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Unklare Regeln zu Tempolimits in Österreich?

Servus zusammen,

seit 33 Jahren bin ich gelegentlich in Österreich unterwegs und nochmal deutlich verstärkt in den letzten Jahren aufgrund neuen Wohnortes direkt an der Grenze zu Österreich. Kaum zu glauben, aber erst heute wurde mir schmerzlich deutlich, dass die Regelungen zu Tempolimits dort offenbar anders ausgestaltet sind als in Deutschland...

Was geschah: Ich bin so unterwegs im ländlichen Salzburger Land auf einer Freilandstrecke mit Limit 70 km/h. So weit, so normal. Unmittelbar vor einer winzigen Ansammlung von Häusern steht ein Schild, welches das Limit aufhebt. Etliche hundert Meter nach diesem bebauten Bereich wurde ich zu meinem völligen Unverständnis von der am Straßenrand stehenden Polizei rausgewunken. Ich wurde mit 88 km/h gelasert. Laut des freundlichen Polizisten (ich konnte das aus Zeitgründen noch nicht richtig überprüfen) hängt am gleichen Pfosten des oben genannten aufhebenden Geschwindigkeitsbegrenzungs-Schildes auch ein Ortsschild und ich wäre noch im Ortsbereich eben die 88 km/h gefahren. Offenbar habe ich das Ortsschild übersehen. Das ist aber vor Allem darauf zurückzuführen, dass es eine solche Konstellation in Deutschland nicht gibt und in Österreich ist sie mir seltsamerweise noch nie zuvor aufgefallen. Von daher war ich voll auf die (vermeintliche) Aufhebung des Limits fokussiert. Der Polizist fand diese Schilderkombi aber völlig plausibel, seine Erklärungen machen für mich jedoch nach wie vor keinen Sinn.

Gut, das Ortsschild habe ich offenbar übersehen, aber es war eben auch kein richtiger Ort. Freilich, eine Ausrede ist das nicht. Da aber das Ortsschild doch zwangsläufig 50 km/h bedeutet, was hat dann zusätzlich das Tempolimit-Ende-Schild an gleicher Stelle verloren, welches die vorherige 70 km/h Begrenzung aufhebt? Und so habe ich eben anstatt runter zu bremsen bewusst Gas gegeben. Ein verhängnisvoller und womöglich noch reichlich teurer Fehler.

Kann mir jemand freundlicherweise nachvollziehbar erklären, wie diese Schilderkonstellation nun zu deuten ist? Sorry, aber ich bin verwirrt nach Jahrzehnten zuvor ohne jedwede Probleme im österreichischen Straßenverkehr.

Herzlichen Dank schon jetzt für Euren Support!

VG, seri55

18 Antworten

Ein Geschwindigkeitstrichter wie in D (100-70-Ortsschild) würde in Ö das Durchfahren der Ortschaft mit 70 erlauben. Also wird erst mal 70 aufgehoben, damit gelten wieder 100 und erst dann greift das Ortsschild mit 50. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Die Konstellation mit der Aufgehoben-Tafel am Ortsschild kenne ich aus Österreich schon seit Jahren. Man muß höllisch aufpassen, damit man nicht irgendwo in die Falle tappt. Ganz toll ist auch der Zusatz IG-L beim Tempolimit auf Autobahnen. Da wird die Übertretung richtig teuer und dank Organstrafmandat muß der Halter zwingend zahlen.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 18. Juli 2024 um 17:37:51 Uhr:


Ganz toll ist auch der Zusatz IG-L beim Tempolimit auf Autobahnen. Da wird die Übertretung richtig teuer und dank Organstrafmandat muß der Halter zwingend zahlen.

Warum? Das TL als solches ist doch eindeutig und unmissverständlich ausgeschildert. Nur mit der Begründung "IG-L" wird es halt teurer.

Muss mich als BEV-Fahrer aber nicht jucken.

Zitat:

@Weilheimer schrieb am 18. Juli 2024 um 17:37:51 Uhr:


… Ganz toll ist auch der Zusatz IG-L beim Tempolimit auf Autobahnen. Da wird die Übertretung richtig teuer und dank Organstrafmandat muß der Halter zwingend zahlen.

Bei der generellen 130er Beschränkung nicht für Elektrofahrzeuge und Brenstoffzellenantrieb. Die dürfen 130 fahren bei der 100er IG-L Beschränkung.

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