Unterbodenbeleuchtung (UBB)

Mitsubishi

Moin Moin,

wer kennt den die genaue Rechtsprechnung über dieses Thema?

Man liest überall etwas anderes.

Der eine sagt, es ist generell verboten, ein anderer wiederum sagt das man sie nur im Stand anhaben darf, ein driter wiederum sagt das die komplette Betriebserlaubnis erlischt wenn man sie nur angebaut hat.

Falls jemand etwas genaus weiß, bitte mal bescheidgeben.

Gruß

Olli

21 Antworten

Moin,

Das verbauen einer Einstiegsbeleuchtung ist durchaus zulässig. Aber eine Einstiegsbeleuchtung wird NUR eingetragen, wenn sie gewisse Spielregeln beachtet.

Und das BEDEUTET ZWINGEND ... das sie NICHT als Unterbodenbeleuchtung missbraucht werden kann. Und die Menschen vom TÜV sind weder doof, noch von vorgestern. Die wissen auch, das man irgendwo einen versteckten Schalter hinbauen kann, der den Türkontakt ÜBERGEHEN kann. Wenn Ihr euch das mal GENAU anseht bei neueren Autos, welche eine solche Einstiegsbeleuchtung haben, werdet ihr unweigerlich feststellen, das diese stets SO verbaut sind, das sie NICHT als Unterbodenbeleuchtung verwendet werden können. In meinem Auto ist die Einstiegsbeleuchtung in der Unterseite der TÜR eingebaut.

Leuchtröhren oder Dioden UNTER dem Auto ... stellen eh keine sinnvolle Einstiegsbeleuchtung dar, da sie den falschen Bereich beleuchten. Als Fazit bleibt dann noch übrig, selbst wenn dir ein TÜVi aus }Gefälligkeit{ eine UBB als Einstiegsbeleuchtung einträgt ... ist diese Eintragung nicht einmal das Papier wert, auf dem sie steht. Bei der nächsten Begutachtung ... iss die nämlich NIX wert.

Vergleiche hierzu folgenden Artikel der Dekra (zu finden unter www.Dekra.de) :

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

MFG Kester

Zitat:

Original geschrieben von Tiischaa


Da muß ich ja wirklich an mich halten. Geh Du doch lieber auf die Autobahn spielen, da bist Du wohl am besten aufgehoben L300MANN.

Wenn Du eh nur stänkern willst und eh keine qualifizierte Aussage(n) von Dir geben kannst, dann sei doch einfach still und behalte Deine Komentare für Dich.

Gruß

Olli

ICH PERSÖNLICH, finde es einfach schwachsinnig danach zu fragen !

Es gibt eine such Funktion.

Demnächst wird nach selbstschussanlagen gefragt und ob man sie beim BKA und TÜV eingetragen bekommt wa ...

Gruß
Chris

@Tiischaa,

Ihr habt doch 2x in der Woche (Di. und Fr. lt. Homepage) Tüv oder Dekra in Eurem Autohaus... die sind doch bestimmt auch der Meinung, daß es nicht erlaubt ist und können dich über die Folgen aufklären.

Gruß...eifelgeist

PS.: Deine Meinung über L300Man mag Deine persönliche sein, aber was wäre, wenn er zufälligerweise Kunde bei Euch ist?

bei wem bin ich Kunde ?

oder hast du dich einfach nur falsh ausgedrückt ... ?

Gruß
Chris

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Ich habe geschrieben wenn du es wärst...sonst nix.

In einem früheren Beitrag hat er geschrieben, wo und in welchem Autohaus er arbeitet. Und es könnte ja mal ein Kunde sein, den er unbewußt hier anmacht. Käme bestimmt Freude auf.

Ansonsten interessiert mich das Thema UBB auch nicht. Es gibt wichtigeres...

Zitat:

Original geschrieben von eifelgeist


@Tiischaa,

Ihr habt doch 2x in der Woche (Di. und Fr. lt. Homepage) Tüv oder Dekra in Eurem Autohaus... die sind doch bestimmt auch der Meinung, daß es nicht erlaubt ist und können dich über die Folgen aufklären.

Gruß...eifelgeist

PS.: Deine Meinung über L300Man mag Deine persönliche sein, aber was wäre, wenn er zufälligerweise Kunde bei Euch ist?

Das mit dem TÜV ist schon richtig, den habe ich ja auch gefragt. Das Problem lag doch nur darin das man von jeder Seite immer was anderes gehört hat, und mich haben ja die Folgen interessiert und das weiß selbst derTÜV nicht genau, ist nun mal so.

Tja, könnte schon passieren das er bei mir Kunde sein könnte, aber Du darfst nicht vergessen das er mich zuerst angegriffen hat und nicht ich ihn. Und sowas muß ich mir nicht von einem evtl. Kunden sagen lassen.

Außerdem weiß ich garnicht was die Streiterei hier soll, wenn ich zu einem Thema nichts sagen kann, dann sollte ich mich doch auch einfach raus halt. Ich kann mir manche Dinge DENKEN muß sie aber noch lange nicht SAGEN/SCHREIBEN!

So und jetzt schluss mit dem Kindergarten. Wünsche euch einen schönen 1. Mai!

Gruß

Olli

Zitat:

Original geschrieben von eifelgeist


Ich habe geschrieben wenn du es wärst...sonst nix.

In einem früheren Beitrag hat er geschrieben, wo und in welchem Autohaus er arbeitet. Und es könnte ja mal ein Kunde sein, den er unbewußt hier anmacht. Käme bestimmt Freude auf.

Ansonsten interessiert mich das Thema UBB auch nicht. Es gibt wichtigeres...

alles klar jetzt hab ichs 😁

so ist das halt mit der anonymität .... 😁

euch auch allen einen schönen 1 UBB freien Mai 😉

Gruß
Chris

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