Unstimmigkeit Zweite Reihe - was denn nun?
Hallo,
ich habe eine Frage: Ich habe vor einem Jahr einen Strafzettel bekommen wegen "Parken auf zweiter Reihe".
Entfernung zum roten Auto sind ca. 3,5 Meter. Keine Fahrzeuge daneben sondern nur die Mülltonnen.
Ich bin nun umgezogen und hatte so eine ähnliche Situation in einem anderen Ort. Ich spontan die Verkehrspolizei gesehen und gefragt, ob ich hier parken kann. Antwort: Ja, ist keine zweite Reihe.
Ich verstehe nicht, was der unterschied ist zu den zwei unterschiedlichen Situationen?
Danke und VG
45 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 10. April 2024 um 07:07:04 Uhr:
Sorry aber wie kann man auf das schmale Brett kommen, dass diese Stelle als vollwertiger Parkplatz angesehen werden kann.
Bei 'nem alten Smart passt es aber.
Ist hier in M ja Gang und Gäbe, dass so geparkt wird. Man muss nur aufpassen, dass man aus der hinteren Lücke halbwegs gut rauskommen kann.
Nach vorne hingegen kann es auch überlappen. Das Fahrzeug kann da ja ohne Probleme raus und auch das rückwärts einparken ist da problemlos möglich.
Letztlich ist es aber nicht Parken in Reihe zwei, sondern einfaches Falschparken, wo die Länge der Parklücke nicht ausreicht.
Bei 'nem alten Smart als auch Motorrad würde ja legal sein.
Was mich aber eher irritiert:
Warum parken die Fahrzeug auf der einen Seite alle falsch rum? Lt. Streetview (Stand 2022) ist das keine Einbahnstraße.
VG
Guter Punkt.
Bin die Straße in Streetview gerade an beiden Enden einmal runter gafahren und da stehen keine entsprechenden Schilder. Also theoretisch von beiden Seiten befahrbar.
Noch mehr Knöllchenpotential 😁
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 10. April 2024 um 03:52:28 Uhr:
Macht das Sinn, einfach jetzt die 55€ zu zahlen?
Wenn du das Forum fragst, dann wird das eine Mehrheit wohl bejahen. ;-)
Billiger wird es aber, wenn du die Fahrereigenschaft bestreitest. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann musst du als Halter nur die Gebühren und Auslagen des Verfahrens tragen, das sind mind. 23,50 Euro.
Andere Möglichkeit: Dem Vorwurf widersprechen. Zwar sehe ich deine Parkweise auch als sehr "bescheiden" an, aber der Zusatz "Baumscheibe" lässt sich so interpretieren, dass man davon ausgeht, dass du wegen der Baumscheibe in 2. Reihe standest. Und das ist falsch, denn die Baumscheibe ist keine 1. Reihe.
Die anderen beiden können vielleicht irgendwie herauskommen, aber reinfahren dürfte kompliziert werden.
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Wie läuft das genau ab? Auf den brief warten, dann angeben, dass man nicht der Fahrer war? In Form eines Widerspruchs? Ist das nicht das gleiche? Halter ist mein Vater, Versicherung läuft auf mich. Wie gesagt, ich habe dort nur geparkt, da ich zwei Beamte vor Ort gefragt hatte (als ich neu eingezogen bin). Ich habe sogar die Namen von den Beamten. Bringt aber alles wohl nichts.
Was mich jetzt verunsichert: das mit dem Widerspruch geht nach den Kommentaren hier nicht, da mein Fahrzeug kürzer als die Baumscheibe ist?!? Wird das nicht teuerer mit den ganzen Briefen hin und her (Verfahrenskosten)?
Zitat:
@Rockville schrieb am 10. April 2024 um 13:24:37 Uhr:
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 10. April 2024 um 03:52:28 Uhr:
Macht das Sinn, einfach jetzt die 55€ zu zahlen?Wenn du das Forum fragst, dann wird das eine Mehrheit wohl bejahen. ;-)
Billiger wird es aber, wenn du die Fahrereigenschaft bestreitest. Wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann, dann musst du als Halter nur die Gebühren und Auslagen des Verfahrens tragen, das sind mind. 23,50 Euro.
Andere Möglichkeit: Dem Vorwurf widersprechen. Zwar sehe ich deine Parkweise auch als sehr "bescheiden" an, aber der Zusatz "Baumscheibe" lässt sich so interpretieren, dass man davon ausgeht, dass du wegen der Baumscheibe in 2. Reihe standest. Und das ist falsch, denn die Baumscheibe ist keine 1. Reihe.
Laut Foto parkst du überlappend mit anderen Fahrzeugen. ->zweite Reihe. Zahlen und glücklich sein.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 10. April 2024 um 20:37:07 Uhr:
Wie läuft das genau ab? Auf den brief warten, dann angeben, dass man nicht der Fahrer war? In Form eines Widerspruchs?
