Unterlagen für den Verkäufer

Hallo zusammen,
habe ein Auto in einem Autohaus gekauft.
Vorführwagen, war schonmal auf das Autohaus zugelassen. Fzg ist jetzt seitens der Autohauses abgemeldet worden.
Bezahlung ist erfolgt.
Gestern sind die Dokumente Brief und Schein angekommen. Anmeldung übernehme ich selbst. Nächste Woche möchte ich das Auto abholen.
Im Anschreiben mit Übersendung der Dokumente fordert das Autohaus mich auf eine Kopie des Briefes nach Zulassung per Mail zu übersenden und diesen auch bei der Abholung mitzubringen.
Zudem verweist ein passus im Anschreiben darauf dass ich das Fahrzeug nur auf die Person die im Kaufvertrag steht zulassen darf, da ansonsten die Konditionen nicht gelten würden.
Frage
Was will der Händler mit meiner Briefkopie?
Ist dies so richtig? Im Gebrauchtwagenvertrag steht mE nichts dazu.
Cheers
Platte

17 Antworten

Das übersenden einer Kopie des Briefes ist nicht unbedingt ungewöhnlich.

Hatte ich selbst auch so beim Kauf eines Fahrzeuges bei MB. In diesem Fall lief die Junge-Sterne-Garantie ab dem Tag der Zulassung auf meinen Namen.

Des Rätsels Lösung:

"Das Standardschreiben unserer Dispo bezieht sich hauptsächlich auf Kunden mit Kredit- oder Leasinggeschäften, wo ohne Brief das Fahrzeug nicht ausgeliefert werden kann.

Da Sie den Endbetrag bereits überwiesen haben, sind die Unterlagen nicht erforderlich."

Nunja...

Man könnte ja auch ein Standardschreiben für die Kunden entwerfen die bereits bezahlt haben.

Danke für den Support

Cheers

Tja, Barzahlung ist am Aussterben….

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