Unterschiedliche Achslast in den Auflagen?
Hi Zusammen,
ich habe mein Audi A4 Avant B9 2.0 TDI 190PS tiefer gelegt. Zusätzlich sind die MAM A1 8x19 et42 mit 235/35 R19 verbaut. In den Auflagen steht T87 und T91. In beiden geht es um die Achslast. T87 sagt Achslasten bis 1090kg und T91 sagt Achslaten bis 1230kg. Was stimmt denn jetzt? Laut Fahrzeugschein habe ich Achslast vorne 1100kg und hinten 1155kg.
Hebt die T91 die T87 auf? Ich kenne mich damit nicht aus und muss aber zum TÜV meine Federn (Eibach 45/40mm) eintragen lassen und da müssen die Felgen dann auch eingetragen werden...
Ich hänge das Gutachten mal mit an.
Habe ich sonst noch was in den Auflagen übersehen? Wäre super wenn mir da einer helfen könnte 🙂
Noch was anderes. Mir ist ein Fehler bei den Federn unterlaufen. Die Federn haben ein Teilgutachten welches VA 1095kg zuläst. Meiner hat aber 1100kg. Gibts da ne Möglichkeit die Trotzdem eingetragen zu bekommen?
60 Antworten
Den letzten Absatz hatte ich nur überflogen.
Würde die Felgen aber vor dem einbau lieber umtauschen-
Federn halten so schon nicht die Ewigkeit, sondern brechen gelegentlich mal. Wenn man sie von vorn herein schon unterdimensioniert aber wahrscheinlich noch eher. Ist zwar meistens nicht gefährlich, weil der Bruch meist eher bei niederigen Geschwindigkeiten in Schlaglochstrecken oder beim scharfen einleken passiert, und die Federn trotzdem im Federteller bleiben. Aber man muss es nicht ständig haben.
Zitat:
@Martyn136 schrieb am 4. September 2021 um 00:57:32 Uhr:
Den letzten Absatz hatte ich nur überflogen.Würde die Felgen aber vor dem einbau lieber umtauschen-
Federn halten so schon nicht die Ewigkeit, sondern brechen gelegentlich mal. Wenn man sie von vorn herein schon unterdimensioniert aber wahrscheinlich noch eher. Ist zwar meistens nicht gefährlich, weil der Bruch meist eher bei niederigen Geschwindigkeiten in Schlaglochstrecken oder beim scharfen einleken passiert, und die Federn trotzdem im Federteller bleiben. Aber man muss es nicht ständig haben.
Warum soll ich meine Felgen tauschen? Die sind doch in Ordnung....
Die Federn werden diesen Freitag oder nächsten Mittwoch getauscht. Auch wenn ich die jetzt fahr sind die nicht unterdimensioniert weil es nur um 5kg geht.
@Audi_A4
Bei den genannten "Felgen" handelt es sich garantiert um eine Verwechslung von @Martyn136 .
Ich bin mir sicher, dass er Federn meinte.
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 8. September 2021 um 14:13:26 Uhr:
@Audi_A4
Bei den genannten "Felgen" handelt es sich garantiert um eine Verwechslung von @Martyn136 .
Ich bin mir sicher, dass er Federn meinte.
Aber dann macht sein Satz keinen Sinn 😁. Warum sollte ich die Federn bitte den Einbau wechseln?
Ähnliche Themen
@Audi_A4
Was hältst Du davon, @Martyn136 direkt zu fragen?
Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 10. September 2021 um 14:34:03 Uhr:
@Audi_A4
Was hältst Du davon, @Martyn136 direkt zu fragen?
Ich hab ihn @martyn136 ja schon zitiert und gefragt aber kam ja keine Antwort
Hab es erst jetzt gesehen, meinte natürlich die Federn umtauschen.
Hi Zusammen,
ich habe gestern meine Federn einbauen lassen die auch passen 😉 und diese auch eintragen lassen. Das ganze hab ich in der Werkstatt gleich vom TÜV abnehmen lassen.
Jetzt komm ich da gestern an und der sagt mir das meine Felgen/Reifen trotz Tieferlegung nicht eingetragen werden müssen? Hä. Stimmt das? Der letzte Prüfer sagte ich muss sie eintragen lassen weil die ABE nur für Serienfahrzeuge gilt.
In dem Gutachten der FEdern steht zu Sonder-Rad/Reifenkombination folgendes:
Sonder-Rad/Reifenkombinationen Special wheel/tyre combinations
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
- Es liegen besondere Teilegutachten bzw. Genehmigungen für die entsprechende
Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind eingehalten.
- die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen Teilegutachten/Genehmigungen verändert werden müssen. (z.B. Einbau zusätzlicher oder geänderter Federwegbegrenzer)
Ausschnitt vom Gutachten hab ich angehängt.
