Unklarheit ABE/Gutachten

Guten Abend zusammen,

auf der Suche nach Alufelgen für den kommenden Sommer stoße ich immer wieder auf Gutachten, bei denen die Auflagen sich über zwei Zielen erstrecken, dabei verwirrt mich die Auflage A01.

Wenn ich mir das genauer anschaue und vor allem die Auflagen G40 und R69 durchlese, nehme ich mal an, dass die 1. Zeile für Fahrzeuge gilt, die diese Reifengröße nicht im COC Papier stehen haben.

Da 235/45/R17 bei mir serienmäßig verbaut wurde bzw. im COC Papier steht, darf ich diese Reifen auf diesem Zubehörrad fahren und muss nicht nochmal zum TÜV zwecks Abnahme?

Ist meine Annahme richtig?

(Das Gutachten ist von den ASA AS2 5x108.)

Abe
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@RHM3 schrieb am 16. Oktober 2017 um 10:12:54 Uhr:



Zitat:

@qwerty11 schrieb am 16. Oktober 2017 um 09:59:55 Uhr:



Nein, es gibt Auflagen, die Eintragung erforderlich machen. Zum Beispiel A01:
"A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."

Das ist auch wieder so eine Fehlinformation die sich hartnäckig hält - diese Auflage wurde bei der Prüfung für die ABE bereits erfüllt - sonst gäbe es ja keine ABE - alleine das Wort ABE sagt doch aus, dass die Betriebserlaubnis allgemein erteilt wurde.
Ich verstehe einfach nicht, wie man ohne es richtig tatsächlich zu wissen solchen Unfug schreibt.

Sorry, aber in diesem Fall schreibst Du "Unfug". 😛

Die ABE wird für das Rad erteilt.

In den dazugehörigen Gutachten ist der Verwendungsbereich für bestimmte Fahrzeugtypen
mit diversen Reifengrößen unter den angegeben Bedingungen = Auflagen und Hinweise geprüft

Einfach mal als Beispiel die anliegende ABE speziell Seite 2 lesen. 😉

http://files.pneu.jfnet.de/abe/P%2053%20-%20RP1-8019_19_abe.pdf

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@WolfgangN-63 So hier mal das Gutachten. Eine ABE dazu habe ich nicht gefunden. Scheinbar gibts die zum Runterladen, wenn man die Felge gekauft hat.

Kannst Du hieraus erkennen, on ich das Fahrzeug dann beim TÜV vorführen muss? Falls es so sein sollte, stand im Internet, dass das dann ca. 40 Euro kostet, damit die mir eine Bescheinigung ausstellen.

Es geht um die Kombination 235/35 R19.

Wegen der Karosserieauflagen (Kxx) ist eine sofortige Abnahme fällig.
Unabhängig von G90 und R09.

Hier die ABE

So, dann wollen wir mal. Ich habe mir alle Auflagen angesehen und füge sie hier auch als Screenshots aus dem Gutachten an.
Zu Deiner zentralen Frage: A01 heißt definitiv Abnahme.

K1v, K2h sind Auflagen zur Radabdeckung, die möglicherweise ohne Flaps erfüllt werden.
K5c ist eine Auflage zur Freigängigkeit, hier bleibt oft wenig Raum für Interpretation.

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Ok, danke für die Mühe 🙂

Diese Flaps haben ich bereits dran ab Werk, da der GTI schon 19" mit 235/35 R19 hat.

Die weiteren Auflagen sollten alle erfüllt sein. Schräghecklimousine, klar. Mit den Gewichten im Felgenbett, auch klar.

Das heisst, ich muss dann zum TÜV. Ist das korrekt, dass es dann nur dort angeschaut wird und der dann eine Bescheinigung ausstellt, was dann um die 40 Euro kostet? Weil die Reifengrösse ist ja alles schon im Fahrzeugschein und in der CoC eingetragen, natürlich auch die 19 Zoll.

Bei K5c, das kann ich gar nicht beurteilen, aber sollte doch passen, wenn diese Grösse bereits eingetragen ist?

Wäre es sinnvoll, bevor ich die Felgen kaufe, dass ich mal zum TÜV fahre und erfrage, ob das alles klappt? Weil erst kaufen und dann gehts nicht, wäre ja die blödere Variante 😁

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Zitat:

aber sollte doch passen, wenn diese Grösse bereits eingetragen ist?

Die Reifengröße ist eingetragen in Verbindung mit der Radgröße 8 x 19 ET 50.
Siehe COC unter 34 und 52.

Die Zubehörräder haben ET 45.

Bedeutet: Die Räder stehen 5 mm weiter nach Außen.

Ja das hatte ich auch festgestellt. Die ET ist anders. Ich habe da leider gar keine Ahnung, ob sowas dann ein zu aufwendiges Unterfangen wird.

@Marki_M.
Bespreche Dein Vorhaben wirklich mit dem TÜV.
Ich persönlich glaube nicht, dass die 5 mm bei der Freigängkeit stören.
Leider ist meine Meinung dazu unerheblich.

Und gern geschehen!

Ja das werde ich natürlich machen.

Was mir noch einfällt: Wenn als Auflage die "77E" drinsteht, muss das indirekte RDKS neu angelernt werden. Beim Golf 8 GTI speichert man nach der Reifendruckkontrolle im Infodisplay ab. Ist das damit gemeint, oder ist das schon wieder etwas, was nur die VW Werkstatt machen sollte. Ich habe nämlich gerade mal nach Alternativfelgen geschaut, die zulässig sind und da stolpere ich über die 77E.

Nein, da muß nix (nichts) neu angelernt werden.

Der aktuelle Reifenfülldruck wird gespeichert...fertig.

Also für die, die es interessiert:

Ich war heute deswegen beim TÜV. Der hat sich die Unterlagen zusammen mit der CoC angeschaut und meinte, dass es kein Problem ist. Ich bekomme dann eine Bescheinigung und könnte die Kombination auch in den Fahrzeugschein eintragen lassen.

Die Auflagen werden alle erfüllt.

Danke an alle, die hierauf geantwortet haben.

Endlich mal wieder ein Kollege, der sein Vorhaben in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet hat! ;-)

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 23. August 2021 um 19:29:11 Uhr:


Endlich mal wieder ein Kollege, der sein Vorhaben in der richtigen Reihenfolge abgearbeitet hat! ;-)

Wie sollte man auch anders machen? Erst Felgen kaufen und dann klappt nichts? Nee nee, mir war klar, dass ich vor der Bestellung erst mal alles kläre. Und das ging recht einfach.

Danke für die Blumen 😁

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