Unterschiedliche Achslast in den Auflagen?
Hi Zusammen,
ich habe mein Audi A4 Avant B9 2.0 TDI 190PS tiefer gelegt. Zusätzlich sind die MAM A1 8x19 et42 mit 235/35 R19 verbaut. In den Auflagen steht T87 und T91. In beiden geht es um die Achslast. T87 sagt Achslasten bis 1090kg und T91 sagt Achslaten bis 1230kg. Was stimmt denn jetzt? Laut Fahrzeugschein habe ich Achslast vorne 1100kg und hinten 1155kg.
Hebt die T91 die T87 auf? Ich kenne mich damit nicht aus und muss aber zum TÜV meine Federn (Eibach 45/40mm) eintragen lassen und da müssen die Felgen dann auch eingetragen werden...
Ich hänge das Gutachten mal mit an.
Habe ich sonst noch was in den Auflagen übersehen? Wäre super wenn mir da einer helfen könnte 🙂
Noch was anderes. Mir ist ein Fehler bei den Federn unterlaufen. Die Federn haben ein Teilgutachten welches VA 1095kg zuläst. Meiner hat aber 1100kg. Gibts da ne Möglichkeit die Trotzdem eingetragen zu bekommen?
60 Antworten
Zitat:
@hk_do schrieb am 16. September 2021 um 20:47:33 Uhr:
Es gibt da verschiedene Auslegungen der Vorschriften.Die einen sagen "was mit Serienfedern passt, passt auch mit Tieferlegungsfedern. Die Räder kommen da nirgendswo hin, wo sie mit Serienfedern nicht auch hingekommen wären" (deswegen ja die Einschränkung mit den unveränderten Federanschlägen)
Die anderen sagen "die Änderungen beeinflussen sich gegenseitig, siehe Matrix im Beispielkatalog. Also müssen auch beide zusammen abgenommen werden. Da beide Gutachten die jeweils andere Änderung nicht ausschließen, kann für beides zusammen eine Änderungsabnahme gemacht werden" (die Meinung findet man insbesondere dort, wo nur Änderungsabnahmen gemacht werden dürfen)
Dann gibt es noch die Meinung "alles was sich gegenseitig beeinflusst darf nur per Einzelabnahme abgenommen werden" (diese Meinung ist vorwiegend dort anzutreffen, wo man bis vor kurzem noch das Monopol für solche Abnahmen hatte)
Ich persönlich hänge der zweiten Meinung an (obwohl ich auch Einzelabnahmen machen darf).
Danke für deine super Erklärung aber was schließe ich jetzt daraus? Passt es so wie ich es habe oder soll ich zum TÜV und die Felgen eintragen lassen bzw. Dort nochmal fragen oder es drauf ankommen lassen?
"drauf ankommen lassen" dürfte die schlechteste Option sein.
Fahre zum TÜV mit allen Unterlagen zu Federn und Rädern und lasse Dich beraten.
Zitat:
@Audi_A4 schrieb am 16. Sept. 2021 um 18:4:36 Uhr:
In der Abnahmebestätugung steht auch drin "Eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente ist nicht vorgeschrieben aber möglich ". Heißt das ich muss in Schein nichts eintragen nur das Dokument mitführen?
Ja genau.
Zitat:
@Audi_A4 schrieb am 17. September 2021 um 07:31:38 Uhr:
Danke für deine super Erklärung aber was schließe ich jetzt daraus? Passt es so wie ich es habe oder soll ich zum TÜV und die Felgen eintragen lassen bzw. Dort nochmal fragen oder es drauf ankommen lassen?
Wenn ich mal überlege was passieren kann, z.B. wenn jemand anderer Meinung ist:
- Wenn sowohl Räder als auch Federn im Fahrzeugschein stehen, wird hinterher kaum jemand die Sache anzweifeln (so lange es technisch passt). Dann ist es auch egal, ob es als 19(3) oder als 19(2) eingetragen wurde. (Passt bei Variante 2 und bei Variante 3, wobei Variante 3 dann teurer ist)
- Wenn du einen 19(4) Nachweis (also den Zettel, den man bei einer 19(3) bekommt) im Handschuhfach hast in dem sowohl Räder als auch Federn stehen sollte es auch keine Probleme geben. In der Regel sind solche Änderungen erst "bei nächster Befassung" in die Papiere zu übernehmen. Ähnlich sieht es aus, wenn du für jede Änderung einen eigenen 19(4)-Nachweis hast, wenn (!) auf dem neueren der beiden die ältere Änderung als "vorangegangene Änderung" aufgeführt ist. (Passt nur bei Variante 2, bei Variante 3 ist die Eintragung in den Fahrzeugschein Pflicht)
- Wenn du nur für die Federn einen 19(4)-Nachweis hast und für die Räder nur die ABE, dann besteht immer das Risiko, dass jemand sagt "mit der Mehrfachänderung ist die Betriebserlaubnis erloschen". Das ist zwar, wenn alles technisch passt, nur eine Formalität mit einem Regelsatz von 50 Euro, aber das muss man ja auch nicht haben. (das wäre Variante 1, mit der eine Kontrollperson nicht einverstanden ist)
Fazit:
Variante 1 hat Risiken.
