Unfallverursacher will Unfallschaden unter der Hand regeln

Hallo liebe Leute,

ich habe ein kleines Anliegen und würde gerne mal Eure Meinung hören, da ich wirklich gar keine Erfahrungen bezüglich dieses Themas habe. Mir ist im Sommer jemand an mein parkendes Auto gefahren (Skoda Fabia, als Neuwagen gekauft im Sommer 2020) und hat dort einen Schaden verursacht. Es handelt sich um Kratzer an der linken Hinterseite, die sich über das Rücklicht ziehen. Der Fahrer hat dies damals gemeldet, alles ist polizeilich aufgenommen worden und ich habe den Schaden meiner Versicherung und der des anderen Fahrzeughalters gemeldet. Der Fahrer selber war nicht der Halter, sondern er hatte einen Mietwagen, den er von einer Werkstatt für den Tag gemietet hatte. Die Versicherung hat lange gebraucht um sich zu melden (wegen der Flut in NRW), weshalb die Sache relativ spät seine Gänge ging.

Nach kurzem Check in meiner Werkstatt wurde mir gesagt, dass der Schaden vermutlich über 750 Euro liegt, da eventuell auch das Rücklicht ausgetauscht werden muss und mir wurde geraten, einen Gutachter einzuschalten, was ich auch tat. Der Wagen wurde fotographiert und nun warte ich darauf, dass meine Werkstatt mich über das weitere Vorgehen informiert.

Nun hat gestern auf einmal der Fahrzeughalters des unfallverursachenden Fahrzeugs angerufen (wohlbemerkt erst 5 Monate nach dem Unfall) und mich gebeten, dass wir das anders regeln, als über die Versicherung, da er nicht möchte, dass sein Auto hochgestuft wird. Er meinte, dass er als Werkstattbesitzer viel Ahnung habe und da es sich ja um einen Bagatellschaden handelt ein Gutachten eigentlich quatsch gewesen ist sondern ein Kostenvoranschlag angemessener gewesen wäre. Er bat mich nun, ihm das Gutachten zukommen zu lassen und keine unnötigen Kosten für den Unfallverursacher entstehen zu lassen.

Ich bin jetzt etwas verwirrt und denke nicht, dass ich das machen werde. Woher kann ich sicher sein, dass die Person mir auch wirklich das Geld geben wird oder das Gutachten nachher nicht anerkennt/die Rechnung nicht bezahlen wird? Ist dies wirklich ein gängiges Vorgehen bei sowas? Kann mir jemand vll etwas dazu sagen?

Liebe Grüße

Janadi

35 Antworten

Sechster Beitrag:

"Du benötigst ein Schadengutachten in dem auch die Wertminderung des Neufahrzeugs durch den Schaden dargestellt wird. Das können schon mal >1.000,- € Wertminderung sein."

Vier Beiträge über deinem:

"Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Wagen noch ein Neuwagen."

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Oktober 2021 um 19:18:01 Uhr:


Vier Beiträge über deinem:

Ja doch. ...

" Mir ist im Sommer jemand an mein parkendes Auto gefahren (Skoda Fabia, als Neuwagen gekauft im Sommer 2020)"

So stehts im Eingangsbeitrag und eindeutiger kann man das doch kaum beschreiben.

Jedem mit etwas Ahnung -also gerade auch dir- ist doch an der Stelle klar, dass das kein Neuwagen mehr ist. (Die versicherungstechnische Grenze ist da, soweit ich mal gelesen habe, wohl bei 6 Monaten oder 1000 Km.)

Das Thema "Neuwagen" ist an der Stelle doch durch, oder nicht?

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 31. Oktober 2021 um 19:38:09 Uhr:



Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Oktober 2021 um 19:18:01 Uhr:


Vier Beiträge über deinem:
Ja doch. ...

" Mir ist im Sommer jemand an mein parkendes Auto gefahren (Skoda Fabia, als Neuwagen gekauft im Sommer 2020)"

So stehts im Eingangsbeitrag und eindeutiger kann man das doch kaum beschreiben.

Jedem mit etwas Ahnung -also gerade auch dir- ist doch an der Stelle klar, dass das kein Neuwagen mehr ist. (Die versicherungstechnische Grenze ist da, soweit ich mal gelesen habe, wohl bei 6 Monaten oder 1000 Km.)

Das Thema "Neuwagen" ist an der Stelle doch durch, oder nicht?

Es waren mal 3 Monate oder 1.000 km.

Diese Regelung beinhaltet eine Neuwagenentschädigung.

Allerdings nur bei Einwirkung in das Fahrzeuggefüge.

Leute, ihr streitet euch gerade über angenommene Annahmen und wollt diese mit fiktiven Fakten belegen....

Wenn ein merkantiler Minderwert im Gutachten steht, dann hat der TE ein Recht auf Erstattung. Und mehr gibt es dazu mMn nicht zu sagen.

Grüße
Steini

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Sommeranfang 21.06.2021 + 5 Monate = 21.11.2021. Heute ist der 31.10.2021. Von damals ist auch die Rede. Somit mal mindestens nicht eindeutig Sommer 2021. Die Laufleistung zum Schadenszeitpunkt ist nicht benannt worden. Ein Minderwert ist auf jeden Fall gegeben und er ist bei diesen jungen Fahrzeugen weitaus höher als z.B. bei 3-6-jährigen Fahrzeugen, da die Berechnung dabei eine andere ist.

Genug Korinten poliert ... 🙄

Wenn er nicht hochgestuft werden will dann bezahlt er den Schaden halt an seine Versicherung. Das muss dich als Unfallopfer nicht interessieren. Ich würde auch keinen weiteren kontakt mehr mit demjenigen haben. Der Anwalt klärt das schon.

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