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UNO-Aufschrift erlaubt?

Hier sind doch einige Rechtskundige. Mal eine Euch vielleicht etwas seltsam erscheinende Frage.
Mein Auto wird bald 30 und soll ein H-Kennzeichen bekommen. Es sieht so aus wie Bild 1.
In Somalia war der Fahrzeugtyp im UNO-Einsatz (Bild 2).
Wäre es eine gute Idee, dem Auto das UNO-Erscheinungsbild wie vor 30 Jahren zu geben? Mit anderen Worten: ist es erlaubt, auf Motorhaube, Seitentüren und Ersatzradabdeckung "UN" draufzuschreiben?

Meins
UNO Somalia
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@eet2000 schrieb am 30. Oktober 2019 um 11:33:31 Uhr:


Mal rein interessenhalber: wie sieht es eigentlich mit dem Aeskulapstab aus?

Laß es, wenn Du selbst nicht Arzt bist.

Es könnte nämlich sein, daß Du dann verantwortlich bist, moralisch, wenn nicht sogar im rechtlichen Sinne, wenn sich Leute gerade deshalb im Falle eines Unfalles an Dich wenden, weil Du so ein Zeichen auf dem Auto hast. Blöd, wenn Du denen dann sagen mußt, daß Du gar kein Arzt bist und jemand verstirbt, dem hätte geholfen werden können, wäre man nicht einem Trugschluß deswegen aufgesessen, weil jemand mit so einem Arztzeichen durch die Gegend fahren mußte, der kein Arzt ist.

Mir erschüttert, wie begrenzt das Denken in der heutigen Zeit doch offenbar ist.

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Die UN erfüllt in Deutschland keine hoheitlichen Aufgaben und die Bezeichnung UN ist keine geschützte Marke. Insoweit sollte die Verwendung hierzulande frei sein. Ein Anwalt für Markenrecht könnte das noch genauer recherchieren.
OpenAirFan

Ich ziehe die Frage zurück, habe die Antwort selbst gefunden: Wikipedia Schutzzeichen, Aufschrift UN ist nicht erlaubt.
Ich will ja wirklich nicht gegen das Völkerrecht verstoßen ;-)

Aber verkehrsrechtlich wäre es kein Problem, genau wie ein rotes Kreuz.
Ich würde wohl eine Bemerkung schreiben wie "Bei der Verwendung von Schutzzeichen bitte die Rechtslage beachten!" oder ähnlich...

Zumal das für mich, zusammen mit dem Hellgrau/schwarzen G überhaupt keinen Sinn ergibt, wenn schon UN, dann bitte auch mit komplett weißem Fahrzeug

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 28. Oktober 2019 um 20:21:49 Uhr:


Zumal das für mich, zusammen mit dem Hellgrau/schwarzen G überhaupt keinen Sinn ergibt, wenn schon UN, dann bitte auch mit komplett weißem Fahrzeug

Das ist kein G , das ist ein Wolf

:D;)

Richtig, und den kann man auch Flecktarn streichen und ein Leitkreuz ran machen wenn man was zeitgemäßes will. :D
Fällt auch das Ausbessern von Lackschäden richtig leicht. ;)
Gruß Metalhead

Zitat:

@hk_do schrieb am 28. Oktober 2019 um 19:57:31 Uhr:


Aber verkehrsrechtlich wäre es kein Problem, genau wie ein rotes Kreuz.
Ich würde wohl eine Bemerkung schreiben wie "Bei der Verwendung von Schutzzeichen bitte die Rechtslage beachten!" oder ähnlich...

Das "Rote Kreuz" ist ebenfalls ein Schutzzeichen und die mißbräuchliche Verwendung wird vom DRK-Generalsekretariat ziemlich rigide, auch mit kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen, verfolgt.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 29. Oktober 2019 um 07:38:06 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 28. Oktober 2019 um 20:21:49 Uhr:


Zumal das für mich, zusammen mit dem Hellgrau/schwarzen G überhaupt keinen Sinn ergibt, wenn schon UN, dann bitte auch mit komplett weißem Fahrzeug

Das ist kein G , das ist ein Wolf :D;)

So nennt ihn vielleicht die Bundeswehr, aber technisch gesehen ist es ein Mercedes Benz 250

G

D.

