Unfallwagen - nachträglich festgestellt
Hallo zusammen,
wir haben einen Passat B7 vom örtlichen VW Händler gekauft. Auf der Bestellung steht, dass keine Unfälle bekannt sind.
Bei der Durchsicht der mitgegebenen Papiere ist mir neben den ganzen Wartungsrechnungen auch eine Rechnung über eine Reparatur am Heck über fast 3000 EUR in die Hände gefallen. Stoßfänger ist neu und lackiert und die Anhängerkupplung wurde getauscht + zahlreiche Kleinteile. Die Rechnung wurde von der Versicherung des Vorbesitzers übernommen.
Dies hätte der Händler aber bereits genauso merken können wie ich, wusste es aber wohl nicht.
Morgen habe ich dann noch ein Telefonat und dann wohl auch einen Termin mit dem Einkäufer, der den Wagen aus dem Leasing zurückgenommen hat, wo man sich einig werden soll.
Wie hoch schätzt ihr denn die Wertminderung durch so einen Unfall ein? Kaufpreis 14.000,- Laufleistung 110.000km und Baujahr 2011. Den Kaufpreis fand ich recht ok für die Ausstattung (Comfortline, 170PS, Panorama, Sportfahrwerk, Xenon, LED Beleuchtung, AHK).
Ich bin noch am Überlegen, ob ich den Wagen behalte. Was wäre eine realistische Wertminderung?
Sollte man den Wagen noch begutachten lassen?
Vielen Dank im Voraus!
19 Antworten
Sofern du den Wagen behalten möchtest würde ich eher versuchen vom Händler für mich nützliche Dinge auszuhandeln. Du brauchst doch bestimmt Winterreifen? Ansonsten ist der Händler zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, weil du das Fahrzeug mit der Eigenschaft Unfallfrei gekauft hast und das ist es eben nicht mehr. Vor allem das die Rechnung die dies Beweist für praktisch jedermann zugänglich bei den Papieren des Fahrzeugs mit dabei lag. Ein Bagatellschaden, welchen man nicht benennen muss ist es bei der Schadenssumme von 3000€ defintiv nicht mehr. Der BGH hat diese Grenze auf 715e definiert. Siehe z.B. Hier: http://auto-sachverstaendige-koeln.de/was-ist-was/bagatellgrenze/
Zitat:
@surfkiller20 schrieb am 16. August 2016 um 11:34:05 Uhr:
..
Ein Bagatellschaden, welchen man nicht benennen muss ist es bei der Schadenssumme von 3000€ defintiv nicht mehr. Der BGH hat diese Grenze auf 715e definiert. Siehe z.B. Hier: http://auto-sachverstaendige-koeln.de/was-ist-was/bagatellgrenze/
Wobei der Begriff und die Betragsgrenze von 715€ des Bagatellschadens m.E. nichts damit zu tun hat ob Du es als Unfallschaden angeben musst.
Hier geht es doch eigentlich nur darum ab welchen Betrag eine Versicherung einen Gutachter bezahlen muss.
Wobei der Begriff und die Betragsgrenze von 715€ des Bagatellschadens m.E. nichts damit zu tun hat ob Du es als Unfallschaden angeben musst.
Hier geht es doch eigentlich nur darum ab welchen Betrag eine Versicherung einen Gutachter bezahlen muss.
Das ist korrekt. Die Grenze wird mittlerweile bei etwa 750,00 EUR gezogen, wobei es dabei auf den Einzelfall ankommt aber als Faustformel so anerkannt ist.
Prinzipiell kann man sich merken, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, wenn Blechschäden vorhanden sind (also Beulen, Dellen). Dann ist dies natürlich auch anzugeben.
Zitat:
@AdiS schrieb am 18. August 2016 um 10:57:30 Uhr:
Prinzipiell kann man sich merken, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, wenn Blechschäden vorhanden sind (also Beulen, Dellen). Dann ist dies natürlich auch anzugeben.
Zitat aus Zeit-Online 01.2013: "Die Begriffe Unfallwagen und unfallfrei sind nicht komplementär. Selbst wenn Mechaniker in der Werkstatt nur leichte Karosserieschäden ausbessern und deshalb das Fahrzeug nicht als Unfallwagen bezeichnen, ist es nicht mehr unfallfrei."
Brain
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So,
ich habe eine Angebot von 350 EUR vom Freundlichen bekommen. Das scheint ja fair zu sein. Ich warte aber noch auf die Unfallbeschreibung, die beim Vorbesitzer erfragt wird.
Viele Grüße