Unfallwagen als unfallfrei verkauft
hallo ich habe einen wagen also den w 207 von einem privat mann als unfall frei gekauft gestern als ich beim Mercedes Händler war habe ich die gefragt ob was am wagen gemacht wurde sie meinten ja Kotflügel Anbauteile .OK ich ruf den Verkäufer an der hat den Wagen von Mb auch als unfallfrei gekauft . Er ruft dort an sie bestätigen es Nein ist alles ok stunden später bekommt er wieder einen Anruf doch ein Unfallwagen was jetzt ???? wollte die Geschichte so kurz wie möglich fassen
Beste Antwort im Thema
Ein Unfall im jur. Sinne liegt nach der Rechtsprechung bereits jedenfalls ab 500,- EUR Beseitigungsaufwand vor. Es gibt Urteile die liegen sogar darunter. Somit dürft ihr euch jetzt fragen wie viele Gebrauchtwagen tatsächlich "unfallfrei" sind 😉
Der oben beschriebene Schaden war ganz klar ein Unfall. Wenn aber nur Kotflügel getauscht wurden und der Schaden bei MB repariert worden wäre, wäre das für mein kein Grund den Wagen nicht zu kaufen. Von einem Rahmenschaden würde ich aber die Finger lassen.
46 Antworten
Zitat:
@niggerson schrieb am 26. November 2015 um 08:19:35 Uhr:
Man man man.... Ihr wisst schon das eure Jungen Sterne fast alle nachlackiert sind?
Bei Mercedes muss ein Wagen bestimmte vorrausetzungen haben um diesen als Junge Sterne zu verkaufen. Da wird bei sehr vielen Fahrzeugen einfach vorne die Schürze neu lackiert. Das wird euch Mercedes auch nicht unbedingt erzählen.
Und ein Kotflügel ist ein reines Schraubteil vorne. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist wenn er wieder mit dem selben Teil getauscht wird ( original Mb Teil )Bezieht sich jetzt nicht auf den wagen vom TE war nur als Beispiel wenn wo wirklich der Kotflügel ne macke hat, und da der aus Alu ist wird der eh zu 95% immer getauscht.
Und den Gutachter will ich sehen der nach einem Reinen Kotflügeltausch eine Wertminderung raussholt???
( vorrausetzung er ist geschraubt )
Hast du schon mal ein Leasingfahrzeug besessen ?
Was du da schreibst ist nur deine Vermutung, bzw. Stammtisch wissen.
Die rechtliche Seite sieht anders aus, kannst du überall nachlesen, (ich weiß nicht ob ich hier was einfügen darf)
Zitat:
@niggerson schrieb am 26. November 2015 um 08:19:35 Uhr:
Man man man.... Ihr wisst schon das eure Jungen Sterne fast alle nachlackiert sind?
Bei Mercedes muss ein Wagen bestimmte vorrausetzungen haben um diesen als Junge Sterne zu verkaufen. Da wird bei sehr vielen Fahrzeugen einfach vorne die Schürze neu lackiert. Das wird euch Mercedes auch nicht unbedingt erzählen.
Und ein Kotflügel ist ein reines Schraubteil vorne. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist wenn er wieder mit dem selben Teil getauscht wird ( original Mb Teil )Bezieht sich jetzt nicht auf den wagen vom TE war nur als Beispiel wenn wo wirklich der Kotflügel ne macke hat, und da der aus Alu ist wird der eh zu 95% immer getauscht.
Und den Gutachter will ich sehen der nach einem Reinen Kotflügeltausch eine Wertminderung raussholt???
( vorrausetzung er ist geschraubt )
sei nicht so gutgläubig genau deswegen werden die meisten Leute verarscht weil man immer denkt der MB Händler der verkauft sowas nicht Der Kinderarzt der missbraucht keine kinder . Es gilt nicht glauben sondern alles hinterfragen .So und außerdem hat wie ich schon nachhinein gesagt habe der MB händler Später zugegeben das es doch ein Unfallwagen ist und keine nacharbeiten . Und wieso sollte ich einen Unfallwagen jetzt einfach so behalten und nicht mein recht anforder oder gehst du zur Inspektion und der sagt dir du guter mann heute zahlst mal nichts . Die Geschäftsführung wird sich bald in Kontakt setzten
Zitat:
@E-Coupe2009 schrieb am 26. November 2015 um 11:53:09 Uhr:
Richtig! Und es steht immer ein Passus im Kaufvertrag drauf.Zitat:
@niggerson schrieb am 26. November 2015 um 08:19:35 Uhr:
Man man man.... Ihr wisst schon das eure Jungen Sterne fast alle nachlackiert sind?Des Weiteren bist du - als Käufer - in der Beweispflicht. Wie willst du beweisen, dass der Verkäufer den Schaden verursacht hat?
