Unklare Vorfahrtssituation mit abgesenktem Bordstein
Hallo zusammen,
es geht um folgende T-Kreuzung:
https://maps.app.goo.gl/fyT82V9KaPQADdRs5
Google Street View ist leider an dieser Stelle nicht verfügbar, aber ich habe ein Foto angehängt, das die Situation eines von Norden nach Süden fahrenden Fahrzeugs zeigt.
Die gesamte Situation spielt sich in einer 30er Zone ab und es gibt keine darüber hinausgehende Beschilderung, welche in die Vorfahrtsreglung eingreifen würde.
Ich komme von Norden (Perspektive wie auf dem Foto) und fahre auf der Fort-Skelly-Straße in Richtung Süden und biege dann nach links auf die Lore-Kullmer-Straße ein. Der gesamte Straßenverlauf suggeriert eine nach links abknickende Vorfahrtsstraße aber eine entsprechende Beschilderung existiert nicht.
Mir stellt sich jetzt die Frage: Habe ich gegenüber einem auf dem Foto von rechts kommenden Fahrzeug Vorfahrt oder nicht? Auf der nordweisenden Karte würde das Fahrzeug damit von links kommen.
Ich zitiere mal §10 StVO und streiche die nicht relevanten Teile:
"Wer ... über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren ... will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist;"
Im ersten Moment würde ich sagen, dass ich gegenüber dem von rechts kommenden Fahrzeug vorfahrtsberechtigt bin.
Jetzt will ein von rechts kommendes Fahrzeug aber streng genommen nicht "einfahren" sondern auf der Lore-Kullmer-Straße "weiterfahren".
Außerdem könnte man hinterfragen, ob es sich hierbei um einen abgesenkten Bordstein handelt oder nicht. Auf den ersten Blick könnte man meinen "ja" aber eigentlich überfährt ein von rechts kommendes Fahrzeug zunächst den abgesenkten, gepflasterten Bordstein, befindet sich dann wieder auf der regulären Fahrbahn (der normal geteerte Abschnitt von ca. 3 Metern Länge) und überfährt dann lediglich eine Führung für Regenwasser, welche zwar mit üblichen Bauelementen einer abgesenkten Bordsteinkante ausgeführt wurde, aber in diesem Fall keine Begrenzung eines Bordsteins darstellt.
Der Alltag zeigt: Je nach Fahrer erfolgt die Auslegung hier deutlich unterschiedlich. Aus meiner Sicht wäre es sinnvoll hier eine abknickende Vorfahrt auszuschildern, weil der Straßenverlauf eine solche suggeriert, aber ich weiß nicht ob das in einer 30er Zone möglich ist, insbesondere wenn die Straße gar nicht abknickt sondern gemäß Name dann wechseln würde.
Evtl. kann ja hier jemand Licht ins Dunkel bringen, ob es eine eindeutige Regelung gibt? Am Ende bleibt es jedoch bei gegenseitiger Rücksichtnahme bei unklaren Situationen.
VG Joseph
132 Antworten
Richter sehen sich aber auch Fotos vom "Tatort" an und sehen auch, dass die Steine nicht eben mit der Fahrbahn verbaut sind und nicht auf dem selben Niveau wie die asphaltierten Bereiche sind. Wenn die Fotos dann unterschiedlich interpretiert werden, könnte es sicher auch einen Ortstermin geben.
Auf Ziffer 2.5 §10 StVO habe ich jetzt keine Lust.
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Juli 2025 um 21:31:14 Uhr:
Bitte stell dich nicht unnötig dumm. Beim Haltverbotsschild sieht ein Blinder, daß die Bordsteinkante abknickt und in die einmündende Straße weitergeführt wird. Und am vorderen rechten Bildrand sieht man es genauso.
Aus meiner Sicht war deine Formulierung nicht eindeutig. Der Bordstein der Fort-Kelly-Straße ist im gesamten Verlauf zweiteilig gestaltet. Im Bereich der Ausfahrt aus dem beruhigten Bereich wird der Hochbord entlang der Fahrbahn durch einen Flachbord ersetzt. Der abgesetzte Fußweg mit seinen Bordsteinen ist ein weiteres Argument für die Vorfahrt der Fort-Kelly-Str.. Die Hochborde von beiden Straßen sind natürlich auch vorhanden. Ebenso die Flachborde. Das ändert nur nichts daran, dass der Bordstein flach die Einmündung quert und somit ein Bordstein überquert wird, was die Folgen von §10 StVO auslöst.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2025 um 22:11:58 Uhr:
Das ändert nur nichts daran, dass der Bordstein flach die Einmündung quert und somit ein Bordstein überquert wird, was die Folgen von §10 StVO auslöst.
