Unfallwagen kaufen/was ist wenn es zu spät ist?

Audi Q5 8R

Liebe Motortalk-Gemeinde!

Ich interessiere mich für einen gebrauchten Audi Q5 8R Facelift aus dem Jahr 2014. Das Modell hat 90'000km auf der Uhr und den 3.0 V6 TDI 245PS Motor. Ausstattungsmässig alles was mein Herz begehrt.

Nun ist es so das ich den Wagen besichtigt und probe gefahren bin. Beim Gespräch mit dem Verkäufer (Audi Händler) hat er uns auf reparierte Schäden hingewiesen.
Unter anderem sind dies Kratzer in den Stossstangen, Motorhaube und B-Säule, sowie ein Parkschaden mit leichter Delle an der hinteren Türe und Seitenwand.
Die Schäden wurden aber alle fachgerecht repariert und lackiert. Man sieht nun nichts mehr davon.
Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 1500€. Diese wurden vom Kaufpreis bereits in Abzug gebracht.

Zuerst habe ich mir gedacht, dass dies kein Problem ist und darum bereits den Kaufvertrag unterschrieben. Darauf hat der Händler diese Schäden auch deklariert und nun habe ich im Internet gelesen das dies bereits als Unfallfahrzeug gilt.
Was denkt ihr darüber? Sollte ich vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis habe ich bereits überwiesen? Das Fahrzeug ist sonst top gepflegt. Es war ein Leasingrückläufer.

Viele Grüsse
Spitzbueb

21 Antworten

Die Schäden sind, bezogen auf das Alter und die Laufleistung quasi belanglos. Das fällt m.E. unter den Begriff der "normalen Abnutzung".

Viel wichtuiger ist: Wie sieht es unter dem Blech aus: Motor, Getriebe, Rost etc. Aber bei 3 Jahren dürfte das kein Thema sein. Und da es sich um einen Leasingrückläufer handelt, darf man ruhig davon ausgehen das der regelmäßig gewartet wurde. Das Einzige was es eventuell zu überlegen gibt: Wer hat das Auto gefahren? War das einer festen Person zugeteilt oder ein Poolfahrzeug? Die letzteren werden nämlich nicht geschont und sind nach 100.000 oft komplett runtergerockt.
Und was den Rücktritt angeht: Schau mal was im Vertrag steht. Wenn es eine Wiederrufklausel gibt, steht die ganz unten und wurde seperat von Dir unterschrieben. Ansonmsten gilt bei Gebrauchtwagen immer"gekauft wie gesehen"

Zitat:

@Spitzbueb schrieb am 30. November 2017 um 16:27:10 Uhr:


Zumindest wurde dies so argumentiert, dass sie aufgrund dessen 1500€ Rabatt geben. Ob die Ausbesserung dieser Schäden nun genau soviel gekostet hat wissen wohl nur die selbst...

Rabatt auf was denn ? Das ist ein Gebrauchtwagen.
Letztendlich ist das genau das was mit Leasingrückläufern passiert: jeder noch so kleine Schrammen und Macke wird dokumentiert und dem Leasingnehmer auf die Rechnung geschrieben. In dem Fall waren es vermutlich 1500 Euro. Anschliessend Smart Repair, ausbeulen und polieren, wenns ohne nicht mehr geht beilackieren. Als Unfallschaden denke ich wird das so gut wie gar nicht Bestand haben.
Die Schäden sind dokumentiert, alles gut. Der Händler hat es dir nicht verschwiegen, noch besser. Skrupel das Auto zu kaufen hätte ich keine. Wenn der Preis für dich in Ordnung geht ist doch alles in Butter, der "Rabatt" wurde dir genannt damit du nicht weiter verhandelst. Kleiner Verkäufertrick.

Danke Leute, ihr hab mir sehr geholfen.
Ich werde den Q5 nächsten Freitag abholen 🙂
Für die Laufleistung steht er technisch einwandfrei da, der Service wurde immer brav gemacht. Außerdem riecht er innen noch nach fast neu und sieht auch top gepflegt aus.
Im Endeffekt konnte ich noch mehr als die 1500€ rausholen 😉

Dann kann ich nur allzeit guite Fahrt wünschen. :-)

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Zitat:

@StephanRE schrieb am 1. Dezember 2017 um 19:39:04 Uhr:


Dann kann ich nur allzeit guite Fahrt wünschen. :-)

Danke 🙂

Mich würden Nachlackierungen gerade an Radläufen immer stören.
Genau an diese "Kanten" spritzt immer schön das Salzwasser!
Wenn das nicht vernünftig gemacht wird,hast du da später richtig spass mit.
Man müsste die Rechnung mal sehen,und schauen was wirklich alles gespachtelt wurde.
Ob die defekte Stelle groß oder klein ist Rost ist später Rost.
Muss nicht aber kann.

Nach meinem Verständnis sind die 1500,-, die von dem Händler geschätzte Wertminderung und nicht die Reparatursumme.
Das der Wagen mit Schäden als Unfallwagen betrachtet werden kann, wäre in der Preisverhandlung ein nützliches Argument gewesen. Mit dem Argument wäre sicher noch ein wenig mehr Spielraum bzgl Preis gewesen.
Wie aber lese hast Du nachträglich ja noch etwas nachsteuern können.

Im allgm. - Bekannte Schäden müssen bei Verkauf angegeben werden, d.h. aber noch nicht das der Wagen automatisch ein Unfall-Fzg ist.
Das hängt immer von Art und schwere des Schadens ab und letztendlich gibt es m.W. keine eineindeutige Regelung.
Bei Spachtelarbeiten, großflächigen Lackierungsarbeiten und/oder Austausch von Teilen ist i.d.R. aber von Unfall zu sprechen.
Im Zweifel mit Juristen sprechen.

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