Unstimmigkeit Zweite Reihe - was denn nun?
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich habe vor einem Jahr einen Strafzettel bekommen wegen "Parken auf zweiter Reihe".
Entfernung zum roten Auto sind ca. 3,5 Meter. Keine Fahrzeuge daneben sondern nur die Mülltonnen.
Ich bin nun umgezogen und hatte so eine ähnliche Situation in einem anderen Ort. Ich spontan die Verkehrspolizei gesehen und gefragt, ob ich hier parken kann. Antwort: Ja, ist keine zweite Reihe.
Ich verstehe nicht, was der unterschied ist zu den zwei unterschiedlichen Situationen?
Danke und VG
45 Antworten
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 15. März 2024 um 16:12:29 Uhr:
Ich weiß nicht ob ich blind bin, aber ich sehe keinen konkreten abgesenkten Bordstein. Die Höhe erstreckt sich die ganze Straße lang.
Wenn ich deinem ersten Maps-Link folge und dann in der Straße ein klein wenig zurückgehe, wo auch die blaue Tonne steht, dann ist da ein gepflasterter Fußweg, von der Tonne hin zur Straße. Und dieser Weg endet am abgesenkten Bordstein. Erkennt man auf Maps noch besser als auf deinem Screenshots mit dem roten Kästchen.
Daher - falsch geparkt.
Edit: Mal sehen ob das mit dem Link bei mir klappt, wo man die Stelle von dir besser sieht: https://maps.app.goo.gl/f3wsDhcRTEE8JPKy6
--> abgesenkter Bordstein mit exakter Position aus Bild1+2 (rotes Kästchen) aus deinem ersten Post im Thread.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 15. März 2024 um 16:12:29 Uhr:
Ich weiß nicht ob ich blind bin, aber ich sehe keinen konkreten abgesenkten Bordstein. Die Höhe erstreckt sich die ganze Straße lang.
Der Bordstein ist in Höhe des Fußwegs eindeutig abgesenkt gegenüber dem umgebenden Niveau.
https://maps.app.goo.gl/4UpRL9eeKFdhqSm4A
Die Fläche ist aber auch zu kurz, um nicht in zweiter Reihe zu parken.
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Das ist eindeutig, ja, aber nicht die Stelle, in der ich den Strafzettel bekommen habe. Das war vor der Nummer 20, da sehe ich keine Absenkung
Fläche zu Kurz? Meinst du den restliche Straßenbreite? Die muss doch 3,05 Meter betragen oder nicht?
Das spielt an dieser Stelle kaum eine Rolle, denn wenn eine Mama mit Kinderwagen dort die Straße überqueren möchte, ist das nicht möglich. Wenn an jeder dieser Stellen dann auch noch weitere Fahrzeuge parken, kann die Mama mehrere 100 m laufen, bevor sie die Straße überqueren kann. Gleiches gilt für unsere älteren Mitbürger, die auf einen Rollator angewiesen sind. 🙁
Außerdem wird den Fahrern der angrenzend parkenden Fahrzeugen die Sicht versperrt, so dass sie nur mit äußerster Vorsicht auf die Straße fahren können. 🙁
Alles Gründe, warum ich dort niemals geparkt hätte.
In deinem zweiten Beispiel hingegen ist das Ganze unkritischer. Aber auch hier die Frage, wie soll der blaue VW aus der Parklücke kommen, wenn hinter ihm ein Fahrzeug steht? 🙁
Ich denke, man sollte nicht nur an die rechtlichen Aspekte denken, sondern auch an die anderen Verkehrsteilnehmer, also anderen Autofahrer aber natürlich auch Fußgänger und Radfahrer. Das Miteinander im Straßenverkehr steht an erster Stelle und erst danach kommt die Frage, ob man gegen eine Regel oder Gesetz verstößt.
Gruß
Uwe
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Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 15. März 2024 um 23:07:12 Uhr:
Fläche zu Kurz? Meinst du den restliche Straßenbreite? Die muss doch 3,05 Meter betragen oder nicht?
Ich meinte nicht die Straßenbreite. Die Fläche ist zu kurz, damit ein parkendes Fahrzeug vorne und/oder hinten nicht überlappt. Und damit wäre es dann eben eine zweite Reihe.
Du hast in deinem Foto die rote Linie natürlich so eingezeichnet, dass sie genau vor den Stellflächen endet. Aber war das in der Realität auch so?
https://img.motor-talk.de/KsuW0HKlmaDyjb00.59.jpg
[Unnötiges Vollzitat von MOTOR-TALK entfernt.]
Exakt. Mein Auto (Golf 4) hat exakt dahin gepasst. Die Autos konnten problemlos rausfahren ohne mich zu berühren.
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 15. März 2024 um 23:33:52 Uhr:
Das spielt an dieser Stelle kaum eine Rolle, denn wenn eine Mama mit Kinderwagen dort die Straße überqueren möchte, ist das nicht möglich. Wenn an jeder dieser Stellen dann auch noch weitere Fahrzeuge parken, kann die Mama mehrere 100 m laufen, bevor sie die Straße überqueren kann. Gleiches gilt für unsere älteren Mitbürger, die auf einen Rollator angewiesen sind. 🙁Außerdem wird den Fahrern der angrenzend parkenden Fahrzeugen die Sicht versperrt, so dass sie nur mit äußerster Vorsicht auf die Straße fahren können. 🙁
Alles Gründe, warum ich dort niemals geparkt hätte.
