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Unterbodenbeleuchtung (UBB)

Themenstarteram 26. April 2006 um 9:54

Moin Moin,

wer kennt den die genaue Rechtsprechnung über dieses Thema?

Man liest überall etwas anderes.

Der eine sagt, es ist generell verboten, ein anderer wiederum sagt das man sie nur im Stand anhaben darf, ein driter wiederum sagt das die komplette Betriebserlaubnis erlischt wenn man sie nur angebaut hat.

Falls jemand etwas genaus weiß, bitte mal bescheidgeben.

Gruß

Olli

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21 Antworten
am 26. April 2006 um 10:20

Es ist generell verboten (seit irgenwann im April 2004 glaube ich).

TÜV-Prüfer sind dazu angehalten auch Autos die Plakette zu verweigern, wenn Sie nur die Möglichkeit der Unterbodenbeleuchtung erahnen. (So ist es hier in Rl-Pf).

Also das mit den "Ich bau die Röhren vor dem TÜV ab" kann in die Hose gehen, wenn die Halterungen noch dranbleiben.

Laut dem was ich so von anderen gehört habe, ist es aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Bayern solls ganz schlimm sein.

Interessant hierzu der folgende Text:

http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm

Themenstarteram 26. April 2006 um 10:51

Jo,

habe auch gehört das es von Bundesland zu Bundesland anders gehandhabt wird.

Also das mit dem abmachen würde bei mir noch funktionieren, habe nämlich keine Röhren sonderen einen LED-Schlauch und den könnte man recht schnell entfernen :-)

Aber der TÜV ist ja eigentlich das kleinste Problem, eher die Bu.... äähh die Polizei. Obwohl die ja eigentlich nix sagen dürften, immerhin haben die Blaulicht AUF dem Dach, ich habs halt UNTERM Auto :-)

Naja, trotzdem Danke für die Antwort.

Gruß

Olli

Soweit ich weiß gibs doch diese weiße UBB(von Foliatec?), die wird an den Türöffner angeschlossen.

Somit geht die auch nur an, wenn man eine Tür öffnet.

Und die wurde mit Gutachten geliefert. Das war so das Einzige, was sich wirklich eintragen ließ.

Falls ich falsch liege, korrigiert mich!

am 26. April 2006 um 11:38

Schon richtig.

Das läuft aber unter Ausstiegsbeleuchtung. Die ist erlaubt.

Keine Ahnung warum... Wohl weil ein paar Autohersteller das an Ihren Neuwagen dranhaben.

Themenstarteram 26. April 2006 um 11:42

Denke nicht das Du falsch liegst, das habe ich auch eben gelesen. Die haben wohl 3 bzw. 5 LED´s. Wahlweise in weiß oder in blau.

Was mich nur mal interessieren würde: Was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn ich angehalten werde.

Ich meine, ich habe die Dinger sehr selten während der Fahrt an, weiß schon das es die andern ablenkt. Aber wenn ich mein Auto abends auf nem Parkplatz oder so stehen habe, dann mach ich die natürlich an, sieht halt fett aus :-)

Frag ist halt ob die Polizei mir dann was kann........... Aber das scheint ja irgendwie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.

Gruß

Olli

Moin,

Stilllegung des Fahrzeuges wegen schweren Mangels am Fahrzeug, welcher die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.

Ausstiegsbeleuchtungen werden IMMER so montiert, das sie selbst bei fehlerhafter Montage den Verkehr nicht blenden oder gefährden können.

Die Rechtsprechung ist hier, da die zugrundeliegende STVZO bundesrecht ist, einheitlich. Die Frage ist nur ... wie scharf die Grünweißen auf solche Fahrzeuge sind. Und das ist sogar von Stadt zu Stadt unterschiedlich.

MFG Kester

am 26. April 2006 um 12:52

Wobei sich mir nur die Frage stellt:

Was passiert wenn ich einen Unfall baue und als Grund angebe "Ich wurde durch eine UBB geblendet."?

Wir haben hier sehr viele Amerikaner. Deren Wagen sind jenseits von gut und böse was unsere StVZO angeht...

Aber das ist ein ganz anderes Thema...

Soweit ich weiß, soll es möglich sein, die UBB eintragen zu lassen.

