Unterschied Gewährleistung und Anschlussgarantie

Audi A6 C7/4G

Gibt es einen Unterschied zwischen der 2 Jährigen Gewährleistung und der darauf folgenden 3 Jährigen Anschlussgarantie? (Natürlich im Rahmen der Kilometerleistung)

Um es konkret zu machen… Meine 2 Jahre sind in 10 Tagen um und ich habe immer noch dieses „wummern“ beim Lenkeinschlag.
Der Werkstatt konnte ich es bislang nicht permanent vorführen. Hier im Forum geht es von „normal“, über Radlager, bis hin zu komplettem Getriebeschaden.

Wie auch immer… Das Thema hier ist nicht der Schaden, sondern die Kostenübernahme während der Anschlussgarantie.

Meine Frage ist nun, ob es lohnt in den nächsten Tagen Zeit zu investieren und dem Thema gezielt nachzugehen, oder ob die Anschlussgarantie genauso viel Kosten im Fehlerfall übernimmt.

Beste Antwort im Thema

Zu Deiner Frage: Es ist ein riesiger Unterschied zwischen Garantie, Anschlussgarantie und Gewährleistung.

  • Die Garantie bekommt ein Neuwagen für 2 Jahre (bei Audi). Diese ist vollumfänglich und ohne KM-Beschränkung. Keine Selbstbeteiligung.
  • Die Anschlussgarantie kann man beim Kauf eines Neuwagens in verschiedenen Konstellationen aufpreispflichtig erwerben. Sie geht von "1 Jahr bis max 30.000 KM" bis zu "3 Jahre bis max 150.000 KM" in unterschiedlichen Zusammenstellungen. Diese kann man entweder beim Neukauf gleich mitbestellen (am billigsten), aber auch noch bis zum letzten Tag der 2-jährigen Werksgarantie nachträglich abschließen (teurer). Hat man sich einmal für eine Variante der Anschlussgarantie entschieden, kann man sie nicht mehr nachträglich auf einen anderen Zeitraum oder KM-Bereich aufstocken. Mein Fahrzeug hat vom Vorbesitzer z.B. eine Anschlussgarantie für 2 Jahre oder max 80.000 KM mitbekommmen, also insgesamt habe ich 4 Jahre bis max 80.000 KM volle Werksgarantie auf mein Fahrzeug. Ich kann sie aber weder für Geld noch für gute Worte auf 3 Jahre und 100.000 KM verlängern.
  • Die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht, die dem Händler beim Gebrauchtwagenverkauf aufgedrückt wird. Beim Gebrauchtwagenkauf von einem Händler hat man eine Gewährleistung von einem Jahr. Im ersten halben Jahr ist der Händler in der Pflicht. Im zweiten halben Jahr gibt es die Beweislastumkehr. Hier muss der Kunde nachweisen, dass der Mangel schon vor dem Kauf vorgelegen hat. Was in der Regel schwer fällt.

Gebrauchtwagengarantieen sind völlig unabhängig Werksgarantie, Anschlussgarantie oder Gewährleistung. Sie decken meist nicht alles ab und berechnen meist auch einen Eigenanteil je nach Laufleistung. Da gibt es aber keine Vereinheitlichung, denn jede Gebrauchtwagengarantie hat ihre eigenen in der Police niedergeschriebenen Regelungen.

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Ja das sind Porsche Approved Preise, aber mein gebrochener Rahmen am PD hätte alleine 1600Euro gekostet. Das sind auch Sachen, die man nicht aussitzen kann. Ich gebe lieber regelmäßig planbar 120Euro im Monat für die Versicherung aus, als einfach mal so ein paar Tausend für unplanmäßige Reps. TCO sag ich nur...

Vorallem Schäden am Getriebe, Zylinderkopf, Turbolader etc. können sich auch schnell mal im Bereich 3.000 5.000 8.000 EUR bewegen... je nachdem halt Kulanz / gewährte Rabatte / ob mehr Teile gleich mit getauscht werden... Motorschäden sind ja je nach Motor schnell 5 stellig.

Was mich bei den ganzen Garantien nervt:

Meine Audi Garantie hat einen Schaden (4500 eur) nicht übernommen, da ich die Inspektion hätte bei Audi durchführen müssen.

Da ich alle Filter & Ölwechsel selber mache, wurde das nicht akzeptiert.
Auch die Vorgelegten Rechnungen der Teile incl. Fahrgestellnr. auf der Rechnung + Fotos von meiner Wartung wurden nicht anerkannt.

Sprich zusätzlich zu den Kosten für den Garantievertrag muss man die erhöhten Inspektionskosten in einer Vertrags / Partnerwerkstatt rechnen. (falls man die vorher selber gemacht hat)

Reicht auch eine VW-Werkstatt mit Audi Service oder muss es unbedingt Audi sein?

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Reicht.

Frag mal Combatmiles, der schwört auf VW Autohäuser mit Audi Service 😁

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