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Unfallverursacher will Unfallschaden unter der Hand regeln

Themenstarteram 30. Oktober 2021 um 10:06

Hallo liebe Leute,

ich habe ein kleines Anliegen und würde gerne mal Eure Meinung hören, da ich wirklich gar keine Erfahrungen bezüglich dieses Themas habe. Mir ist im Sommer jemand an mein parkendes Auto gefahren (Skoda Fabia, als Neuwagen gekauft im Sommer 2020) und hat dort einen Schaden verursacht. Es handelt sich um Kratzer an der linken Hinterseite, die sich über das Rücklicht ziehen. Der Fahrer hat dies damals gemeldet, alles ist polizeilich aufgenommen worden und ich habe den Schaden meiner Versicherung und der des anderen Fahrzeughalters gemeldet. Der Fahrer selber war nicht der Halter, sondern er hatte einen Mietwagen, den er von einer Werkstatt für den Tag gemietet hatte. Die Versicherung hat lange gebraucht um sich zu melden (wegen der Flut in NRW), weshalb die Sache relativ spät seine Gänge ging.

Nach kurzem Check in meiner Werkstatt wurde mir gesagt, dass der Schaden vermutlich über 750 Euro liegt, da eventuell auch das Rücklicht ausgetauscht werden muss und mir wurde geraten, einen Gutachter einzuschalten, was ich auch tat. Der Wagen wurde fotographiert und nun warte ich darauf, dass meine Werkstatt mich über das weitere Vorgehen informiert.

Nun hat gestern auf einmal der Fahrzeughalters des unfallverursachenden Fahrzeugs angerufen (wohlbemerkt erst 5 Monate nach dem Unfall) und mich gebeten, dass wir das anders regeln, als über die Versicherung, da er nicht möchte, dass sein Auto hochgestuft wird. Er meinte, dass er als Werkstattbesitzer viel Ahnung habe und da es sich ja um einen Bagatellschaden handelt ein Gutachten eigentlich quatsch gewesen ist sondern ein Kostenvoranschlag angemessener gewesen wäre. Er bat mich nun, ihm das Gutachten zukommen zu lassen und keine unnötigen Kosten für den Unfallverursacher entstehen zu lassen.

Ich bin jetzt etwas verwirrt und denke nicht, dass ich das machen werde. Woher kann ich sicher sein, dass die Person mir auch wirklich das Geld geben wird oder das Gutachten nachher nicht anerkennt/die Rechnung nicht bezahlen wird? Ist dies wirklich ein gängiges Vorgehen bei sowas? Kann mir jemand vll etwas dazu sagen?

Liebe Grüße

Janadi

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35 Antworten

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. Oktober 2021 um 16:10:07 Uhr:

Zitat:

@Janadi84 schrieb am 30. Oktober 2021 um 12:06:34 Uhr:

Der Fahrer selber war nicht der Halter, sondern er hatte einen Mietwagen, den er von einer Werkstatt für den Tag gemietet hatte.

Nun hat gestern auf einmal der Fahrzeughalters des unfallverursachenden Fahrzeugs angerufen (wohlbemerkt erst 5 Monate nach dem Unfall) und mich gebeten, dass wir das anders regeln, als über die Versicherung, da er nicht möchte, dass sein Auto hochgestuft wird.

Seit wann werden Mietfahrzeuge, die im Flottentarif laufen, hochgestuft? :confused:

Weil viele Werkstattersatzwagen nicht als Mietwagen zugelassen sind.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 30. Oktober 2021 um 15:44:34 Uhr:

Sommer 2020 als Neuwagen gekauft - mein Kalender zeigt nun den 30.10.2021 an, vom "Neuwagen" bleibt dann nur noch "Wagen" übrig. Und eine Wertminderung von über 1.000,- € bei einem reinen Lackschaden? Fabia fängt zwar wie Ferrari mit "F" an, aber mehr auch nicht.

Ich lese auch nichts davon, dass der Fahrzeughalter den Schaden selbst beheben möchte.

Öhmmm ... Peter, es kommt doch auf den Schadenszeitpunkt an und da war es für mein Verständnis ein Neuwagen. ;)

Zitat:

@germania47 schrieb am 30. Oktober 2021 um 16:50:20 Uhr:

Weil viele Werkstattersatzwagen nicht als Mietwagen zugelassen sind.

In diesem Fall ist das Begehren des Meisters nachvollziehbar.

