Unterbodenbeleuchtung
Wie genua befestigt man denn die Dinger am Unterboden? Kann mir das bitte mal wer GENAU erklären? weil irgendwie weiß ich nicht wo ich die befestigen sollte. weil ich jag sicher keine Schraube in meinen Unterboden *g*
http://www.mantzel.de/index.php3?...
52 Antworten
Wieso werde ich hier laufend zitiert ? Selbstverständlich sind meine Haare Silbergrau ( heiße ja nicht Schröder mit Nachnamen ) .
Dafür ist mein Signum Rubensrot !
Fröhliches Diskutieren noch .
Omega-OPA
Zitat:
Original geschrieben von Silbervan
Hehehe.....dir auch noch einen schönen Abend
Dito
mfg
Omega-OPA
Zitat:
Original geschrieben von Zerbrösel
Sprich du nur mal für dich...."Opa" diesel77. Ich nehm mal an daß du Baujahr 77 bist (wegen des Nicks!?). Dann haste für deine "knabenhaften" 27 Jahre eine ziemlich altertümliche Denkweise...Jungspunt...du 😉 .
Laßt den R@fi doch machen...ist sein gutes Recht.
grüsse
Ja, ich hab schon auf den Fotos vom Treffen und so gesehen das wohl die etwas ältere Generation einen Vectra fährt :P 😁
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Ich weiß ja nicht welche Fotos du gesehen hast...aber sooooo alt sind die Leute nun auch wieder nicht (glaube ich zumindest mal....). Denn in Wirklichkeit haben wir für die Fotos alle Masken aufgezogen die unsere wahre Identität (und somit Alter) verbergen. Die Vorlagen für die Masken haben wir in der Rüsselsheimer Innenstadt von zufällig vorbeigehenden Pasanten genommen und dann auf 3D Pappschilder drucken lassen 😁 😉
hi tschibomann
ich geh mal davon aus, dass das V12 nicht wahr ist: es ist ein golf
p.s. den wackelhund kannste behalten 😁
ocp
Hi,
@ ocp:
Den Wackelhund muss ich auch behalten, denn Du liegst falsch... 😉
Auf dem Bild ist die (aufpreispflichtige) LED-Schwellerbeleuchtung des Brabus EV12 zu sehen. Das Autochen hat nen aufgebohrten Zwölfzylinder-Biturbo mit harmlosen 640 PS und 1026 Nm Drehmoment (Vmax bei 340 km/h abgeregelt), als Schnäppchen schon für 310.000,- Euro zu haben... 😛
Gruß
Andre
nur mal so für euch zur info :
eine unterbodenbeleuchtung ist in deutschland nicht verboten. man kommt damit auch problemlos durch den tüv oder die polizei !!!!. alles andere ist dummes geschwätz.
es muss alles nur ordentlich (fest) angebaut sein und es muss über eine entsprechende schaltung (türkontakt etc.) sichergestellt sein das die beleuchtung nicht wärend der fahrt eingeschaltet werden kann.
so, und nun lasst ihn das doch verbauen. es müssen doch nicht alle autos gleich sein. und was eine unterbodenbeleuchtung mit einem golf zu tun hat oder gar mit dem alter des fahrers das kann ich nun mal schon garnicht nachvollziehen.
aber gut, jedem seine meinung aber vielleicht ab und zu etwas mehr tolleranz.
so long
Zitat:
Original geschrieben von spike_xxx
eine unterbodenbeleuchtung ist in deutschland nicht verboten. man kommt damit auch problemlos durch den tüv oder die polizei !!!!. alles andere ist dummes geschwätz.
es muss alles nur ordentlich (fest) angebaut sein und es muss über eine entsprechende schaltung (türkontakt etc.) sichergestellt sein das die beleuchtung nicht wärend der fahrt eingeschaltet werden kann.
Deinem Beitrag entnehme ich, daß dein berufliches Tätigkeitsfeld nicht im Bereich Zulassungsrecht liegt.
Sämtliche Außenbeleuchtungen an einem Fahrzeug dienen Sicherheitszwecken und niemals Showzwecken. Um diese Sicherheitsaspekte zu erfüllen, benötigen alle Außenbeleuchtungen eines Fahrzeuges eine Bauartzulassung (E-Prüfnummer).
Da eine UBB keinem Sicherheitszweck dient, gibt es in Deutschland auch keine UBB, für die eine Bauartzulassung erteilt wurde.
Bereits die Montage einer nicht bauartzugelassenen Außenbeleuchtung an einem Kraftfahrzeug und nicht erst der Betrieb der Beleuchtung führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Kraftfahrzeuges.
Da dieser Wildwuchs in letzter Zeit überhand genommen hat, gilt seit dem 01.05.2003 die Anweisung, Fahrzeuge bei welchen im Rahmen einer Verkehrskontrolle eine montierte UBB entdeckt wird, wegen Erlöschens der Betriebserlaubnis des Fahrzeuges an Ort und Stelle stillzulegen, mit allen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen...
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sämtliche Außenbeleuchtungen an einem Fahrzeug dienen Sicherheitszwecken
Da kann ich Dir nicht ganz zustimmen.
Was ist mit Türgriffbeleuchtung? Ok, auch Sicherheitszweck, es könnte ja jemand im Dunklen den Türgriff nicht finden und im Winter vor seinem Auto erfrieren 😁
Oder Pfützenlicht? Eine UBB könnte ebenfalls diese Funktion erfüllen und wenn sie dann noch korrekt verschaltet und mit Prüfzeichen versehen ist - siehe früher im thread - sollte einer Montage eigentlich nichts im Wege stehen.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von Nimm6
Was ist mit Türgriffbeleuchtung?
Oder Pfützenlicht?
Wenn du einen Türgriff außen beleuchten willst, wirst du bei der Eintragung auch Probleme bekommen. Und ein "Pfützenlicht" wirst du allenfalls als Einstiegsbeleuchtung eingetragen bekommen, aber mit Auflagen, die von einer reinen UBB nicht erfüllt werden können.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn du einen Türgriff außen beleuchten willst, wirst du bei der Eintragung auch Probleme bekommen.
Ich meine, das gibts irgendwo ab Werk: BMW, Audi??
Müsste also grundätzlich zulässig sein, selbstverständlich unter Beachtung diverser Auflagen - keine Blendung, keine Verwechslung mit Fahrbeleuchtung usw.
Gruß Wolfgang
Zitat:
Original geschrieben von Nimm6
...selbstverständlich unter Beachtung diverser Auflagen - keine Blendung, keine Verwechslung mit Fahrbeleuchtung usw.
Darin liegt der Knackpunkt, der die Zulassung meistens recht teuer macht....