Ich kann es nur wiederholen: Nein, nur bei abgesenkten Bordsteinen (was das ist, wurde ausführlich geklärt), tritt § 10 in Kraft. Liegt hier nicht vor. Hier werden irgendwelche Platten ohne Bedeutung überquert und sonst nichts. Der eigentliche Bordstein ist eben gerade NICHT abgesenkt und ncht durchgehend, sondern in die andere Straße hineingezogen.
Zitat:
@remarque4711 schrieb am 9. Juli 2025 um 21:53:17 Uhr:
Alles klar. Wenn ich von rechts kommen würde, würde ich dem Querverkehr die Vorfahrt gewähren.
Nein würdest du nicht, weil der Querverkeht ja keine hat 😜
Erstens, weil ich das immer mache
Haha. Das schlagende Argument 🤣🤣🤣
Wenn der Fahrschüler auch die Vorfahrt von rechts kommend gewähren würde, darf er die Fahrprüfung wiederholen?
Nein, dies wäre ein geringer Fehler er heißt im Fahraufgabenkatalog "NIchterkennen der eigenen Vorfahrt" und würde nicht zum durchfallen führen.
Ähnliche Themen
Mit dieser Wertung der örtlichen Gegebenheiten liegst du hier falsch und damit dann auch in der rechtlichen Wertung. Deine "Bibel" zählt diesen Fall nicht auf. Und wäre dort noch die Ausschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches, würdest du die 3 zu querenden Bordsteine und den abgesetzten Gehweg der Fort-Kelly-Str. als massives Argument für die Erkennbarkeit der Situation des § 10 StVO anführen. Versteh mich nicht falsch, ich will dich nicht überzeugen. Ich sehe es aus den genannten und nicht widerlegten Gründen einfach anders.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. Juli 2025 um 22:34:11 Uhr:
Versteh mich nicht falsch, ich will dich nicht überzeugen. Ich sehe es aus den genannten und nicht widerlegten Gründen einfach anders.
Ich denke auch daß ich dich nicht überzeugen kann, du mich aber auch nicht. Wonach ich mich richte, hatte ich schon geschrieben.
Und wäre dort noch die Ausschilderung des verkehrsberuhigten Bereiches, würdest du die 3 zu querenden Bordsteine und den abgesetzten Gehweg der Fort-Kelly-Str. als massives Argument für die Erkennbarkeit der Situation des § 10 StVO anführen
Nein, ich würde die Schilder Z325 als Argument für die Situation des §10 sehen.
Und was du die gaze Zeit mit deinem "abgesetzten Gehweg willst, ist mir nach wie vor schleierhaft. Dieser trägt in keiner Weise irgendwie bei zur Klärung der Vorfahrt an dieser Einmündung. Oder hast du dazu eine Textstelle?
Ist Nachfolgendes bereits zur Sprache gekommen?
Die Vorfahrtsituation an besagter Stelle ist schon deswegen nicht unklar, da in Tempo-30-Zonen die Vorfahrtregelung prinzipiell auf "rechts-vor-links" ausgelegt ist, so der allg. Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) entnehmbar; - es sei denn, eine Beschilderung (bsp. VZ 301) weist auf eine geänderte Regelung hin.
Bedeutet für mein Verhalten im Auto: innerhalb von Tempo-30-Zonen sehe ich mich bei Querverkehr aus von rechts einmündenden Straßen (nicht Grundstücksausfahrten) immer als wartepflichtig an (wenn kein VZ mir Vorrang/Vorfahrt gewährt).
mir stellt sich eine ganz andere Frage: wie verhält sich ein stinknormaler Autofahrer, der sich dort vielleicht binnen Sekundenbruchteilen entscheiden muss, ob er ... oder ob er nicht?
Müsste nicht die örtliche Behörde dort für eindeutige Klarheit sorgen? Wie soll ein Fahrer / eine Fahrerin dort wissen, ob der Bordstein da ein Bordstein ist oder ein Nichts?
Und: aus welcher Intention heraus fragt überhaupt der TE?
