Unterbodenbeleuchtung

Mercedes CLK 208 Coupé

Hi Leute,

kurze frage. ich muss nächsten Monat zum TÜV. ich habe an meinem CLK jedoch Unterbodebeleuchtung dran. Meint Ihr das es da beim Tür Probleme bzw. Ärger geben könnte?

Wie könnte ich den Ärger umgehe ohne das ich die Unterbodenbeleuchtung abmachen muss.

Danach würde sie ja eh wieder dran kommen. Ist halt nur aufwendig das ganze.

Danke für Eure antworten im voraus

Gruß Holger

41 Antworten

@ HolgerSc

Deine sind von Tuningworld? Gibts die im Netz, denn zu dem Preis hab ich es nicht gefunden.

Ja die sind von der Tuningworld Bodensee. War ein Messepreis. Irgendwo hab ich noch ne KArte von der Firma die die teile anbieten rumliegen. wenn ich die mal finde setz ich mal den link rein, dann kannst du schauen.

@ all:

hab mit meinem "tuner" geredet. er hat gemeint ich soll ihm das auto einfach bringen damit ich TÜV bekomme und die unterbodenbeleuchtung spielt keine rolle. Er meinte er hat nen "guten" Prüfer ;-))

Zitat:

Original geschrieben von HolgerSc


er hat gemeint ich soll ihm das auto einfach bringen damit ich TÜV bekomme und die unterbodenbeleuchtung spielt keine rolle. Er meinte er hat nen "guten" Prüfer ;-))

Das Problem daran ist nur, daß solche Eintragungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind...

Normalerweise darf der TÜV keinen Streß machen, wenn die Dinger ausgeschaltet bleiben.

Nur eben ausreichend befestigt müssen Sie sein.

Das nennt sich: "Unerlaubtes betreiben einer Lichtsignalanlage".

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von MB_E320


Normalerweise darf der TÜV keinen Streß machen, wenn die Dinger ausgeschaltet bleiben.

Diese Regelung wäre mir neu.

Quellenangabe?

schon die möglichkeit die dinger während der fahrt anmachen zu können ist verboten.
und machen aussagen nach eigentlich auch schon die montage.

Genau das ist die geltende Rechtlage. Eine Änderung derselben ist mir bis jetzt nicht bekannt. Daher die Nachfrage nach der Quelle dieser Information.

Wie auch immer der Gesetzgeber die Regelung macht bzw. machen; Ich hab jetz auf jedenfall TÜV bekommen und die Unterbodenbeleuchtung war dran ;-)

DEKRA SEI DANK ;-)))

Es mag sicherlich einige Prüfer geben, die sich über die geltenden Bestimmungen hinwegsetzen und UBB's eintragen.

Das Problem dabei ist nur, daß solche Eintragungen das Papier nicht wert sind, auf dem sie stehen, da sie von jeder Polizeistreife angezweifelt werden können, mit allen rechtlichen und finanziellen Folgen, die sich dann daraus ergeben können.

Ich versteh das nicht. Vor ca. 4 Jahren war der Gesetzesstand noch so.

Wann hat sich das geändert?

Also ich denke nach wie vor, das eigentlich niemand Probleme machen wird, wenn man sie nicht gerade während der Fahrt einschaltet.

Gruß

MB_E320

Zitat:

Original geschrieben von MB_E320


Ich versteh das nicht. Vor ca. 4 Jahren war der Gesetzesstand noch so.

Wann hat sich das geändert?

Vor drei Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von MaKaVeLiX


schon die möglichkeit die dinger während der fahrt anmachen zu können ist verboten.
und machen aussagen nach eigentlich auch schon die montage.

Genau so ist es.

Nicht nur mit der Unterodenbeleuchtung, sondern auch mit anderen nicht zugelassenen Gegenständen.

Sei es Lichttechnik ohne Prüfkennzeichen, Hupen u.s.w.

Unsere Gesetze...

Naja, zu einigen bleibt mir manchmal echt die Spucke weg...

Gruß

MB_E320

Beim Verbot der UBB steht nunmal eindeutig der Sicherheitsaspekt im Vordergrund. Sämtliche Außenbeleuchtungen an Kraftfahrzeugen dienen ausschließlich Sicherheitszwecken und grundsätzlich niemals Showzwecken.

Naja, davon hat BMW und CO ja anscheinend mit Anbringung dieser lächerlichen LED Blinker auch noch nichts gehört.

Die finde ich nämlich unsicher...

Gruß

MB_E320

Deine Antwort
Ähnliche Themen