Unterbodenbeleuchtung

Audi A3 8L

Hallo leute,

hab folgende frage:

ist unterbondenbeleuchtung als austiegsbeleuchtung erlaubt?? d.h es würde nur angehn wenn die tür auf ist..
(denke zwar nicht aber wollte nur genau wissen)

und: bin oft bei verschieden tnigtreffen und so, darf man eig. unterbodenbeleuchtung verbaut haben??
das man damit nicht fahren darf ist mir klar wollte es nur zur show zweck bei solchen treffen benutzen..

da ich bald tüv habe wollte ich nur wissen ob ich es dann wegen tüv wieder rausbaun muss...

danke!

Beste Antwort im Thema

Nur mal zur Erinnerung, falls es jemand von euch aus den Augen verloren haben sollte:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

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du darfst es auch anhaben wenn das fahrzeug aus ist und steht und nicht auf öffentlichem gelände steht.

d.h der tüv würde nix sagen?

was meinste mit "nicht auf öffetlichen gelende" das ich es nicht mal auf einen parkplatz an haben darf?? (ist doch öffetlichen gelände oder? 🙂)

ein parkplatz vor einem kaufhaus zb is ein privatgelände.
ob der tüv da was sagen wird kann ich leider nicht sagen, aber ich denke mal das wenn du den über die türbeleuchtung anschließt, also unterboden geht an wenn tür auf geht, würde er es eher erlauben als sons. bevor du es dir einbaust frag am besten den tüv persöhnlich so bist du auf der sicheren seite

So wie ich mitbekommen habe, ist die Gesetzeslage nicht ganz klar. Es heißt aufjedenfall dass es in der StVO verboten ist. Aber eher in dem Sinne, da es nachts eine ablenkung anderer sein kann.

Hab hier auch schon Leute gehört bei denen der TÜV die garnicht haben wollte, andere Prüfer waren zufrieden wenn die beleuchtung nur im Stand (z.B. über den Türöffner) an geht.

Wie 19dawid89 schon schrieb: Frag bei dem TÜV nach bei dem du deine HU machen lässt.

hmmm... ok danke

noch eine frage da ich keine türbeleuchtung habe 🙂 und die ubb über die schlatmasse der innenbeleuchtung laufen lassen möchte würde es vlt. nicht ein bissle zuviel für die masse sein da es ein sehr dünner kabel ist, der ziemlich viel strom leiten muss?? oder ist es bei masse egal?

leg masse extra, is doch garnicht soviel aufwand.
strom kannse am besten übern sicherungskasten direkt ziehen 🙂

ABE oder E-Nummer wäre ganz praktisch bei sowas

Nur mal zur Erinnerung, falls es jemand von euch aus den Augen verloren haben sollte:

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach auch nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

Im Klartext:

Bereits die Montage ist unzulässig, nicht erst der Betrieb.

ok das war schon mal gut dann warte ich noch 2 monate..

Zitat:

Original geschrieben von 19dawid89


leg masse extra, is doch garnicht soviel aufwand.
strom kannse am besten übern sicherungskasten direkt ziehen 🙂

ja aber wenn ich masse direkt lege hätte ich keine schaltmasse, ubb würde dann bei offener tür nicht angehen. ich hatte das ganze so geplant: die masse an die schaltmasse den + an die batterie und ein schalter dazwischen.. da meine dachleuchte sehr praktischen fehler hat, sobald ich einer der beiden leseleuchten (an der seite) an machen, fliest strom durch die schaltmaasse 🙂 d.h ich brauche keine extra dauermasse zuverlegen und auch nicht mein tür auflassen z.b bei tunigtreffen damit die ubb dauerleuchtet 🙂 nur mach ich mir gedanken ob es die schaltmasse aushält..

Zitat:

Original geschrieben von dykey16


ok das war schon mal gut dann warte ich noch 2 monate..

In den kommenden 2 Monaten wird es keine Änderung der geltenden Rechtslage geben.

aber seinen tüv wird er bis dahin gemacht haben :P

Dadurch gewinnt er aber nichts.

Auch mit gültiger HU wird das Fahrzeug bei der nächsten Verkehrskontrolle stillgelegt, wenn sie ihn mit dem Teil im öffentlichen Straßenverkehr erwischen.

Dann wäre das Thema ja ansich erledigt, wenn man sich die AGB´s mal durchgelesen hat

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