Unterboden Beleuchtung Einbauprobleme
Hi Leute!
Heute habe ich meine Unterbodenbeleuchtung eingebaut. 2x1m und 2x1,20m.
Mit den 1m-Röhren gibt es keine Probleme nur die 1,2m-Röhren leuchten nicht komplett. Ab der MItte wird das Licht immer leichter von der Leuchtstärke und die letzen 15cm leuchten sie garnichtmehr!
Woran kann das liegen??
Hoffe ihr könnt mir helfen.
MfG
Thomas
39 Antworten
Irgendwie ist diese Diskussion doch müsig. Verboten bleibt verboten. Dumm nur, das Fahrzeuge wie z.B. der Audi meines Vaters ne werksseitige Einstiegsbeleuchtung hat, die nix weiter ist, als eine im Seitenschweller verbaute, nach unten gerichtete, nicht extrem leuchtstarke Leuchte mit Dimmer.
Also wenn man einen sinnvollen Verbaukasten finden könnte, der in den Schweller passt, dann müsste das gehen ... aber wer von den hypracoolen will das schon? Die wollen am besten 1000 Watt Strahler, die den armen Ameisen da unten die Augen versengt ... weniger geht gar nicht 😉
Aber egal. Ich wollt mir auch mal ne blaue Einstiegsbeleuchtung bauen. Der TÜV-Mann meinte nur, ich kann die Röhren ja reinklippen, wenn ichs Auto abstell. Wenn ich mit den Röhren fahr, dann wird die Kiste stillgelegt ... weil, wie hier schon sau oft erwähnt, die Zulassung erlischt.
Nunja, wenn jemand ne Lösung weiß ... ich hörs mir gern an 😉
leider gibt es zu viel sture prüfer, die nicht nachlesen, wann es erlaubt ist und wann nicht. die haben die meinung es sei verboten also bleiben die auch dabei.. wie gesagt, ubb verboten.. einstiegsbeleuchtung erlaubt mit e-zeichen und 21er abnahme, wenn die wärend der motor läuft nicht angehen kann und ordentlich befestigt sind. gibt hier genug, die damit rumfahren und die eingetragen bekommen haben als einstiegsbeleuchtung. naja jeder so wie er meint.. selbst hier hat jeder seine eigene meinung und weicht nicht eher ab, bis er es selber gesehn hat, oder selbst dann nicht. ich hab es schwarz auf weiss gelesen und beim rwtüv nachgefragt, viel mehr kann ich nun auch nicht machen als fahrzeughalter.. oder müssen wir bald alle unsere fahrzeuge beim kba nachuntersuchen lassen??? also nochmal.. wenn mir ein prüfer die dinger einträgt und ich bau einen und hinterher stellt sich raus, das hätte nicht eingetragen werden dürfen, wird wohl derjenige zur rechenschaft gezogen, der es erlaubt hat und nicht ich, weil ich dafür nicht zuständig bin, ich habe nur dafür zu sorgen, dass ich mein fahrzeug in ordnung ist, ob es den gesetzlichen anforderungen entspricht prüft der TÜV!!!
Auch wenn der Tüv was einträgt das nicht rechtens ist kann die Politzei das Auto stilllegen mit allen Folgen.
nöö die polizei legt nix still, dass macht das strassenverkehrsamt oder der tüv und wenn es eingetragen iss, dann mach ich garantiert für alle folgekosten den tüvprüfer verantwortlich.. denn wozu gibt es den denn??? 😉
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Zitat:
Original geschrieben von Sataan1976
...wenn mir ein prüfer die dinger einträgt und ich bau einen und hinterher stellt sich raus, das hätte nicht eingetragen werden dürfen, wird wohl derjenige zur rechenschaft gezogen, der es erlaubt hat und nicht ich, weil ich dafür nicht zuständig bin, ich habe nur dafür zu sorgen, dass ich mein fahrzeug in ordnung ist, ob es den gesetzlichen anforderungen entspricht prüft der TÜV!!!
Irrtum.
Der TÜV übernimmt NICHT die Haftung des Fahrzeughalters. Der TÜV ist eine Prüfinstanz und keine Haftungsinstanz.
der tüv ist meine oberste prüfinstanz, sobald der seinen segen gibt, haftet er dafür, darum streuben sich ja so viele, weil die kaum bescheid wissen.. eh die dafür zur rechenschaft gezogen werden sagen die lieber iss nicht...
klar ist der fahrer dafür zuständig. darum muss man ja auch sofort dafür sorgen, dass der tüv die umbauten abnimmt. nimmt er den umbau ab prüft der tüv gleichzeitig ob es zugelassen ist. ist dieses der fall trägt er es ein gibt er sein gesetzliches ok für den einbau ergo haftet der prüfer. klar bin ich weiterhin verantwortlich, dass die anlage danach in diesem zustand bleibt und wenn sie sich verändert muss ich dieses auch wierum beim tüv vorführen oder verliere meine betriebserlaubnis und den versicherungsschutz.. iss genauso als wenn ich inne werkstatt fahre der sagt mir ich hab defekte bremsen.. glaub mal bis jetzt musste ich immer unterschreiben, dass er mich drauf aufmerksam gemacht hat und ich bis zur reperatur auf eigenes risiko fahre.. genauso läuft es beim tüv. ansonsten würd der tüv dir ja jeden mist eintragen nur um kohle zu machen 😉