Unterschiede 2.0 TFSI und 2.0 TDI
Hallo,
ich weiß die ersten Antworten werden sein das ich die SuFu benutzen soll. Allerdings hab ich nicht alles gefunden.
Also ich interessiere mich für eines der beiden Autos. Es wird wohl eher der TDI (170 PS) werden da mit der Spritverbrauch beim TFSI (180 PS) zu hoch ist.
Meine Frage ist git es bei den beiden Autos Unterschiede in der Serienausstattung und Optik ( außer die Endrohre )
Danke für euere Antworten
18 Antworten
Danke fradoc!
Zitat:
Original geschrieben von fradoc
Also Behinderte bekommen 15% die Voraussetzungen sind:Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung über 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind), Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden. Mindesthaltedauer: 6 Monate, Zulassung auf Behinderten selbst, bis 2 Fahrzeuge pro Jahr können bezogen werden.
Über einen Internetvermittler bekommt man über 20 % Rabatt ab 50 % Schwerbehinderung in Verbindung mit einem Fremdfabrikatnachweis. Ein "G" ist in diesem Fall nicht notwendig. Anfang des Jahres hat mal jemand gepostet, dass es unter diesen Voraussssetzungen auch direkt beim Händler 15 % gibt. Weiß aber nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat. Aber es dürfte ja nicht so schwierig sein, dass beim Händler in Erfahrung zu bringen.
Spartako
Zitat:
Original geschrieben von Spartako
Über einen Internetvermittler bekommt man über 20 % Rabatt ab 50 % Schwerbehinderung in Verbindung mit einem Fremdfabrikatnachweis. Ein "G" ist in diesem Fall nicht notwendig. Anfang des Jahres hat mal jemand gepostet, dass es unter diesen Voraussssetzungen auch direkt beim Händler 15 % gibt. Weiß aber nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat. Aber es dürfte ja nicht so schwierig sein, dass beim Händler in Erfahrung zu bringen.Zitat:
Original geschrieben von fradoc
Also Behinderte bekommen 15% die Voraussetzungen sind:Vorlage des Behindertenausweises mit Grad der Behinderung über 50% und Merkzeichen G (gehbehindert) aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos) oder B (blind), Berechtigt sind auch Contergangeschädigte und Kunden mit Armbehinderung ohne Merkzeichen. Dann muss im Führerschein hervorgehen, dass Fahrhilfen benötigt werden. Der Einbau muss auf Verlangen des Herstellers nachgewiesen werden. Mindesthaltedauer: 6 Monate, Zulassung auf Behinderten selbst, bis 2 Fahrzeuge pro Jahr können bezogen werden.
Spartako
Ich danke Dir, aber bei welchem Internetvermittler das ist weißt Du nicht oder?
Gruß Stefan
Doch. Wurde weiter oben schon genannt: Carneoo. Derzeit bekommst Du dort 20,75 %.
Spartako