Unklare Vorfahrtssituation mit abgesenktem Bordstein

Hallo zusammen,

es geht um folgende T-Kreuzung:

https://maps.app.goo.gl/fyT82V9KaPQADdRs5

Google Street View ist leider an dieser Stelle nicht verfügbar, aber ich habe ein Foto angehängt, das die Situation eines von Norden nach Süden fahrenden Fahrzeugs zeigt.

Die gesamte Situation spielt sich in einer 30er Zone ab und es gibt keine darüber hinausgehende Beschilderung, welche in die Vorfahrtsreglung eingreifen würde.

Ich komme von Norden (Perspektive wie auf dem Foto) und fahre auf der Fort-Skelly-Straße in Richtung Süden und biege dann nach links auf die Lore-Kullmer-Straße ein. Der gesamte Straßenverlauf suggeriert eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße aber eine entsprechende Beschilderung existiert nicht.

Mir stellt sich jetzt die Frage: Habe ich gegenüber einem auf dem Foto von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt oder nicht? Auf der nordweisenden Karte würde das Fahrzeug damit von links kommen.

Ich zitiere mal §10 StVO und streiche die nicht relevanten Teile:

"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"

Im ersten Moment würde ich sagen, dass ich gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug vorfahrtsberechtigt bin.

Jetzt will ein von rechts kommendes Fahrzeug aber streng genommen nicht "einfahren" sondern auf der Lore-Kullmer-Straße "weiterfahren".

Außerdem könnte man hinterfragen, ob es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein handelt oder nicht. Auf den ersten Blick könnte man meinen "ja" aber eigentlich überfährt ein von rechts kommendes Fahrzeug zunächst den abgesenkten, gepflasterten Bordstein, befindet sich dann wieder auf der regulären Fahrbahn (der normal geteerte Abschnitt von ca. 3 Metern Länge) und überfährt dann lediglich eine Führung für Regenwasser, welche zwar mit üblichen Bauelementen einer abgesenkten Bordsteinkante ausgeführt wurde, aber in diesem Fall keine Begrenzung eines Bordsteins darstellt.

Der Alltag zeigt: Je nach Fahrer erfolgt die Auslegung hier deutlich unterschiedlich. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll hier eine abknickende Vorfahrt auszuschildern, weil der Straßenverlauf eine solche suggeriert, aber ich weiß nicht ob das in einer 30er Zone möglich ist, insbesondere wenn die Straße gar nicht abknickt sondern gemäß Name dann wechseln würde.

Evtl. kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob es eine eindeutige Regelung gibt? Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.

VG Joseph

Situation vor Ort
132 Antworten

Gerade die bauliche Gestaltung des auffällig abgesetzten Fußweges der Fort-Skelly-Str. macht deutlich, dass man aus der Lore-Kulmer-Str. kommend den durchgehenden Fußweg der Fort-Kelly-Str. (!) über zwei abgesenkte Bordsteine überquert. An solchen Gestaltungsmerkmalen macht die Rechtsprechung die Erkennbarkeit der Situation des § 10 Satz 1 StVO fest.

Gegenläufige Gefälle und abgrenzende Randsteine sind ebenfalls Kriterien, die den Gehsteig (Seitenstreifen) von der Fahrbahn abgrenzen.

Wenn die Stadt dort eine andere Vorfahrtsregelung erreichen möchte, muss sie das dann schon anders kenntlich machen. Verwaltungsrechtlich sind das bei dieser Gestaltung keine gleichberechtigten Straßen.

Nogel, der Gehweg ist dort aber nicht unterbrochen sondern über die Fahrbahn abgesetzt durchgepflastert und mit Bordsteinen eingefasst.

Davon abgesehen: Das KG Berlin hat auch 25m abgesenkten Bordstein nicht als flachen Bordstein sondern als Absenkung mit Parkverbot angesehen.

das würde ich auch so sehen

bautechnisch bleibt an dieser Stelle auch keine andere Lösung,

Zieht man den sich absenkenden Bordstein bis in die Einmündung hinein, versperrt man die Ablaufrinne, senkt man ihn früher ab, läuft bei Regen die Erde aus dem Grünstreifen ab.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2025 um 20:59:19 Uhr:
Nogel, der Gehweg ist dort aber nicht unterbrochen sondern über die Fahrbahn abgesetzt durchgepflastert und mit Bordsteinen eingefasst.

Der Gehweg ist doch hier überhaupt nicht das Thema. Sondern der Bordstein, die Bordstein-KANTE.

Und schau das Foto an: der Bordstein knickt vorne und hinten eindeutig in die einmündende Straße ab. Da gibts nix wegzudiskutieren. Also ist er nicht in abgesenkter Höhe durchgehend.

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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2025 um 20:51:04 Uhr:
Gerade die bauliche Gestaltung des auffällig abgesetzten Fußweges der Fort-Skelly-Str. macht deutlich, ...

Nicht entscheidend.

Zur Klärung der Vorfahrt ist der Verlauf der Bordsteinkante entscheidend von der Straße die man befährt. Und die knickt nun mal ab und wird nicht in abgesenkter Form weitergeführt.