Was meint ihr? Soll ich damit jetzt einfach rumfahren oder soll ich selber nochmal zum TÜV? Es geht hier ja auch um Geld. Bitte eure Antwort auch erklären und nicht nur Ja geh zum TÜV oder NEin das passt schon so. Danke
Gutachten hänge ich hier mit an. ABE findet ihr auf der anderen Seite, ich kann hier keine zwei Dokumente anhängen.
Aus dem Radgutachten:
Allgemeine Hinweise
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen
Zitat:
Jetzt komm ich da gestern an und der sagt mir das meine Felgen/Reifen trotz Tieferlegung nicht eingetragen werden müssen?
Der Prüfer der Werkstatt darf wahrscheinlich keine Kombinationen abnehmen.
Ganz einfach: schau auf der Abnahmebestätigung nach, da steht ein Satz wie "folgende vorangegangene Änderungen wurden berücksichtigt:"
Wenn da steht: "Räder/Reifen KBA XXXXX", dann ist es in Ordnung.
Wenn da steht: "keine", dann sollten die Räder gesondert eingetragen werden
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 16. September 2021 um 14:01:48 Uhr:
Aus dem Radgutachten:Allgemeine Hinweise
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen
Wo findest du in meinem Gutachten den "Allgemeine Hinweise? Ich finde dazu nichts.
Und der Prüfer bzw. die Werkstatt macht sonst noch mehr umbauten und Abnahmen. Ich denke das sollte schon passen...
Im Federgutachten steht ja noch drin das bei Sonderbereifung ein besonderes Teilegutachten vorliegen muss. Meinen die damit nicht das Gutachten der Reifen?
Zitat:
@nogel schrieb am 16. September 2021 um 16:20:25 Uhr:
Ganz einfach: schau auf der Abnahmebestätigung nach, da steht ein Satz wie "folgende vorangegangene Änderungen wurden berücksichtigt:"Wenn da steht: "Räder/Reifen KBA XXXXX", dann ist es in Ordnung.
Wenn da steht: "keine", dann sollten die Räder gesondert eingetragen werden
In der Abnahmebestätigung steht vorangegangene Änderungen "keine".
Aber warum sagt er das dann?
Bei den Federn steht ja drin mit einem besonderen Gutachten der Reifenkombination. Meinen die damit nicht mein Teilegutachten?
In der Abnahmebestätugung steht auch drin "Eine Berichtigung der Fahrzeugdokumente ist nicht vorgeschrieben aber möglich ". Heißt das ich muss in Schein nichts eintragen nur das Dokument mitführen?
Zitat:
Wo findest du in meinem Gutachten den "Allgemeine Hinweise? Ich finde dazu nichts.
In deinem MAM Gutachten.
Am Ende der Seite 6 bis Anfang der Seite 7.
Zitat:
In der Abnahmebestätigung steht vorangegangene Änderungen "keine"
Fahrwerk und Räder darf er wahrscheinlich nicht. 😁
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 16. September 2021 um 18:14:35 Uhr:
Zitat:
Wo findest du in meinem Gutachten den "Allgemeine Hinweise? Ich finde dazu nichts.
In deinem MAM Gutachten.
Am Ende der Seite 6 bis Anfang der Seite 7.
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 16. September 2021 um 18:14:35 Uhr:
Zitat:
In der Abnahmebestätigung steht vorangegangene Änderungen "keine"
Fahrwerk und Räder darf er wahrscheinlich nicht. 😁
Warum sollte er das nicht dürfen und dann hätte der das doch gesagt... Seine Worte waren aber das ich die nicht eintragen muss...
Am besten beim TÜV Vorfahren und fragen oder?
Es gibt da verschiedene Auslegungen der Vorschriften.
Die einen sagen "was mit Serienfedern passt, passt auch mit Tieferlegungsfedern. Die Räder kommen da nirgendswo hin, wo sie mit Serienfedern nicht auch hingekommen wären" (deswegen ja die Einschränkung mit den unveränderten Federanschlägen)
Die anderen sagen "die Änderungen beeinflussen sich gegenseitig, siehe Matrix im Beispielkatalog. Also müssen auch beide zusammen abgenommen werden. Da beide Gutachten die jeweils andere Änderung nicht ausschließen, kann für beides zusammen eine Änderungsabnahme gemacht werden" (die Meinung findet man insbesondere dort, wo nur Änderungsabnahmen gemacht werden dürfen)
Dann gibt es noch die Meinung "alles was sich gegenseitig beeinflusst darf nur per Einzelabnahme abgenommen werden" (diese Meinung ist vorwiegend dort anzutreffen, wo man bis vor kurzem noch das Monopol für solche Abnahmen hatte)
Ich persönlich hänge der zweiten Meinung an (obwohl ich auch Einzelabnahmen machen darf).