Aber Egal, ob G-Klasse, 250GD oder Wolf. UN Aufschrift auf einem Auto, welches Farblich überhaupt nicht dazu passt, ist für mich sinnlos und wird bei den meisten auch keine Assoziationen wecken

Zitat:

@VStromtrooper schrieb am 29. Oktober 2019 um 10:17:27 Uhr:


Das "Rote Kreuz" ist ebenfalls ein Schutzzeichen und die mißbräuchliche Verwendung wird vom DRK-Generalsekretariat ziemlich rigide, auch mit kostenpflichtigen Unterlassungserklärungen, verfolgt.

Jepp, aber trotzdem gibt es keine Grundlage dafür, das bei einer HU zu bemängeln

;)

(Wobei ich glaube, dass das rote Kreuz in Friedenszeiten nicht wegen missbräuchlicher Verwendung eines Schutzzeichens sondern rein auf markenrechtlichem Weg vom Markenhinhaber DRK verfolgt wird?)

Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuz-Abkommen (DRK-Gesetz - DRKG)
§ 3 Schutz des Zeichens und der Bezeichnungen
Das Recht auf Verwendung des Zeichens „Rotes Kreuz auf weißem Grund“ und der Bezeichnungen „Rotes Kreuz“ und „Genfer Kreuz“ steht dem Deutschen Roten Kreuz e. V. zu. Es berechtigt nicht dazu, Dritten eine beschreibende Benutzung des Zeichens und der Bezeichnungen zu untersagen, wenn diese nicht geeignet ist, die Zuordnung nach Satz 1 in Frage zu stellen. Die Rechte anderer Organisationen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung bleiben unberührt.

Ordnungswidrigkeitengesetz
§ 125
Benutzen des Roten Kreuzes oder des Schweizer Wappens
(1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" oder "Genfer Kreuz" benutzt.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer unbefugt das Wappen der Schweizerischen Eidgenossenschaft benutzt.
(3) Den in den Absätzen 1 und 2 genannten Wahrzeichen, Bezeichnungen und Wappen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(4) Die Absätze 1 und 3 gelten für solche Wahrzeichen oder Bezeichnungen entsprechend, die nach Völkerrecht dem Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weißem Grund oder der Bezeichnung "Rotes Kreuz" gleichstehen.
(5) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine OWi-Anzeige ist aber doch etwas anderes als eine Unterlassungserklärung, oder?

Ist wohl immer eine Frage, ob man sich daran hält oder nicht und die Mißachtung geahndet wird?

Die Bundesdienstflagge bzw. Bundesflagge mit Adler darf auch auch nicht von Privatpersonen verwendet werden und weht doch in manchen Kleingärten.

Zitat:

Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt.

Hinweise zur Beflaggunghttps://www.protokoll-inland.de/.../hinweise-zur-beflaggung-node.html

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 29. Oktober 2019 um 23:38:09 Uhr:


Ist wohl immer eine Frage, ob man sich daran hält oder nicht und die Mißachtung geahndet wird?
Die Bundesdienstflagge bzw. Bundesflagge mit Adler darf auch auch nicht von Privatpersonen verwendet werden und weht doch in manchen Kleingärten.

Zitat:

@Wauhoo schrieb am 29. Oktober 2019 um 23:38:09 Uhr:



Zitat:

Die Verwendung der Bundesflagge (schwarz-rot-gold, ohne Adler) durch die Bürger ist vom Grundgesetz gewollt und grundrechtlich durch Artikel 2 und 5 geschützt.


Hinweise zur Beflaggung
https://www.protokoll-inland.de/.../hinweise-zur-beflaggung-node.html

Es darf nicht der Eindruck enstehen, dass es sich um ein offizielles Gebäude der BRD handelt. Im Garten ist das ganze also weniger ein Problem, am Auto schon.

Wenn ich so etwas wirklich haben wollte und es sind "völkerrechtliche" Bedenken, dann schriebe ich einfach NU drauf statt UN.

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