Ungebremst aufgefahren? Oder ABS gleich keine Bremsspur?
Mir ist einer hinten draufgenallt. Ich hörte kein Reifenquitschen und kann keine Bremsspur auf der Straße erkennen. Das Radio rutschte aus dem Schacht und mein Kopf wurde nach vorne geschleudert und schlug wieder an der Kopfstütze an.
Ich furhr genau 50 km/h, der Opa im CRV wohl etwas schneller, als Linksabbieger musste ich den Gegenverkehr durchlassen und kurz bevor ich zum stehen kam gab es einen dumpfen Knall.
Nun frage ich mich, ist er ungebremst aufgefahren?
Beste Antwort im Thema
Das darfst du ihm nicht übel nehmen, er hat sicher nur zwei Knöpfe verwechselt. Der "Turbo Boost" und der "Super Pursuit Mode"-Knopf liegen beim CR-V nämlich sehr dicht zusammen, da kann man schon mal durcheinander kommen. Er hat es also sicher nicht böse gemeint...
ps: Aber vielleicht sicherheitshalber doch mal untersuchen lassen, scheinst dir den Kopf wirklich übel gestoßen zu haben...
26 Antworten
Auch das geschulte Amtsauge kann bei einem mit ABS versehenen KFZ keine Abriebspuren erkennen. Jedenfalls nicht vom Bremsen!
@TE
Der hat Dir bestimmt nicht nach dem Leben getrachtet, oder ist aus Frust über seine Alte absichtlich aufgefahren!😁
Das man manchmal gepusht ist kenne ich aber!
Keep cool!
Zitat:
Original geschrieben von sniper163
Auch das geschulte Amtsauge kann bei einem mit ABS versehenen KFZ keine Abriebspuren erkennen. Jedenfalls nicht vom Bremsen!
Ich bewundere immer wieder deine Selbstsicherheit hier im Forum. Deine Meinungsverschiedenheiten mit Gotsche sind z. B. fast schon Legende. Während andere User und ich schreiben, ich habe gehört, es könnte sein, ich bin mir nicht ganz sicher, usw., schreibst du meist, so ist es und nicht anders.
Bezüglich der Unfallaufnahme in der heutigen Zeit hatte ich mal einen Bericht im TV gesehen. Dort wurden tatsächlich kaum sichtbare Bremsspuren nach Unfällen vermessen. Eine einfache Anfrage bei Google "Bremsspuren ABS" ergab auch entsprechende Treffer.
Ich zitiere mal ein Beispiel (
http://www.unfallaufnahme.info/.../index.html):
"
Entstehung :Aufgrund der fortschreitenden Technisierung befinden sich auf der Straße immer mehr Fahrzeuge, die mit einem automatischen Antiblockiersystem (ABS) ausgerüstet sind. Die Fahrzeuge produzieren i.d.R. nur Bremsspuren, da durch ABS ein Blockieren der Räder verhindert wird. Die Stärke der Spurenzeichnung kann entsprechend den Regelvorgängen des Systems an- und abschwellen. Es sind zum Teil nur so genannte Regelflecke sichtbar, aber nicht eine durchgehend gezeichnete Bremsspur. Da ein Fahrzeug mit ABS beim Bremsvorgang lenkbar bleibt, müssen die Bremsspuren/Regelflecke nicht geradlinig verlaufen.
Aussagekraft :
ABS-Bremsspuren ermöglichen wie normale Bremsspuren Aussagen über Geschwindigkeitsabbau, Bewegungsrichtungen und Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit; dieses jedoch mit Einschränkungen
."
Man kann jetzt sicherlich darüber diskutieren, ob die Spuren bei Vollbremsungen bei ABS-Fahrzeugen noch als Bremsspuren zu bezeichnen sind, man sollte aber nicht behaupten, dass auch das geschulte Amtsauge bei einem mit ABS versehenen KFZ keine Spuren erkennen kann.
Meine Selbstsicherheit bezieht sich auf den Umstand, für mich in Anspruch zu nehmen, nicht immer Recht zu haben!
Wenn Du damit Probleme hast, kannst Du bezüglich meiner Beiträge einfach den Ignore Button benutzen!
