UNO-Aufschrift erlaubt?

Hier sind doch einige Rechtskundige. Mal eine Euch vielleicht etwas seltsam erscheinende Frage.
Mein Auto wird bald 30 und soll ein H-Kennzeichen bekommen. Es sieht so aus wie Bild 1.
In Somalia war der Fahrzeugtyp im UNO-Einsatz (Bild 2).
Wäre es eine gute Idee, dem Auto das UNO-Erscheinungsbild wie vor 30 Jahren zu geben? Mit anderen Worten: ist es erlaubt, auf Motorhaube, Seitentüren und Ersatzradabdeckung "UN" draufzuschreiben?

Meins
UNO Somalia
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Zitat:

@eet2000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:33:31 Uhr:


Mal rein interessenhalber: wie sieht es eigentlich mit dem Aeskulapstab aus?

Laß es, wenn Du selbst nicht Arzt bist.

Es könnte nämlich sein, daß Du dann verantwortlich bist, moralisch, wenn nicht sogar im rechtlichen Sinne, wenn sich Leute gerade deshalb im Falle eines Unfalles an Dich wenden, weil Du so ein Zeichen auf dem Auto hast. Blöd, wenn Du denen dann sagen mußt, daß Du gar kein Arzt bist und jemand verstirbt, dem hätte geholfen werden können, wäre man nicht einem Trugschluß deswegen aufgesessen, weil jemand mit so einem Arztzeichen durch die Gegend fahren mußte, der kein Arzt ist.

Mir erschüttert, wie begrenzt das Denken in der heutigen Zeit doch offenbar ist.

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Nein nein, NU klingt zu sehr nach Sachsen.

Kein Problem, wenn man in Neu-Ulm wohnt und dann sogar NU-** **** auf dem Kennzeichen stehen hat.

Vielleicht geht dafür U.N. obwohl das getippt schon seltsam aussieht. Oder du suchst dir einfach ein beliebiges Buchstabenpaar und erfreust dich an sämtlichen verwirrten Blicken.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 29. Oktober 2019 um 10:17:27 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Oktober 2019 um 19:57:31 Uhr:


Aber verkehrsrechtlich wäre es kein Problem, genau wie ein rotes Kreuz.

Ich würde wohl eine Bemerkung schreiben wie "Bei der Verwendung von Schutzzeichen bitte die Rechtslage beachten!" oder ähnlich...

Das "Rote Kreuz" ist ebenfalls ein Schutzzeichen und die mißbräuchliche Verwendung wird vom DRK-Generalsekretariat ziemlich rigide, auch mit kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen, verfolgt.

kannst du einen fall belegen?

peso

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Zitat:

@hk_do schrieb am 29. Oktober 2019 um 22:11:08 Uhr:



Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 29. Oktober 2019 um 10:17:27 Uhr:


Das "Rote Kreuz" ist ebenfalls ein Schutzzeichen und die mißbräuchliche Verwendung wird vom DRK-Generalsekretariat ziemlich rigide, auch mit kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen, verfolgt.

Jepp, aber trotzdem gibt es keine Grundlage dafür, das bei einer HU zu bemängeln 😉

(Wobei ich glaube, dass das rote Kreuz in Friedenszeiten nicht wegen missbräuchlicher Verwendung eines Schutzzeichens sondern rein auf markenrechtlichem Weg vom Markenhinhaber DRK verfolgt wird?)

das drk kann niemals markeninhaber sein.

peso

@tcsmoers :

§124 Ordnungswidrigkeitengesetz

Bundesgerichtshof Urt. v. 23.06.1994, Az.: I ZR 15/92

BGB §12 Namensrecht

Ich bin seit etlichen Jahren in dem Verein tätig und habe auch schon Ausbildungen in den entsprechenden Bereichen sowohl besucht als auch abgehalten.
Aber glaub Du weiter, was Du willst, ich würde dem TE davon abraten, ein rotes Kreuz aufs Auto zu pinseln.

Mal rein interessenhalber: wie sieht es eigentlich mit dem Aeskulapstab aus?