Nicht entscheidend ist dagegen, wie irgendein Gehweg innerhalb der einmündenden Straße verläuft.

Der Gehweg ist schon das Thema, weil das in aktueller Gestaltung der Gehweg der Fort-Kelly-Str. ist.

Meinst du mit Einknicken die Borde der Wassersammelrinne?

Hier wäre für mich einzig und allein die Meinung der Gerichte maßgebend und die die Meinung zweier Parteien auf MT.

Meine Meinung habe ich schon dargelegt und bin da beim @berlin-paul und @moto-tubby.

Der TE schreibt:

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. Juli 2025 um 18:40:11 Uhr:
Frage: Ist die Straße von rechts kommend ein Verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325)?

Nicht mehr - bis vor ca. 2 Jahren war das aber in der Tat so und da war es auch noch sehr eindeutig, wie die Vorfahrtsregelung an dieser Stelle auszusehen hatte.

Zitat Ende

Nur, weil das kein v.b.R. mehr ist, hat sich die Vorfahrtsregel geändert? obwohl außer der Demontage des VZ 325 keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden?

N.b. im ersten Post habe ich VZ 315 geschrieben, das ist ein nicht mehr korrigierbarer Schreibfehler 🙄.

Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. Juli 2025 um 21:27:40 Uhr:
Nur, weil das kein v.b.R. mehr ist, hat sich die Vorfahrtsregel geändert? obwohl außer der Demontage des VZ 325 keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden?

Selbstverständlich. Das genau ist das Wesen vor Vorfahrtsbeschilderung oder eben keiner.

Genauso wie wenn ich irgendwo ein STOP Schild wegnehme.

Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2025 um 21:13:13 Uhr:
Meinst du mit Einknicken die Borde der Wassersammelrinne?

Bitte stell dich nicht unnötig dumm. Beim Haltverbotsschild sieht ein Blinder, daß die Bordsteinkante abknickt und in die einmündende Straße weitergeführt wird. Und am vorderen rechten Bildrand sieht man es genauso.

also ausser der Beobachtung des Bordsteinverlaufs muss man jetzt auch noch die die Beschilderung der Seitenstrasse beachten?

Die Vorfahrtsregel des § 10 StVO gilt aber nicht nur für verkehrsberuhigte Bereiche sondern u.a. auch eigenständig für die Überquerung von Bordsteinen. Und letzteres wurde nicht angepasst. Ob gewollt oder nicht, damit blieb es bei der Vorfahrt der Fort-Kelly-Str..

Da ist nichst abgesenkt....Ich sehe keine "Schrägung" bzw. "Absenkung"!

"Ein "Abgesenkter Bordstein" ist ein Bordstein, der über eine gewisse Breite abgesenkt ist. Klingt trivial. Bedeutet aber: der Bordstein muß hoch sein, dann ein Stück niedriger (aber nicht "null"), und dann wieder höher.Das ist hier nicht der Fall.Hier werden beide Bordsteine um die Kurve herum geführt und in der Mitte sind "irgendwelche" Steine eingebaut, ohne jede Bedeutung.Hat für gepaßt zum ehemaligen vbBJetzt aber haben Fzge von rechts Vorfahrt."

Alles klar. Wenn ich von rechts kommen würde, würde ich dem Querverkehr die Vorfahrt gewähren.

Erstens, weil ich das immer mache, wenn ich von einer so baulich gestalten Straße auf eine andere Straße fahre, zweitens, weil das sicherer ist, da der Querende sicher auch in 99 von 100 Fällen denkt, er hätte Vorfahrt. Wenn Beide von ihrer Vorfahrt ausgehen, fährt der Andere im schlechtesten Fall in meine Fahrertür und ich bin der Depp, darauf habe ich sicher keine Lust.

Wenn der Fahrschüler auch die Vorfahrt von rechts kommend gewähren würde, darf er die Fahrprüfung wiederholen?

Edit: Wie Gerichte die Situation sehen, können gerne andere Verkehrsteilnehmer rausbekommen.

Zitat:@manvo schrieb am 9. Juli 2025 um 21:42:52 Uhr:
Da ist nichst abgesenkt....Ich sehe keine "Schrägung" bzw. "Absenkung"!"
hier werden beide Bordsteine um die Kurve herum geführt und in der Mitte sind "irgendwelche" Steine eingebaut, ohne jede Bedeutung.Hat für gepaßt zum ehemaligen vbBJetzt aber haben Fzge von rechts Vorfahrt."

Das versuche ich seit geraumer Zeit klarzumachen.

Und daß "irgendwelche " Steine keine Bedeutung haben, kann man auch schön im "Schurig" nachlesen, ein weiteres Standardwerk des Verkehrsrechts . (Ziff. 2.5 zu Par 10 StVO)

Zitat:@remarque4711 schrieb am 9. Juli 2025 um 21:27:40 Uhr:
Hier wäre für mich einzig und allein die Meinung der Gerichte maßgebend und die die Meinung zweier Parteien auf MT.

Und für mich sind nicht die Meinungen irgendwelcher Foristen entscheidend, sondern die Erläuterungen in den einschlägigen Werken zum Verkehrsrecht.

Übrigens genau die Werke, wo die Richter dann nachschlagen. 🙃

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