In Deinem Zitat, letzter Satz:ABS-Bremsspuren ermöglichen wie normale Bremsspuren Aussagen über Geschwindigkeitsabbau, Bewegungsrichtungen und Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit; dieses jedoch mit Einschränkungen.
Es geht um die Einschränkungen! Genaugenommen geht es immer um die Beweiskraft!
Zitat:
Original geschrieben von sniper163
Meine Selbstsicherheit bezieht sich auf den Umstand, für mich in Anspruch zu nehmen, nicht immer Recht zu haben!
Wenn Du damit Probleme hast, kannst Du bezüglich meiner Beiträge einfach den Ignore Button benutzen!
In Deinem Zitat, letzter Satz:ABS-Bremsspuren ermöglichen wie normale Bremsspuren Aussagen über Geschwindigkeitsabbau, Bewegungsrichtungen und Berechnung der gefahrenen Geschwindigkeit; dieses jedoch mit Einschränkungen.
Es geht um die Einschränkungen! Genaugenommen geht es immer um die Beweiskraft!
Nee nee, den Ignorierbutton werde ich bestimmt nicht benutzen. Den Spaß mit deinen Beiträgen gönn ich mir. Oft hast du ja recht, bzw. sehe ich keinen Grund, deine Aussagen zu misstrauen.
Übrigens hast du in deinem ursprünglichen Beitrag geschrieben, dass es bei ABS-Fahrzeugen keine Spuren gibt. Gibt es aber anscheinend doch. Und wenn die nicht wenigstens teilweise beweiskräftig wären, würden die Unfallgutachter diese bestimmt nicht dokumentieren.
Wenn ich schon erwähnt wurde, könnte ich ja auch noch meinen Senf dazu geben? 😉
(Nee, ich laß das mal besser. Ich sehe den ganzen Thread hier etwas sinnfrei an. Der TO hat eigentlich kein Problem, aber dann doch nen Problem - aber daraus werde ich jetzt nicht ganz schlau.)
Wir hatten vor ein paar Jahren einen Prozeß, wo bei ähnlicher Sachlage behauptet wurde ich wäre ungebremst in einen Kieslaster gefahren, der mir die Vorfahrt nahm. Der Richter hat mit Bezug auf das ABS-System unseres Smart das Gutachten nicht zugelassen! Daher auch das geschulte Amtsauge!
Die neuen ABS- Systeme im Zusammenspiel mit vernünftiger Bereifung lassen keine Spuren mehr erkennen, steht zumindestens so in der Begründung meines gewonnenen Rechtsstreits!
Zitat:
Original geschrieben von sniper163
Wir hatten vor ein paar Jahren einen Prozeß, wo bei ähnlicher Sachlage behauptet wurde ich wäre ungebremst in einen Kieslaster gefahren, der mir die Vorfahrt nahm. Der Richter hat mit Bezug auf das ABS-System unseres Smart das Gutachten nicht zugelassen! Daher auch das geschulte Amtsauge!
Die neuen ABS- Systeme im Zusammenspiel mit vernünftiger Bereifung lassen keine Spuren mehr erkennen, steht zumindestens so in der Begründung meines gewonnenen Rechtsstreits!
Eigene Erfahrung sind Gold wert, keine Frage. Hättest du das gleich Mal so geschrieben. Nicht desto trotz. Auf ein Gerichtsurteil mit diesem Ausgang kommen sicherlich etliche Urteile die genau das gegenteilige Ergebnis haben. Ist in der Rechtsprechung leider so. Dein Urteil sagt im Grunde ja nur, dass nicht vorhandene Bremsspuren bei ABS nicht grundsätzlich bedeutet, dass es keine Vollbremsung gab. Da sind wir uns sicher einig. Das bedeutet aber nicht, dass es bei ABS grundsätzlich keine Spuren gibt. Vielleicht können wir uns ja darauf einigen, oder auch nicht. Gotsche hat ja eigentlich recht, im Grunde ist das alles ziemlich sinnfrei.
