Unterbodenlicht und sonsitige Lichter

VW Vento 1H

ich wollte mal fragen ob ihr auch ein paar lichter wie waschdüsen oder kupplung ..fussraum oder irgendwas beleuchtet habt ? ich habe fussraum-kupplung-wischdüsen auspuff und unterbodenlicht seht ihr unter www.nils.tim-and-friends.de (dort sind aber keine aktuellen fotos ) .. so weiter ... ich wollte auch mal fragen ob ich das beim TÜV dranlassen kann oder muss ich alles vorher abmachen (ich war noch nie beim tüv !!)
danke im vorraus

34 Antworten

ja das eine foto ist mit photoshop oder so gemacht ich habe es net selbst gemacht sondern er hier www.green-devil.com 🙂

Re: lichter

Zitat:

Original geschrieben von Gladiator84


fussraum ist verboten ! mich hat die polizei schon angehalten wegen dem auspuff er meinte aber ich könnte zum tüv gehen und es versuchen ihn eintragen zu lassen .. die wischdüsen mach ich ab und den auspuff wenn ich dahin gehee und das nterb.licht sonst wie fussraum lass ich .. wisst ihr ob die sachen erlaubt sind wenn es einen schalter dafür gibt ich habe für jedes teil ein schalter mir eingebaut wie ihr auf meine homepage seht ! man kann es ja dann bei der fahrt auschalten und nur im stand einschalten ! ich habe auch gehört das man das unterbodenlicht als austiegslicht eintragen kann stimmt das?

Ich hab jetzt nicht alle Seiten gelesen, aber gestern bin ich auf 'ne Folie von Foliatec gestoßen die leuchtet (mit Kabeln)

und die sind vom TÜV her erlaubt.

Da stand aber nur was von Pedalen, also Fußraum.

Ist ganz neu das Zeug.

Zoodiac

was stand da über fussraum das es verboten oder erlaubt ist ?? die sollen sich nicht so anstellen dies wischdüsen blenden gar nicht find ich

Ich hab's gefunden:

http://www.euroline-shop.de/start.html

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Re: verboten verboten

Zitat:

Original geschrieben von Gladiator84


man hier ist fast alles verboten ..deswegn habe ich meine schalter damit ich alles schalten kann und bei uns gibt es sowieso kaum polizei beim tüv mach ich alles ab

Schalter nutzt nichts...

Seit dem 01.05.2003 führt bereits eine montierte, aber nicht eingetragene UBB zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und falls bei einer Kontrolle eine UBB entdeckt wird, ist die sofortige Stilllegung des Fahrzeuges zwingend vorgeschrieben.

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