Unterschlagung bei VW
Leider wurde mein Polo am Do abend von der Vw-Werkstatt unterschlagen,ohne Vertrag,ohne Schein und Brief und ohne mein Wissen bereits 2 mal weiterverkauft,ist nicht mehr auffindbar und heute mittag wird sich klären, ob es mit Nummernschildern unterschlagen wurde (heißt es gibt eine Anzeige),oder illegal schon abgemeldet wurde (Gibt ne Anzeige wegen Dokumentenfälschung) oder ob die Nummernschilder da sind und ob dem Herrn Verkaufsleiter sein Arbeitsplatz wichtig ist.
26 Antworten
ah..verstehe ..bleibt aber noch die Frage der Fin nr...wenn der Rechliche besitzer/eigentümer das ganze rechtzeitig meldet ,dann gibts da ein Problem
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
dann gibts da ein Problem
wenn das fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde, gibts beim nächsten versuch das fahrzeug an-/ab-/umzumelden sehrwohl ein problem auf der zulassungsstelle...
in einer polizeikontrolle wird das auto, sofern die (neuen) kennzeichen nicht zur fahndung ausgeschrieben sind - allerdings einfach durchgewunken...da hier seltenst die fahrgestellnummer geprüft wird...
@ Magirus: Ich finde deine Ausführungen und Erklärungen in der Sache sehr interessant und auch nicht weniger unterhaltsam.
Ich arbeite nun seit fast 20 Jahren bei einer mehrfach oben genannten Organisation im technischen Bereich (eigener Fuhrpark und auch Verwahrung sichergestellter KFZ). Nun stelle ich aber fest, dass ich hiervon offensichtlich überhaupt keine Ahnung habe, und klinke mich an der Stelle lieber mal aus.😁
Grüße
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Zitat:
Original geschrieben von fantafahrer
Nun stelle ich aber fest, dass ich hiervon offensichtlich überhaupt keine Ahnung habe,
das hängt davon ab, welcher tätigkeit du nachgehst, bist du dort als raumpflegekraft/mülleimer-entleerer angestellt kann man dir das durchaus verzeihen... 😛
von charles-franklin kettering gibts ein berühmtes zitat:
"Wenn du etwas so machst, wie du es seit zehn Jahren gemacht hast, dann sind die Chancen gross, dass du es falsch machst."
da ist manchmal was wahres drann... 😁
allerdings ists schon seit deutlich mehr als 10jahren so, das fahrzeughalter und fahrzeugeigentümer nicht ein und dieselbe person sein müssen...
ansonsten, sollten dir ja auch in deiner "oben genannten organisation" die einschlägigen gesetzeskommentare (wie sie jeder richter & anwalt auffm schreibtisch stehen hat) wie z.b. hentschel zur verfügung stehen...guck mal darein, dann wirst auch du feststellen, das "halter" nicht gleich "eigentümer" sein muss!
@Magirus:
Es ist schon rechtlich möglich, die Haltereigenschaft von der Eigentumseigenschaft ausdrücklich, durch eine zusätzliche schriftliche Vereinbarung bei Übertragung des betroffenen Fahrzeugs zu trennen. Ich merke ja jetzt, dass du genau auf diesen z.B. in in Wikipedia erklärten Fall raus willst, jedoch ändert das nichts am eigentlichen Problem des TE, um das es hier mal ursprünglich ging. Und ohne diese zusätzliche Vereinbarung ist der Halter rechtlich in der Eigentümereigenschaft 🙄
Hallo zusammen,
"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
Noch Fragen? ...
MfG
T.
Zitat:
Original geschrieben von Master of Desaster
Hallo zusammen,"Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 Abs. 4 Satz 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist. (KG Berlin, Beschluss vom 12.04.2007, Az. 12 U 51/07)."
Noch Fragen? ...
MfG
T.
