Untergrundbeleuchtung anbringen => Erklärung für technisch Begabte bitte :-D

Audi A3 8L

Hallo,
ich wäre sehr Dankbar, wenn mir jemand nen Tipp geben bzw. erklären könnte wie ich eine Unterbodenbeleuchtung am besten anbringe. Habe eine mit Fernbedinung vondaher kann sie dann ja auch auf Dauerstrom oder? Dürfte dann ja nichts an Strom ziehen, wenn ich sie ned per Fernbedinung eingeschaltet habe oder???

Danke schonmal für eure Hilfe !

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von stiech


Ich habe mal gehört dass die laut TÜV nur über die Tür-Kontakte laufen dürfen, kann aber sein dass das garnicht so ist. Wie gesagt, ich habe nur gehört.

Ich hab mal gehört das das gar nicht erlaubt ist! nur zu Show-zwecken und nicht im bereich der StVO.

Aber wie gesagt, hab ich nur gehört.

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Zitat:

Original geschrieben von A3 SpeedStar


Verboten ist nicht = Nicht Anbaubar!

Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Deshalb nachfolgend noch mal im Detail:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulassig, nicht erst der Betrieb.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von A3 SpeedStar


Verboten ist nicht = Nicht Anbaubar!
Das ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube. Deshalb nachfolgend noch mal im Detail:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulassig, nicht erst der Betrieb.

Thanks for your teaching Zenmaster.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Bereits die Montage ist unzulassig, nicht erst der Betrieb.

Ähnlich wie hier. Über die UBB darf diskutiert werden, aber Tipps zum Einbau gibt es hier nicht. 🙂

-closed-

Gruss
MdN
Team Motor-Talk
Moderator

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