Unterschlagung bei VW
Leider wurde mein Polo am Do abend von der Vw-Werkstatt unterschlagen,ohne Vertrag,ohne Schein und Brief und ohne mein Wissen bereits 2 mal weiterverkauft,ist nicht mehr auffindbar und heute mittag wird sich klären, ob es mit Nummernschildern unterschlagen wurde (heißt es gibt eine Anzeige),oder illegal schon abgemeldet wurde (Gibt ne Anzeige wegen Dokumentenfälschung) oder ob die Nummernschilder da sind und ob dem Herrn Verkaufsleiter sein Arbeitsplatz wichtig ist.
26 Antworten
Ach ja und als ich am Fr die Fehlercodes haben wollte,waren diese nicht auffindbar,ich weiß immernoch nicht,ob wirklich komplette Servolenkung und Lenkgetriebe kaputt waren, aber ich gehe stark davon aus, dass es nur eine Sicherung war, nachdem das Ausleseprotokoll nicht da ist.
Und sowas gibt es in einer Vw-Vertragswerkstatt.
Wo ist die versteckte Kamera.
Für die Leute, die die Vorgeschichte interessiert, unter "Dringende Frage zu kaputter Servolenkung!!!" nachlesen!
Man kann in Deutschland eigentlich ein Auto ohne den Brief weder verkaufen, noch abmelden. Wenn du den Brief noch hast, bist du auch noch der Besitzer von dem Fahrzeug. Entweder die Werkstatt sagt dir, wo das Fahrzeug steht, oder du erstattest Diebstahlanzeige und es wird zur Fahndung ausgeschrieben.
Hast du denn einen Auftrag zum Verkauf unterschrieben ??
Zitat:
Original geschrieben von Bommel
In dem Fall ist er Eigentümer - Besitzer ist derjenige, der den Wagen grade nutzt 😉
Offiziell nennt man dann die beiden Personen Fahrzeughalter und Fahrzeugführer...
Ähnliche Themen
und an der FIN.nr die registriert bei der Zulassungsstelle/Tüv usw/polizei..iss derjenige dran der das Auto zulassen will/oder bei der nächsten Kontrolle..
gruss tom
Ich habe nichts unterschrieben. Heute mit dem Herrn nochmal telefoniert,die Schilder sind angeblich bei dem Händler nebenan und ER hat mir noch gedroht und er geht zum Anwalt etc etc. Polizei weiß jetzt Bescheid. Er hat sich ja sogar den Schlüssel selber aus der Auftragsmappe geholt, mein Auto ausgeräumt und weg war es. und ich komm am nächsten Tag und weiß von nichts...
Zitat:
Original geschrieben von babs_m
Ich habe nichts unterschrieben. Heute mit dem Herrn nochmal telefoniert,die Schilder sind angeblich bei dem Händler nebenan und ER hat mir noch gedroht und er geht zum Anwalt etc etc. Polizei weiß jetzt Bescheid. Er hat sich ja sogar den Schlüssel selber aus der Auftragsmappe geholt, mein Auto ausgeräumt und weg war es. und ich komm am nächsten Tag und weiß von nichts...
zeige ihn an ...und nehme dir noch n rechtsanwalt und schildere deinen Fall..
es geht ja net dass der Händler dein Auto verkauft ...
gruss Tom
Zitat:
Original geschrieben von fantafahrer
Man kann in Deutschland eigentlich ein Auto ohne den Brief weder verkaufen, noch abmelden.
klar kann man das verkaufen!
z.b. an zwielichtige gestalten, die das fahrzeug noch in der selben nacht über die landesgrenze schaffen oder ebenso zwielichtige exporthändler die die karre direkt in den hafen kutschieren...
abmelden geht im übrigen auch ohne brief...dazu reicht die eidesstaatliche versicherung...
Zitat:
Wenn du den Brief noch hast, bist du auch noch der Besitzer von dem Fahrzeug.
falsch!
das brief sagt NICHTS über die eigentumsverhältnisse aus...
bestes beispiel: der sohn finanziert sein auto über sein konto, der papa steht aus versicherungstechnischen gründen als halter im brief...und wer ist nun der "besitzer"? 😰
ähh...eidesstattliche versicherrung von wem???vom händler😕
und sorry wenn ich mein auto zum Händler gebe zum durchcheken,kann und darf er das auto nicht veräusern ,das auto ist nicht sein eigentum/Besitz,nur weil zum durchchecken zu ihm gegeben hab...
er muss den nachweis erbringen wo das auto abgeblieben ist...und warum es weg ist..
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
klar kann man das verkaufen!Zitat:
Original geschrieben von fantafahrer
Man kann in Deutschland eigentlich ein Auto ohne den Brief weder verkaufen, noch abmelden.
z.b. an zwielichtige gestalten, die das fahrzeug noch in der selben nacht über die landesgrenze schaffen oder ebenso zwielichtige exporthändler die die karre direkt in den hafen kutschieren...abmelden geht im übrigen auch ohne brief...dazu reicht die eidesstaatliche versicherung...