DER MB HÄNDLER HAT ZUGEGEBEN ER HAT EINEN WAGEN ALS UNFALLFREI VERKAUFT OBWOHL IN DEN AKTEN ALS UNFALL WAGEN EINGETRAGEN ist . Abgesehen davon ist es das kleinste Problem das zu beweisen
Zitat:
@lazkopat90 schrieb am 26. November 2015 um 16:10:53 Uhr:
DER MB HÄNDLER HAT ZUGEGEBEN ER HAT EINEN WAGEN ALS UNFALLFREI VERKAUFT OBWOHL IN DEN AKTEN ALS UNFALL WAGEN EINGETRAGEN ist . Abgesehen davon ist es das kleinste Problem das zu beweisenZitat:
@E-Coupe2009 schrieb am 26. November 2015 um 11:53:09 Uhr:
Richtig! Und es steht immer ein Passus im Kaufvertrag drauf.
Des Weiteren bist du - als Käufer - in der Beweispflicht. Wie willst du beweisen, dass der Verkäufer den Schaden verursacht hat?
Hast du das schriftlich?
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Ich habe mal Deinen Unfall im Titel ausgebeult! 🙂
Wenn durch einen Unfall, und sei dieser auch nur gering gewesen, (eventuell mit einem Fahrrad) ein Schaden entsteht, und z.B. der Kotflügel ausgetauscht wird, dann ist das ein Unfallschaden.
Daher erhält der Geschädigte zu den Reparaturkosten auch eine Wertminderung. In der Regel kann man 10 Prozent der Schadenskosten dafür ansetzen.
Und diese Wertminderung sollte auch vom Autohaus problemlos erstattet werden können, falls die Sachverhalte, wie oben beschrieben vorliegen.
Zitat:
@niggerson schrieb am 26. November 2015 um 08:19:35 Uhr:
Man man man.... Ihr wisst schon das eure Jungen Sterne fast alle nachlackiert sind?
Bei Mercedes muss ein Wagen bestimmte vorrausetzungen haben um diesen als Junge Sterne zu verkaufen. Da wird bei sehr vielen Fahrzeugen einfach vorne die Schürze neu lackiert. Das wird euch Mercedes auch nicht unbedingt erzählen.
Und ein Kotflügel ist ein reines Schraubteil vorne. Ihr glaubt doch nicht ernsthaft das der Wagen jetzt ein Unfallwagen ist wenn er wieder mit dem selben Teil getauscht wird ( original Mb Teil )Bezieht sich jetzt nicht auf den wagen vom TE war nur als Beispiel wenn wo wirklich der Kotflügel ne macke hat, und da der aus Alu ist wird der eh zu 95% immer getauscht.
Und den Gutachter will ich sehen der nach einem Reinen Kotflügeltausch eine Wertminderung raussholt???
( vorrausetzung er ist geschraubt )
Selten so einen Blödsinn gehört, hier in der NL haben sämtliche angebotenen Fahrzeuge Steinschläge auf Motorhaube und an Frontschürzen. Wir hier schon gesagt wurde, werden die meisten Lackierarbeiten Fremd vergeben, was natürlich auch den Gewinn für die NL im Falle eines Verkaufes schmälern würde.
Ich möchte ein Gutachten sehen mit einer Wertminderung wo nur der Kotflügel oder Schürze getauscht wurde. Ohne sonstigen beschädigungen!!!
Es kommt drauf an wieviel Steinschläge der Wagen hat bevor Mb da handelt, kenne genug Leute die bei MB arbeiten...
2013 ist mir auf einem Parkplatz eine Dame ganz leicht an mein Fahrzeug aufgefahren. der Schaden war im Grunde fast nicht zu sehen. trotzdem tauschte die Mercedes Niederlassung den kompletten Heckfänger aus.
Reparaturkosten waren 1590 Euro.
Als Wertminderung bekam ich 200 Euro.
Zitat:
@Passatomio schrieb am 27. November 2015 um 14:28:57 Uhr:
Wenn durch einen Unfall, und sei dieser auch nur gering gewesen, (eventuell mit einem Fahrrad) ein Schaden entsteht, und z.B. der Kotflügel ausgetauscht wird, dann ist das ein Unfallschaden.Daher erhält der Geschädigte zu den Reparaturkosten auch eine Wertminderung. In der Regel kann man 10 Prozent der Schadenskosten dafür ansetzen.
Und diese Wertminderung sollte auch vom Autohaus problemlos erstattet werden können, falls die Sachverhalte, wie oben beschrieben vorliegen.