Zitat:@nogel schrieb am 9. Juli 2025 um 21:59:47 Uhr:
Übrigens genau die Werke, wo die Richter dann nachschlagen. 🙃
Das ist doch Humbug. Wenn ein Gericht derartige Publikationen zur Urteilsfindung heranziehen würde, müsste es davon ausgehen, dass jeder Autofahrer diese kennt und verinnerlicht hat, Die StVo spricht von einem abgesenkten Bordstein und dieser liegt hier vor. Nur und ausschließlich die StVo ist für Verkehrsteilnehmer bindend und nicht deren Interpretation durch Dritte.
Du mußt es nicht immer wieder aufwärmen. Daß hier kein abgesenkter Bordstein vorliegt, sondern daß dieser abknickt und in der Einmündung weitergeführt wird, ist längst geklärt.
Und ganz selbstverständlich erfindet jeder Richter nicht jedesmal das Rad neu, sondern stützt sich zunächst auf diese Kommentare und andere Datenbanken und die darin genannten Urteile. Das nennt man geltende Rechtsprechung.
Und niemand hat behauptet, daß der gewöhnliche Autofahrer diese Bücher verinnerlicht haben muß. DAS ist Humbug.
Zitat:
@keksemann schrieb am 10. Juli 2025 um 06:09:41 Uhr:
mir stellt sich eine ganz andere Frage: wie verhält sich ein stinknormaler Autofahrer, der sich dort vielleicht binnen Sekundenbruchteilen entscheiden muss, ob er ... oder ob er nicht?
Müsste nicht die örtliche Behörde dort für eindeutige Klarheit sorgen? Wie soll ein Fahrer / eine Fahrerin dort wissen, ob der Bordstein da ein Bordstein ist oder ein Nichts?
Und: aus welcher Intention heraus fragt überhaupt der TE?
Tatsächlich frage ich genau aus der von dir beschriebenen Thematik. Ich wohne dort und fahre diese Situation täglich, auch morgens wenn hier aufgrund der Wohnhäuser und angrenzenden Schule reger Verkehr herrscht. Und die Auslegung der Vorfahrtsregelung verschiedener Verkehrsteilnehmer an dieser Stelle ist als variabel zu sehen...
Aber gerade zu ruhigen Zeiten kommt da schonmal jemand die Lore-Kullmer-Str. von (aus der Fotoperspektive) rechts entlang gefahren ohne zu bremsen.
Ich weiß es bis heute nicht. Daher wollte ich mich ggf. an die Verkehrsplanung der Stadt wenden um eine eindeutige Gestaltung anzuregen, sei es baulich oder durch entsprechende Beschilderung. Aber ich weiß nichtmal, wie man das eindeutiger gestalten könnte. Abknickende Vorfahrt in einer Zone 30 beschildern ist ja auch so ne Sache...
Du brauchst der Stadt keine Lösung präsentieren.
Eine Anfrage auf Grund mehrfach unklarer Situationen reicht schon.
Die Antwort der Stadt würde mich interessieren. Wäre ja nicht das erste Mal das Verkehrsplaner "nicht eindeutige Situationen" erschaffen.
Aber ich weiß nichtmal, wie man das eindeutiger gestalten könnte.
Auch das kann man nachlesen: im Zweifelsfall soll zur Verdeutlichung einseitig negativ beschildert werden. Wenn man also wirklich wollte, daß die von rechts anhalten, dort ein Vorfahrt gewähren Z205 aufstellen
Zitat:
@nogel schrieb am 9. Juli 2025 um 22:41:41 Uhr:
Und was du die gaze Zeit mit deinem "abgesetzten Gehweg willst, ist mir nach wie vor schleierhaft. Dieser trägt in keiner Weise irgendwie bei zur Klärung der Vorfahrt an dieser Einmündung. Oder hast du dazu eine Textstelle?
Dazu reicht doch der gesunde Menschenverstand, wenn man sich die Ansicht aus der Sackgasse kommend anschaut (siehe Foto). Ich würde in solchen Situation niemals auf die Idee kommen, irgend ein Vorfahrtsrecht durchsetzten.
@sepplmail Hast du hier auch schon mal brenzliche Situationen erlebt. Ich sehe selbst an Stoppschildern immer wieder Verkehrsteilnehmer, die nicht wirklich bremsen.
Hallo,
abgesenkter Bordstein = keine Vorfahrt und kein Rechts-vor-Links. Der von rechts kommende Verkehr muss eindeutig warten. Da gibt es eigentlich nichts zu diskutieren.
Vielen ist das nicht klar, so kenne ich sogar Situationen in der an solchen Stellen gestrichelte Haltelinien angebracht wurden, was natürlich Blödsinn ist.
Grüße,
diezge