Weil sie bleibt ja eine bauliche Veränderung. Natürlich ist sie dann unter der Bedingung eingetragen, dass man sie nicht in Bereichen einschalten darf, in denen die Stvo gilt.

Aber das wird wieder eine Sache des TÜVs sein, bei unserem TÜV werden wohl nur Anhängerkupplung eingetragen, alles andere passt nicht in die konservativen Ansichten... das ist aber auch wieder ein anderes Thema ;)

Themenstarteram 26. April 2006 um 14:00

Ich sehe schon, eine Richtige Lösung gibt es nicht :-)

Ist aber auch nicht schlimm, ich werde es ja erleben wenn die Grün weißen mich anhalten :-)

Gruß

Olli

Moin,

Falsch ... Richtig ist ... Unterbodenbeleuchtungen sind im Strassenverkehr UNZULÄSSIG (!) Bewegst du ein Fahrzeug auf einer öffentlichen Strasse und es weißt einen schweren Mangel nach der STVZO auf, kostet dich dies mindestens 75 Euro und 3 Punkte. Kann man dir eine Verkehrsgefährdung daraus drehen, kann man dir daraus sogar eine Gefängnisstrafe draus drehen (ggf. wenn du in einen Unfall verwickelt bist).

Sorry ... aber da gibt es KEINEN Interpretationsbereich. Fahr' zum TÜV, die legen dir das Auto stante pede still.

MFG Kester

am 27. April 2006 um 18:40

Mahlzeit!

Der Häuptling hat gesprochen! ;)

Nu mal im Ernst:

-Änderung der Beleuchtungsanlage; die Betriebserlaubnis erlischt und ihr seid im Arsch!

-Es sei denn der Hersteller/Importeur/Wer-auch-immer hat ne ABE für das Teil, dann wäre es legal - hat aber keiner ;)

-Oder ihr findet einen Prüfer, der euch sowas per Einzelabnahme einträgt; wird z.B. bei Ami`s so gemacht wenn es serienmässig vom Hersteller so installiert ist (Stichwort Eistiegsbeleuchtung); dann aber auch nur unter der Vorraussetzung das über Türkontakt geschaltet und auch nur wenn Zündung aus

Also: da ihr alle wahrscheinlich keine dieser Bedingungen erfüllen könnt, sollte die Sache einglich klar sein....

Also für alle mit schiefem bösem Blick,

billig Fahrwerken,

Billigstreifen,

Auspuffanlagen die sich wie eine Cola Dose anhören

macht ihr mal das passt dann wenigstens zu eurem Auto und die Grünen haben auch was zu tun.

Es ist nicht nur verboten, sondern auch rausgeschmissenes Geld!

Ich kann nicht verstehen wie sich einzelne Leute überhaupt noch mit UBB befassen können ...

Wer zuviel Zeit hat kann im garten Rasen Mähen ;)

für die , die schön wissen wie man Zeichen in den Computer eingeben kann , sich zusätzlich zugang zum Internet beschaffen können und es fertig bringen eine Satanische Suchmaschine wie google.de bedienen können wären solch Fragen überflüssig...

http://www.stvzo.de/

Bau dir doch lieber eine Tolle 9 Wege Super Sound Anlage in die Hutablage...

in diesem Sinne

Chris

Auf diesen Beitrag haben alle gewartet :D

Wer lieber Rasen mäht, wir halten niemanden auf! Und wer Langeweile hat, antwortet in Threads einfach mit ein bißchen Offtopic.

Um dann doch noch den Haken zum Topic zu kriegen:

Baus doch als Einstiegsbeleuchtung ein, dann kann die bauliche Veränderung beim TÜV eingetragen werden. Und dann versteckst du nen Schalter, dann kannst datt auf nem Treffen oder in der Garage einschalten. :-)

Themenstarteram 28. April 2006 um 10:06

Da muß ich ja wirklich an mich halten. Geh Du doch lieber auf die Autobahn spielen, da bist Du wohl am besten aufgehoben L300MANN.

Wenn Du eh nur stänkern willst und eh keine qualifizierte Aussage(n) von Dir geben kannst, dann sei doch einfach still und behalte Deine Komentare für Dich.

Gruß

Olli

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