Wir sind hier immer noch in Deutschland, wo es gerichtliche Erfüllungsorte gibt.
dann müsste aber der TE die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, um es zwangsabzumelden.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
falsch!Zitat:
Wenn du den Brief noch hast, bist du auch noch der Besitzer von dem Fahrzeug.
das brief sagt NICHTS über die eigentumsverhältnisse aus...bestes beispiel: der sohn finanziert sein auto über sein konto, der papa steht aus versicherungstechnischen gründen als halter im brief...und wer ist nun der "besitzer"? 😰
Es ist völlig wurscht, wer das Auto bezahlt hat, und wenn das Geld von der toten Oma kommt, wer im Brief eingetragen ist, der ist Halter vom Fahrzeug und steht so im ZEVIS als verantwortlicher Fahrzeughalter und somit Eigentümer drin. Und alles andere ist Diebstahl oder Unterschlagung. Um einen Diebstahl oder eine Unterschlagung anzuzeigen, braucht man noch keinen Anwalt. Die gesamte Akte wird nach Anzeigenaufnahme und Ermittlungen durch die Polizei automatisch der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese besucht und befragt den betroffenen Händler und schreibt das Fahrzeug dann erforderlichenfalls zur Fandung aus.
@ babs m. : Lass dich nicht einschüchtern von der VW Werkstatt, wenn du nix für eine Veräußerung unterschrieben hast, kann dir auch keiner das Auto wegnehmen.
Zitat:
Original geschrieben von fantafahrer
dann müsste aber der TE die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, um es zwangsabzumelden.
oder eine, von ihm dazu berechtigte person...und wenn das autohaus, das fz zwischenzeitlich zum verkauf abgemeldet hat, dürfte dies die einzigste möglichkeit dazu gewesen sein...wer da von wem die unterschrift kopiert hat, muss nun geklärt werden...
Zitat:
als verantwortlicher Fahrzeughalter und somit Eigentümer drin.
eigentümer und fz-halter
(besitzer)sind, waren und werden immer zweierlei paar schuh sein...auch wenn sich dieses stammtischgerücht hartnäckig in der bevölkerung hält, aber der fahrzeugbrief ist rein rechtlich gesehen KEIN eigentumsdokument für das auto...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
oder eine, von ihm dazu berechtigte person...und wenn das autohaus, das fz zwischenzeitlich zum verkauf abgemeldet hat, dürfte dies die einzigste möglichkeit dazu gewesen sein...wer da von wem die unterschrift kopiert hat, muss nun geklärt werden...Zitat:
Original geschrieben von fantafahrer
dann müsste aber der TE die Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, um es zwangsabzumelden.
Der TE hat aber erwähnt, dass er keinerlei Berechtigung ausgestellt hat...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
eigentümer und fz-halter (besitzer) sind, waren und werden immer zweierlei paar schuh sein...auch wenn sich dieses stammtischgerücht hartnäckig in der bevölkerung hält, aber der fahrzeugbrief ist rein rechtlich gesehen KEIN eigentumsdokument für das auto...Zitat:
als verantwortlicher Fahrzeughalter und somit Eigentümer drin.
wie soll ich dann meinen Eigentumsnachweis an einem z.B. frisch erworbenen Fahrzeug erbringen, wenn nicht durch meinen Besitz des Fahrzeugbriefes ??😕
Dann gehört mir ja quasi alles, was mir gefällt und wovon ich einen Schlüssel in die Hand bekommen habe, mein Haus, mein Auto, mein Boot oder wie??
Der Hausbesitzer steht im Grundbuch, Der Fahrzeughalter steht im ZEVIS. Und bei Veräußerungen muß dieses dort auch geändert werden.
@ magirus Deutz
ähh...ne Frage
wenn ich von dir ein Fz kaufe und alles auf meinen Namen umschreibe
wer ist dann der Besitzer und Halter 😕
etwa du??
oder verstehe ich was falsch??
Zitat:
Original geschrieben von fantafahrer
Der TE hat aber erwähnt, dass er keinerlei Berechtigung ausgestellt hat...
wenn das autohaus die karre einfach so verkauft, braucht man nicht weit zu denken, das der "verkäufer" auch die entsprechenden unterschriften die zum abmelden nötig sind zusammengefälscht hat!
Zitat:
Original geschrieben von max.tom
oder verstehe ich was falsch??
halter
(der, der als "besitzer" im brief steht)und eigentümer
(dessen eigentum das fahrzeug eigentlich ist)können zwei völlig verschiedene personen sein!
eine klassisches beispiel, was wohl jeder aus eigener erfahrung kennt und wo dies der fall ist, habe ich ja weiter oben bereits erläutert...heißt im umkehrschluss, wenn der papa das auf ihn zugelassene fahrzeug dessen eigentümer der sohn ist, einfach verkauft, kann der sohn den papa wegen unterschlagung vor gericht zerren...
ein anderes beispiel dazu, ist das finanzierte fahrzeug, dessen brief bei der bank liegt...im prinzip kannst du die eidesstaatliche versicherung bei der zulassungsstelle abgeben, den brief verloren zu haben (damit machst du dich allerdings strafbar), bekommst dann nen neuen brief, kannst das fahrzeug verkaufen, während der originale brief weiterhin als "sicherheit" bei der finanzierenden bank lagert, die garnix davon mitbekommt dass das fahrzeug nen neuen eigentümer hat... 😰