Mein Auto war früher ein Notarztauto. Es wurde "weitestgehend" zurückgebaut, hatte ne Vollabnahme inkl. Umschlüsselung von NEF auf normal PKW und auch schon 2x TÜV. Ich fahre damit seit 3,5 Jahren und 81tkm so rum und bislang hat es noch niemanden interessiert. Durch diesen Beitrag und eine kurze google-Recherche kommen mir jetzt doch ein paar Zweifel, ob das so sein darf.

Tempsnip

Hi eet2000,

hier steht was zu dem Symbol auf Deiner Heckscheibe (ist übrigens der "Star of life"😉: Klick!

Auch hier wäre ich etwas vorsichtiger, gerade weil der BKS durchaus nicht abgeneigt ist, die Markenrechte am "Star of Life" notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.

Oh, das klingt aber schon, naja, nicht so gut.

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:30:46 Uhr:


@tcsmoers :

§124 Ordnungswidrigkeitengesetz

Bundesgerichtshof Urt. v. 23.06.1994, Az.: I ZR 15/92

BGB §12 Namensrecht

Ich bin seit etlichen Jahren in dem Verein tätig und habe auch schon Ausbildungen in den entsprechenden Bereichen sowohl besucht als auch abgehalten.
Aber glaub Du weiter, was Du willst, ich würde dem TE davon abraten, ein rotes Kreuz aufs Auto zu pinseln.

Interessantes Urteil. Ist aber hier völlig unzutreffend, da es sich um eine gewerbliche Nutzung des Roten Kreuzes handelt. Hast Du auch ein anderes Urteil? An sich sind wir hier von einer UN - Beschriftung ausgegangen und dazu gibt das deutsche Zulassungsrecht nichts her. Bei uns standen monatelang alte Container der UN und auch mit Rotem Kreuz. Da hat keiner was gesagt.

peso

Zitat:

@WARELB schrieb am 30. Oktober 2019 um 00:58:21 Uhr:



Zitat:

@Wauhoo schrieb am 29. Oktober 2019 um 23:38:09 Uhr:


Ist wohl immer eine Frage, ob man sich daran hält oder nicht und die Mißachtung geahndet wird?

Die Bundesdienstflagge bzw. Bundesflagge mit Adler darf auch auch nicht von Privatpersonen verwendet werden und weht doch in manchen Kleingärten.

Zitat:

@WARELB schrieb am 30. Oktober 2019 um 00:58:21 Uhr:



Zitat:

@Wauhoo schrieb am 29. Oktober 2019 um 23:38:09 Uhr:


Hinweise zur Beflaggung
https://www.protokoll-inland.de/.../hinweise-zur-beflaggung-node.html

Es darf nicht der Eindruck enstehen, dass es sich um ein offizielles Gebäude der BRD handelt. Im Garten ist das ganze also weniger ein Problem, am Auto schon.

Das steht aber nicht so im Gesetz??

peso

Zitat:

@bimota schrieb am 30. Oktober 2019 um 07:53:22 Uhr:


Wenn ich so etwas wirklich haben wollte und es sind "völkerrechtliche" Bedenken, dann schriebe ich einfach NU drauf statt UN.

oder spiegelbildlich

peso

Zitat:

@eet2000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:33:31 Uhr:


Mal rein interessenhalber: wie sieht es eigentlich mit dem Aeskulapstab aus?

Laß es, wenn Du selbst nicht Arzt bist.

Es könnte nämlich sein, daß Du dann verantwortlich bist, moralisch, wenn nicht sogar im rechtlichen Sinne, wenn sich Leute gerade deshalb im Falle eines Unfalles an Dich wenden, weil Du so ein Zeichen auf dem Auto hast. Blöd, wenn Du denen dann sagen mußt, daß Du gar kein Arzt bist und jemand verstirbt, dem hätte geholfen werden können, wäre man nicht einem Trugschluß deswegen aufgesessen, weil jemand mit so einem Arztzeichen durch die Gegend fahren mußte, der kein Arzt ist.

Mir erschüttert, wie begrenzt das Denken in der heutigen Zeit doch offenbar ist.

Naja, das Problem besteht darin, dass das Symbol direkt auf der Scheibe klebt und über das gesamte Gebilde drüberfoliert wurde. Ich müsste also Folie und Symbol runterreissen und dann wieder neu Folieren. Das ist eben der Grund, warum es noch dran ist.

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