In deinem zweiten Beispiel hingegen ist das Ganze unkritischer. Aber auch hier die Frage, wie soll der blaue VW aus der Parklücke kommen, wenn hinter ihm ein Fahrzeug steht? 🙁
Ich denke, man sollte nicht nur an die rechtlichen Aspekte denken, sondern auch an die anderen Verkehrsteilnehmer, also anderen Autofahrer aber natürlich auch Fußgänger und Radfahrer. Das Miteinander im Straßenverkehr steht an erster Stelle und erst danach kommt die Frage, ob man gegen eine Regel oder Gesetz verstößt.
Gruß
Uwe
Danke dir, mir gings eigentlich nur um den Verstoß beim ersten Ort und, was genau zur "zweiten Reihe" zählt VG
Das ist mir schon klar.
Du hast dich halt etwas gedankenlos dort hingestellt und wenn das andere behindert, ist es meist auch ein Verstoß gegen die StVO. In deinem Beispiel 1 wären das Parken vor einem abgesenkten Bordstein mit Behinderung. Der Bordstein ist definitiv abgesenkt, da er genauso hoch oder besser gesagt tief ist, wie vor den Parkbuchten und vor den Parkbuchten ist er logischerweise abgesenkt.
Wie wir gesehen haben, ist es aber kein in zweite Reihe parken. Du hättest also Einspruch erheben können mit der Bitte um Korrektur des Tatbestandes. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog wäre das Bußgeld dann geringer ausgefallen, denn vor einem Bordstein mit Behinderung zu parken ist günstiger als das in zweite Reihe zu parken.
Gruß
Uwe
Zitat:
@Uwe Mettmann schrieb am 16. März 2024 um 04:07:14 Uhr:
Das ist mir schon klar.Du hast dich halt etwas gedankenlos dort hingestellt und wenn das andere behindert, ist es meist auch ein Verstoß gegen die StVO. In deinem Beispiel 1 wären das Parken vor einem abgesenkten Bordstein mit Behinderung. Der Bordstein ist definitiv abgesenkt, da er genauso hoch oder besser gesagt tief ist, wie vor den Parkbuchten und vor den Parkbuchten ist er logischerweise abgesenkt.
Wie wir gesehen haben, ist es aber kein in zweite Reihe parken. Du hättest also Einspruch erheben können mit der Bitte um Korrektur des Tatbestandes. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog wäre das Bußgeld dann geringer ausgefallen, denn vor einem Bordstein mit Behinderung zu parken ist günstiger als das in zweite Reihe zu parken.
Gruß
Uwe
Danke für eure Antworten!
Hallo zusammen,
heute, nach einem halben Jahr ab und zu dort parken, habe ich ein Knöllchen beim zweiten Ort bekommen. Sehr merkwürdig, da ich vor kurzem noch einen Beamten vor Ort gefragt habe, dieser sagte auch kein Problem dort zu parken. Namen habe ich von diesen Beamten (man hat sich paar mal ausgetauscht/Smalltalk). Nun der Vorwurf: Parken auf zweiter Reihe. Hier wurde sogar die Baumscheibe erwähnt. Bei dem Benz, der in Google Maps zu sehen ist, ist jetzt ein Fahrradständer. Es kann nur ein Fahrzeug neben der Baumscheibe dort parken. Also vorwärts kommt ein Fahrzeug easy raus.
Nun habe ich den zweiten Ort und die Baumscheibe gemessen. 4Meter lang. Mein Golf 4 war ein wenig drüber. Also ist das doch dann zweite Reihe? Dann lese ich Nein, dann wäre es ein Verstoß gegen das Gebot den rechten Seitenstreifen zu benutzen.
Wie ist das jetzt, wenn ich innerhalb 3 Tagen nicht überweise und das ganze Widersprechen will? Erhalte ich dann nicht ein Bußgeldbescheid in Höhe von +28€?
Macht das Sinn, einfach jetzt die 55€ zu zahlen? Auch wenn zB der Vorwurf zweite Reihe nicht stimmen sollte und ich eine geringere „Strafe“ erhalte, mit den weiten Briefen bin ich dann vielleicht ja auch bei >55€?
Also auf dem Foto steht der Golf mit der Front doch neben dem Kombi? Also zweite Reihe
Dass der vorwärts raus kommt ist egal.
Der Opel, der hinter dem Golf korrekt auf den Parkstreifen steht, kommt doch gar nicht mehr vernünftig aus der Parklücke, bzw. anschließend kann auch keiner vernünftig mehr einparken.
Für mich persönlich ist das keine geeignete Möglichkeit das Fahrzeug abzustellen und stellt immer eine Behinderung der Parkflächen da. Ob der Tatvorwurf nun lautet Parken in zweiter Reihe, mit Behinderung oder welche Möglichkeiten es auch immer gibt.
Sorry aber wie kann man auf das schmale Brett kommen, dass diese Stelle als vollwertiger Parkplatz angesehen werden kann. Schau dir mal diese Sicht genauer an und du wirst feststellen, dass die Baumscheibe keine Fahrzeuglänge hat und daher man unweigerlich zwei Stellplätze behindert.
Der Parkplätze haben ja auch den Sinn, dass die Autos NICHT auf der Straße stehen.
An sich ist es aber erstmal nicht verboten auf der Straße zu stehen auch wenn es darum entsprechende Parkplätze gibt*, sofern eben gewisse Abstände eingehalten werden. Und letzteres wurde vom TE eben nicht eingehalten.
(* Natürlich darf man auch nicht in einer Parkzone stehen in dem Parken nur in markierten Bereichen erlaubt ist. Dann geht das natürlich auch nicht)