Ja, eine Frage hab ich da doch noch. Wie kann ich denn nun eigentlich überprüfen, wer der Eigentümer eines Fahrzeugs ist ?? 😕
Hi fantafahrer,
eigentlich gar nicht - zumindest nicht rechtsverbindlich. Ist allerdings ein Kfz-Brief vorhanden (lückenlose Kfz-Historie), so gilt dies als Hinweis darauf, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Fehlt der Brief, ist lückenhaft oder später (nicht Region Baudatum/Erstzulassung) neu ausgestellt, kann ein Kauf des Fahrzeuges nicht mehr im guten Glauben - also auf eigenes Risiko - erfolgen. Wird festgestellt, dass das Fahrzeug irgendwann mal irgendwo gestohlen wurde (kann Jahre später sein), guckst du als momentaner Eigentümer in die Röhre.
Die Kausalität ist wie folgt: Der Eigentümer des Fahrzeuges ist derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Der Eigentümer des Fahrzeuges ist automatisch Eigentümer des Kfz-Briefes - aber eben nicht andersherum.
Du kannst auf jeder Zulassungsstelle auch ohne Brief ein Kfz zulassen. Denen ist es eigentlich egal, wer rein rechtlich der Besitzer ist. Du brauchst dazu "nur" eine unterzeichnete Erklärung des Verkäufers (kann im Kaufvertrag sein), dass der Verkauf ohne Brief erfolgt, weil [...]. Dann bekommst du einen neuen Brief auf deinen Namen ausgestellt, nachdem der Beamte/die Beamtin ihren Computer ergebnislos nach ähnlichen, gestohlen gemeldeten Kfz durchsucht (Stichwort Fahrzeugidentnummer) hat und alles ist in Butter - vorerst.
Bist du im Besitz des Kfz-Briefes (obwohl nicht der rechtmäßige Eigentümer), ist die Zulassung/Ummeldung auf deinen Namen reine Formsache. Was nicht heißen soll, dass du Straf- oder Zivilrechtlich für gesetzeswidriges Verhalten nicht belangt werden könntest
Zulassung hat man ja eigentlich immer, weil sonst kein TÜV.
MfG
T.
Das klingt soweit schon plausibel und kann einem natürlich im ungünstigsten Fall so passieren. Natürlich zählt im Streitfall auch die Fahrzeughistorie und die jeweiligen Umstände, um die wirklichen Eigentumsverhältnisse zu klären, z.B. grade wenn die Ummeldung unberechtigt durchgeführt wurde oder bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes. Sicherlich wurde hierbei schon sehr viel Betrug betrieben.
Jedoch ging ich hier mal davon aus, dass der TE den rechtlichen Besitzanspruch des betroffenen Fahrzeugs hat. Somit wäre ihm das Fahrzeug durch die Werkstatt unterschlagen worden. Durch die vorangegangenen Diskussionen wird aber teilweise der Eindruck erweckt, der TE wäre im Unrecht und hätte keinen ausreichenden Besitzanspruch auf sein Fahrzeug mehr. Deshalb habe ich in meiner Darstellung nicht Fälle wie z.B. die von dir dargestellten miteingebracht.
Gruß
Hallo,
da stimme ich dir natürlich voll zu. Dummerweise war zwischen dir und MagirusDeutzUlm dieser kleine Disput entstanden. Dadurch hat sich der Threat etwas aufgefächert.
Am Ende handelt es sich ja hier auch eher um eine Information/Warnung seitens des TE. Ich glaube, Antworten wie "Verklagen!", "Ging mir auch so ..." oder Aänliches nützen hier wenig - und was soll man sonst schreiben.
Ist der Fall tatsächlich, wie er hier dargestellt wird, gibt es 100%ig auch entsprechende Beweise, um die Beschuldigungen nachzuweisen. Den Rest muss und wird der TE selbst klären - nötigenfalls unter Zuhilfenahme entsprechender Institutionen.
Alternativ könnte man sich vielleicht auch mal an die VW-Kundenbetreuung wenden. Vielleicht erreicht man ja durch deren Einwirken auf den 🙂 - oder sollte es besser 🙁 heißen? - eine schnellere, außergerichtliche Einigung.
MfG
T.