steigt er halt wieder zu.
wenns deine eigene grundstückseinfahrt ist dann hast ggf die möglichkeit irgendwo nen spiegel zu montieren. der ersetzt zwar keinen einweiser. gibt dir aber halt trotzdem ein stück sicherheit.
an manchen straßen oder einmündungen findest du auch spiegel.
->wenns du meinst da wirklich keine kreuzung zu haben wo du nichts siehst, dann meld dich halt mal beim dortigen straßenverkehrsamt, dem bauamt oder wer auch immer zustandig ist. ggf verändern sie die parkflächen oder sind bereit dort einen spiegel aufzustellen. evtl tun es auch regelmäßige parkraumkontrollen (weil dort vielleicht ohnehin immer falsch geparkt wird. 5 meter regel nicht eingehalten. oder ü 2,8tonnen fahrzeuge an stellen wo sie nicht parken dürfen usw)

Hereintasten ist durchaus eine korrekte Verhaltensweise. Das lernt man so auch in der Fahrschule. Eine andere Möglichkeit hat man in dieser Situation nicht, die Alternative (nämlich aufs Geradewohl hinauszufahren) kommt natürlich nicht in Frage.

Des Weiteren ist es korrekt, dass man auch eine (Teil)Schuld bekommen kann, obwohl man sich innerhalb der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit befunden hat. Wie das Wort bereits sagt, handelt es sich um eine Höchstgeschwindigkeit. Hierzu lernt man, auch schon bereits in der Fahrschule, dass eine angepasste Geschwindigkeit immer über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit steht.

Ein weiterer Punkt, den jeder Besitzer einer Fahrerlaubnis noch aus der Fahrschulzeit wissen sollte ist, dass es auch nicht erlaubt ist, ein Vorfahrt zu erzwingen. Auch in diesem Fall bekommt man eine (Teil)Schuld.

Letzten Endes klärt die Schuldfrage natürlich immer ein Richter anhand der vorliegenden Beweise, Gutachten, Zeugenaussagen etc...

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 13. Januar 2017 um 09:30:53 Uhr:



Zitat:

@Rosigeredder schrieb am 13. Januar 2017 um 09:06:53 Uhr:



Tastet ihr euch vorsichtig hinein, meidet ihr solche Kreuzungen wenn ihr sie kennt?

Beides.

So auch bei mir. Erste Wahl ist bei mir Meiden.

Ich wundere mich, warum es in modernen Autos noch keine entsprechenden Kameras gibt. Einen Monitor, Rückfahrkamera usw. haben doch schon fast alle neueren, dann sollten doch zwei kleine Seitenkameras auch kein Problem sein. Wäre jedenfalls simply clever...😉 Bis dahin hilft vielleicht sowas für's um die Ecke gucken.🙂

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