Ja. Das Rechtsmittel in diesem Fall heißt Einspruch, aber wenn das Schreiben als Einspruch erkennbar ist, dann schadet auch eine falsche Bezeichnung nicht.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 10. April 2024 um 20:37:07 Uhr:
Was mich jetzt verunsichert: das mit dem Widerspruch geht nach den Kommentaren hier nicht, da mein Fahrzeug kürzer als die Baumscheibe ist?!?
Den Satz verstehe ich nicht. Einspruch einlegen kannst du immer, das hat mit der Länge der Baumscheibe nichts zu tun. Außerdem ist es eher umgekehrt: Dein Fahrzeug ist länger als die Baumscheibe, daher überlappt es sich etwas mit den anderen Fahrzeugen.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 10. April 2024 um 20:37:07 Uhr:
Wird das nicht teuerer mit den ganzen Briefen hin und her (Verfahrenskosten)?
Nein, es wird deswegen für dich nicht teurer.
Das nennt man wohl kreatives Parken, wenn sonst nichts mehr frei ist. Nichtsdestotrotz ist es nicht erlaubt.
Wird in Hamburg auch öfters gemacht. Finde ich unsozial. Einmal war ich so ein Betroffender, der dahinter in der Parkbucht stand. Da ich nicht rangieren konnte, weil hinter mir ebenfalls jemand stand, konnte ich nicht raus fahren. Oder hätte über den Gehweg fahren müssen. Zum Glück konnte ich die Fahrerin ausfindig machen, sonst wäre es teuer geworden für den Halter. 😉
Warum?
Wenn es kein Parkverbot gibt, kann man auch Parken, so lange es der Platz zulässt und man keinen anderen behindert.
Ist ja auch ein Art von Verkehrsberuhigung, wenn zwischendurch ein paar Fahrzeuge "unten" stehen.
Der auf der Straße parkende muss halt drauf achten, dass die in den Buchten auch raus kommen können.
Im Fall des TE ist es eben so, dass das Fahrzeug viel zu lange für die Lücke ist, da dort nun mal nur ein Smart oder ein Bike längenmäßig hinpassen.
Darum bleibe ich auch dabei, dass er nicht in der zweiten Reihe geparkt hat, sondern einfach falsch. Ist vergleichbar mit den Fahrzeugen, die bei eingezeichneten Parkbuchten 2m ins Halteverbot ragen.
VG
Zitat:
@hlmd schrieb am 11. April 2024 um 12:46:35 Uhr:
Im Fall des TE ist es eben so, dass das Fahrzeug viel zu lange für die Lücke ist, da dort nun mal nur ein Smart oder ein Bike längenmäßig hinpassen.Darum bleibe ich auch dabei, dass er nicht in der zweiten Reihe geparkt hat, sondern einfach falsch. Ist vergleichbar mit den Fahrzeugen, die bei eingezeichneten Parkbuchten 2m ins Halteverbot ragen.
...und darum parkt er zumindest teilweise parallel neben einem ordnungsgemäß geparkten Fahrzeug und schon ist es Parken in der zweiten Reihe.
Siehste, kann man so oder so sehen.
Kommt vielleicht auch drauf an, wie weit man "übersteht".
VG
Ich finde es krass, dass die Meinung hier ganz klar ist (= falschparken) im Gegensatz zu den Beamten, die ich hier gefragt hatte. Wie gesagt, ich hatte zwei Beamte gefragt. Beide sagten "ok, ist keine zweite Reihe". Ob es nun sh*** geparkt, ist was anderes. Das erklärt auch, wieso ich erst nach einem halben Jahr ein Knöllchen bekommen habe. Bestimmt ein neuer, der hier aktiv ist. Danke an euch
Naja, überleg dir beim nächsten Mal genau, wo du parkst. Wie gesagt, der hinter dir kommt nur mit Problemen oder gar nicht aus der Lücke raus. Ich finde das nicht rücksichtsvoll, wenn du weiter so parken würdest.
Zitat:
@ChrisTegra schrieb am 12. April 2024 um 11:10:20 Uhr:
Bestimmt ein neuer, der hier aktiv ist. Danke an euch
Der der den Verstoß aufnimmt, ist in den seltensten Fällen,der der Dir die OWi schickt.
Und beim betrachten Deiner Bilder, zweite Reihe! Hättest von mir genauso bekommen. Dein Vorderteil deckt von der Straße aus betrachtet das Heck des ordentlich geparkten Kfz ab.
Mit n Smart oder UP hätte die breite der Baumscheibe evtl ausgereicht.
Sei froh,dass der hinter Dir parkende nicht raus wollte, dann wär noch Behinderung mit dazu gekommen.
Das hätte sogar ein Abschleppen ergeben können