Variante 2 ist fast genau so sicher wie Variante 3, kostet aber weniger und bedeutet (wenn man die Papiere nicht ändern lässt) auch weniger Aufwand.
Meine Wahl wäre also Variante 2 😉
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Hab jetzt alles abnehmen lassen und Donnerstag Termin zum eintragen 😎
Bei den Felgen hat er aber geschluckt wegen dem Abstand zur Bremse 😁😰
Wenn das ein Schwimmsattel ist und da nicht gerade neue Beläge drauf waren, hast aber beim nächsten Belagwechsel ein kleines Problem.
Zitat:
@torrannagga schrieb am 26. September 2021 um 15:49:04 Uhr:
Wenn das ein Schwimmsattel ist und da nicht gerade neue Beläge drauf waren, hast aber beim nächsten Belagwechsel ein kleines Problem.
Ne soweit ich weiß hat der keine. So wie meine Beläge unten sind hätte das sonst von Anfang an nicht funktioniert 😁
Das Gegenteil ist beim Schwimmsattel der Fall:
Wenn die Beläge abgefahren sind, ist der Abstand zwischen Sattel und Felge am größten.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 29. September 2021 um 17:51:27 Uhr:
Das Gegenteil ist beim Schwimmsattel der Fall:
Wenn die Beläge abgefahren sind, ist der Abstand zwischen Sattel und Felge am größten.
Ok das weiß ich nicht. Ich hoffe nicht das der Abstand noch weniger wird. Kann mir wer sagen ob ich hier noch Probleme bekommen werde wenn die Beläge weiter runter gehen? Ich hab noch gut 4mm drauf und Luft zwischen Felge und Sattel nur 1mm.....
Und jeden Tag danach schauen hab ich auch keine Lust 😕
@Audi_A4 :
Das musst Du auch nicht. Bei zunehmendem Bremsbelagverschleiß wird der Abstand größer.
Das eigentliche Problem entsteht bei einem Schwimmsattel erst beim Belagwechsel:
Nach dem Belagwechsel bekommst Du dann die Felge nicht mehr montiert.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 30. September 2021 um 09:54:22 Uhr:
@Audi_A4 :
Das musst Du auch nicht. Bei zunehmendem Bremsbelagverschleiß wird der Abstand größer.Das eigentliche Problem entsteht bei einem Schwimmsattel erst beim Belagwechsel:
Nach dem Belagwechsel bekommst Du dann die Felge nicht mehr montiert.
Also habe ich keinen Schwimmsattel? Wenn doch dann sehe ich da schwarz das ich die Felge mit neuen belägen drauf bekomme. Habe aktuell die Hälfte derBremsklotzdicke runter. Wenn ich einen neuen Bremsbelag einbaue der dann ja 4mm mehr hat. Bräuchte ich doch die 4mm und die hab ich definitiv nicht wie auf dem Bild zu sehen 😁
Das meinte ich ja, wenn es mit abgefahrenen Belägen so eng ist, passt es mit neuen niemals.
Ich glaube schon, dass das ein Schwimmsattel ist (zumindest liefert eine schnelle Bildersuche nach S4 Bremssattel vorne auch 2 Kolben Schwimmsättel)
Edit: gerade gelesen, dass es ja ein TDI und kein S4 ist. Dann hat der definitiv Schwimmsättel.
Zitat:
@torrannagga schrieb am 1. Oktober 2021 um 13:15:22 Uhr:
Das meinte ich ja, wenn es mit abgefahrenen Belägen so eng ist, passt es mit neuen niemals.
Ich glaube schon, dass das ein Schwimmsattel ist (zumindest liefert eine schnelle Bildersuche nach S4 Bremssattel vorne auch 2 Kolben Schwimmsättel)Edit: gerade gelesen, dass es ja ein TDI und kein S4 ist. Dann hat der definitiv Schwimmsättel.
Und wie ist der Vorbesitzer dann bitte gefahren und warum haben die Felgen dann eine ABE und warum hat der TÜV das mit der ABE so abgenommen? Das müsste der ja auch wissen wenn er schon sagt das des knapp ist?!
Damit hast Du schon jetzt verloren und solltest den unterzeichnenden Prüfingenieur darauf hinweisen und klären, ob eine erneute Anbauabnahme mit geeigneten Spurplatten erfolgen kann.
Sollte diese Möglichkeit nicht bestehen, mußt Du dich von den Rädern wieder trennen.