Genau so ist es richtig,
🙂
Nochmal, ich will ein Gutachten sehen. Wenns ne Wertminderung gibt ist immer etwas mehr kaputt.
Wenn hinten einer in Kotflügel fährt und dieser nur ausgebeult unnd gespachtelt werden kann bzw rausgeschnitten und wieder eine neue Seitenwand eingesetzt wird ist das natürlich ganz klar das es ein Unfallwagen ist. Hier erhält man auch die Wertminderung.
Vorne aber ist es wieder original Zustand da bekommt man nix!! Wie gesagt ich möchte so ein Gutachten sehen...
Nach eurer Theorie müsste dann bei mobile.de 95% der Autos als Unfallwagen angeben werden.
Ich lach mich echt tot. Oder denkt ihr wenn ihr jetzt zb etwas ältere Autos anguckt die schon 10 Jahre alt sind mit 150tkm-200tkm das dort nie was nachlackiert wurde wenn in der verkaufsbeschreibung "unfallfrei" steht.... ?
Klar gibt es die auch... aber ganz ganz selten... wenn ihr wüsstet was da mit den Autos wirklich abgeht....
@niggerson Du beschreibst vielleicht wie es in der Praxis zu geht, aber nochmal (auch wenn du es offensichtlich nicht verstehen willst) die rechtliche Seite sieht anders aus.
Lies bitte nochmal meinen Post mit der Seitenschwellerverkleidung.
Das sind Tatsachen. Ich war damals bei einem Rechtsanwalt,der hat mir alles erklärt. ich denke der kennt sich da doch etwas aus.
Mit Unfallfrei ist so eine Sache, selbst wenn ein Kotflügel geschraubt ist, muss es ja eine Ursache für den Austausch geben. Den tauscht man ja nicht einfach so, weil er verschlissen ist.
Wie schon vorher geschrieben, informiere dich mal im I-Net, da gibt es massenweise Seiten , auch von Rechtsanwälten die ein "Unfallfrei" genaustens definieren. Kann doch nicht so schwierig sein.
Oder ist deine Meinung Gesetz. Dann sorry dafür, und gute Besserung 🙂 🙂😁
Ich verstehe das Szenario vermutlich noch nicht richtig, oder?
1. Autohaus verkauft Unfallwagen als Unfallfrei an Verkäufer
2. Verkäufer verkauft Unfallwagen als Unfallfrei an Käufer
Der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer wird (bei Privat gegen Privat) vermutlich unter Ausschluss der Gewährleistung geschlossen worden sein. Die Gewährleistung kommt nur beim arglistigen Verschweigen (Vorsatz!) oder bei Beschaffenheitsgarantien wieder rein. Arglistiges Verschweigen fliegt -mangels Vorsatz beim Verkäufer- raus. Bleibt die Beschaffenheitsgarantie... Und da braucht es keinen Vorsatz!
Zitat:
@J.M.G. schrieb am 27. November 2015 um 19:08:40 Uhr:
Ich verstehe das Szenario vermutlich noch nicht richtig, oder?1. Autohaus verkauft Unfallwagen als Unfallfrei an Verkäufer
2. Verkäufer verkauft Unfallwagen als Unfallfrei an KäuferDer Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer wird (bei Privat gegen Privat) vermutlich unter Ausschluss der Gewährleistung geschlossen worden sein. Die Gewährleistung kommt nur beim arglistigen Verschweigen (Vorsatz!) oder bei Beschaffenheitsgarantien wieder rein. Arglistiges Verschweigen fliegt -mangels Vorsatz beim Verkäufer- raus. Bleibt die Beschaffenheitsgarantie... Und da braucht es keinen Vorsatz!
Wow jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof...?1?
Ganz einfach: Hier wurde ja angezweifelt, wie man bei einem Kauf Privat/Privat einen Anspruch haben kann, wenn (a) die Gewährleistung ausgeschlossen wurde und (b) der Verkäufer nicht arglistig getäuscht hat!
Vorliegend wusst der Verkäufer vom Vorschaden selbst gar nichts. Konnte also nicht arglistig täuschen. Und trotzdem haftet er jedenfalls dann, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Verkäufer eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat. Eine solche liegt vor, wenn der Verkäufer im Kaufvertrag versicherte, der Wagen sei unfallfrei.
Die Meisten sind allerdings so blöd nicht und schreiben in den Kaufvertrag: "Als Unfallfrei gekauft und während der Haltedauer keinen Unfall gehabt", um genau so ein Szenario, bei dem der Vorbesitzer des Verkäufers Schindluder trieb, auszuschließen.
Insofern KOMMT ES MASSIV AUF DEN VERTRAG an, ob unser Threadersteller überhaupt einen Anspruch hat!