So oder so ist die Schuldfrage geklärt. Die Versicherungen, Gutachter & Werkstätten werden ihre Umsätze machen. Niemand ist verletzt, soweit ich das verstanden habe. Somit wäre es für mich als Geschädigter, aber in weichen Versicherungstüchern gebettet Schnurzpiepegal, ob der da hinter mir getrieft und gar nicht gebremst, etwas getrieft und etwas gebremst oder hell wach und voll auf die Bremse draufgelatscht ist... oder gar mit 'Absicht' mal einfach so wissen wollte, wie sich nen Auffahrunfall so anfühlt... Unfall bleibt Unfall... Schaden bleibt Schaden... Etwas anders gelagert wäre es, wenn die Schuldfrage erst vor Gericht entschieden werden wird oder mangels Zeugen teilweise oder gänzlich bei einem selber hängen geblieben ist und man nun den Ablauf so exakt, als möglich in eigenen Sinne bestimmen will.
Es ist eher so, als ob dieses exakte Nachhaken/Nachfragen des Geschädigten darauf hindeuted, als ob das 100% Schuldeingeständnis des Verursachers noch nicht reicht, dass man noch zusätzl. gerichtlich was vorbringen und einklagen möchte. Entschuldigung, wenn ich falsch liegen sollte, aber solche Fragen suggerieren sowas...
Natürlich gibt es ein Problem, wenn man als Geschädigter einen wirtschaftlichen Totalschaden mit einem unfahrbaren, nicht mehr tüv-gerechten Fahrzeug attestiert bekommt. Dann gibt es oft eine Differenz zwischen Restwert des eigenen Fahrzeugs und Wiederbeschaffungswert eines anderen Fahrzeugs. Dann kann man schnell mal ein paar hundert Euro Verlust machen, auch wenn man unschuldig ist und nun für ein adäquates Ersatzfahrzeug in ähnlichen Zustand eben mehr bezahlen muß, als man von der Versicherung bekommen hatte als Restwert des alten Fahrzeugs. Hier zeigt die Praxis, dass zusätzl. körperliche Verletzungen (z.Bsp. das übliche Schleudertrauma) und deren Abgeltung diese Differenzsumme schließen können. Es geht auch nicht immer um Versicherungsbetrug, ein Schleudertrauma ist sehr unangehm und kann sich über Tage und Wochen hinziehen. Eine Vorproblem mit Halswirbeln und Wirbelsäule (Bandscheibenprobleme, muskuläre Probleme) können durch ein Schleudertrauma auch wieder reaktiviert werden. Man wird teilweise über Monate etwas aus der Bahn geworfen und durchläuft eine Ärzteodyssee.
Mit meinem CR-V hab ich noch keine Vollbremsung gemacht, ich kann mich aber an eine mit vorigem Auto erinnern. Die Reifen quitschten kurz auf, bevor das ABS einsetzte. Hier zumindest wäre wohl eine kurze bei ABS Vollbremsung zu sehen gewesen.
Aber ich würde mir darum nicht so einen Kopf machen. Absicht würde ich auch keinen Sinn drin sehen und eher ausschließen und ob er dich noch gesehen hat, um noch etwas runter zu bremsen oder ob er mit seinen Augen woanders war und bis zum Aufprall nicht reagieren konnte macht ja letztendlich keinen Unterschied.
@hondacivicEJ9: So ein Schaden hat ja leider nicht nur einen finanziellen Aspekt. Die Rennerei und ein nie wieder erreichter Neuzustand nach Instandsetzung durch leider oftmals schlecht arbeitende Werkstätten spielen ja auch eine erhebliche Rolle.
Da die höchste Bremswirkung kurz vor dem Blockieren der Räder wirkt (da quitscht es schon lange), erklärt sich das Quitschen damit.
...welcher normal denkende Mensch fährt mit einem neuwertigen Kfz absichtlich hinten drauf? Welchen Nutzen sollte dieser davon haben?
Zitat:
Original geschrieben von 1010Klaus
...welcher normal denkende Mensch fährt mit einem neuwertigen Kfz absichtlich hinten drauf?
Du wärst überrascht, wie viele Leute auf den Straßen unterwegs sind, die nicht "normal denken"...