unterbodenlicht

Peugeot

hi.also ich wollte meinen silbernen löwen eventuell ein blaues unterbodenlicht verpassen.doch jetzt das problem.habe gehört,dass das manche grünen leute :-) nicht so gerne haben.ausserdem weiss ich nicht wie und wo ich die unterm auto befestigen kann.brauch ich da 4 neonröhren???? und wie teuer kommt mich der spass in etwa?????über antworte freue ich mich....

17 Antworten

@shatskef
@206spinner

das ist ja aber grad das Problem: sicher sieht es nur wirklich geil aus, wenn Dein Auto gut gemacht ist, und der Style wirklich dazu passt. aber das kriegen halt manche in Ihre Kinderköpfe nich rein.
die Kaufen sich so´n Plunder und schrauben´s überall hin wo´s nur geht und der Wagen hat noch nichmal nen Fahwerk ?!?
Ich bin sowiso nich so´n Freak von bunten Lampen und krassem Spoilerbau - für mich muß ein Auto gängig sein, also einfach nur Fahrspass bringen. in jeder Beziehung.

in diesem Sinne - erweitert Euren Horizont und vergrößert Eure Einlasskanäle!

email vom KBA:

Zitat:

KBA
412-203
Br1075

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Unterbodenlicht ist in den Vorschriften nicht enthalten und somit
unzulässig.

Gemäß § 49a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dürfen nur die
vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen
Einrichtungen an Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Zu Einstiegsleuchten existieren Aussagen des Verordnungsgebers. Diese sind
dann zulässig, wenn sie zur Beleuchtung des Einstiegs und des Fußraumes
dienen und in der Innenverkleichung der Tür angeordnet sind.

Ergänzende Bedingungen wurden auch auf einer Sitzung des Fachausschusses für
Kraftfahrzeugwesen (FKT) im Sonderausschuß (SA) Licht ( I/98 vom
21/22.01.1998) empfohlen.
Danach ist die Ausleuchtung des Einstiegs der Innenbeleuchtung zuzuordnen
und derartige Leuchten im Prinzip auch dann zulässig, wenn sie nicht in der
Fahrzeugtür untergebracht sind.

So hat das Kraftfahrt-Bundesamt der Firma Hella eine Anbringung der Leuchte
in Verbindung mit einer Schwellerleiste außen am Fahrzeug genehmigt.
Die Einrichtung wurde unter folgenden Bedingungen (Empfehlungen des FKT SA
-Licht) genehmigt:
Es darf kein direktes Licht nach außen hin sichtbar sein (In einem
Abstand von einem Meter darf die Beleuchtungsstarke 0,7 Lux nicht
überschreiten).
Die Leuchte darf nur im Stillstand und nur bei eingeschalteter
Innenbeleuchtung einschaltbar sein.

Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Bruder

Hartmut.Bruder@kba.de
Telefon: +49 (0)461 316 1521
Telefax: +49 (0)461 316 1741

Was heißt das jetzt?

Zitat:

Original geschrieben von Lalune


PS wenn du es eintragen lassen willst geh zum TÜV und sag dass dein Auto ein Showcar ist und deine beleuchtung nur für Showzwecke und nicht für den Straßenverkehr gedacht ist. wenn die Bullen dich anhalten drücke dein Tiefstes bedauern aus sage dass es für showzwecke eingebaut ist und du anscheinend auf den schalter gekommen bist und du es verstehst wenn du ein Verwarnungsgeld erhälst bla bla bla.

Seit dem 01.05.2003 sind solche Eintragungen nicht mehr möglich. Bei Fahrzeugen, die mit UBB im Straßenverkehr angehalten werden, ist eine sofortige Stilllegung verpflichtend vorgeschrieben.

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