Hoffentlich lernt er daraus, kommt dem Geschädigten entsprechend finanziell entgegen und korrigiert die Zulassung, damit er nicht noch einmal in eine solche Situation gerät.

Allerdings wäre es selbst bei dieser Konstellation schon in der Vergangenheit sinnvoll gewesen, einen Flottentarif zu wählen und nicht jedes Fahrzeug einzeln zu versichern.

Woher ist dir denn bekannt, dass mehr als ein Ersatzfahrzeug angeschafft ist?

Davon bin ich jetzt mal ausgegangen. Bekannt ist mir das jetzt gerade nicht - aber vielleicht liefert uns der TE ja noch ein paar mehr Details dazu.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 30. Oktober 2021 um 17:43:43 Uhr:

Davon bin ich jetzt mal ausgegangen. Bekannt ist mir das jetzt gerade nicht - aber vielleicht liefert uns der TE ja noch ein paar mehr Details dazu.

Wozu?

Das ist doch für die Fragestellung des TE vollkommen ohne Belang. :)

Zitat:

@Janadi84 schrieb am 30. Oktober 2021 um 12:06:34 Uhr:

Woher kann ich sicher sein, dass die Person mir auch wirklich das Geld geben wird oder das Gutachten nachher nicht anerkennt/die Rechnung nicht bezahlen wird? Ist dies wirklich ein gängiges Vorgehen bei sowas?

Ich halte das in Bezug auf die Fragen des TE durchaus von Belang, um die Seriösität des Begehrenden beurteilen zu können.

Der sichere Weg führt über den Gutachter und den Anwalt zur gegnerischen Versicherung.

Ja, damit ist man als Geschädigter auf der sicheren Seite, auch und besonders dann, wenn der TE auch nicht mehr über den Schädiger bzw. den Fahrzeughalter weiß, als das, was er uns hier bis jetzt mitgeteilt hat.

Zitat:

@Janadi84 schrieb am 30. Oktober 2021 um 14:45:30 Uhr:

 

Der Prozess des Gutachtenerstellens plus eingeschalteter Anwalt (von unsere Werkstatt beauftragt) läuft alles bereits. Ich verstehe auch nicht ganz, warum sich dieser Herr erst nach 5 Monaten bei mir gemeldet hat.

Da würde ich dann auch jegliche Korrespondenz mit dem Unfallgegner/dessen Versicherer dem bereits eingeschalteten RA überlassen

 

Wenn der Wagen für 1 Tag zur Reparatur in die Werkstatt muss, besteht übrigens auch noch Anspruch auf einen angemessenen Mietwagen oder ersatzweise einen entsprechenden Kostenersatz. Das wird der RA aber auch wissen.

 

Warum sich der Herr erst 5 Monate später meldete, muss man nicht verstehen, weil es für die Schadensregulierung. irrelevant ist.

Themenstarteram 31. Oktober 2021 um 15:07

Zitat:

Sommer 2020 als Neuwagen gekauft - mein Kalender zeigt nun den 30.10.2021 an, vom "Neuwagen" bleibt dann nur noch "Wagen" übrig. Und eine Wertminderung von über 1.000,- € bei einem reinen Lackschaden? Fabia fängt zwar wie Ferrari mit "F" an, aber mehr auch nicht.

 

Ich lese auch nichts davon, dass der Fahrzeughalter den Schaden selbst beheben möchte.

Zum Zeitpunkt des Unfalls war der Wagen noch ein Neuwagen. Dass ein Skoda kein Ferrari ist, ist mir bewusst. Jedoch war für uns war die Investition eines neuen Wagens finanziell ein großes Ding, auch wenn einige hier sich das vll. nicht vorstellen können. Es handelt sich auch nicht nur um einen Lackschaden, sondern das Rücklicht wurde wie von mir oben geschrieben beschädigt. Das alles hat aber auch überhaupt keine Relevanz bezüglich meiner Fragestellung. Diese bezieht sich darauf, dass ich die seltsame Anfrage des Fahrzeughalters gerne einschätzen möchte.

Themenstarteram 31. Oktober 2021 um 15:14

Also um das nochmal kurz zusammenzufassen: ich selber weiß nicht mehr, als dass der Halter des Wagens, welcher meinen beschädigt hat, Werkstattbesitzer ist und den Wagen an die Person, die bei mir den Schaden verursacht hat, verliehen hat. Das sind die einzigen Infos die ich habe. Bis jetzt ist rechtlich ja alles seinen "normalen" Weg gegangen, bis der Herr mich eben vorgestern anrief und mir zwischen Tür und Angel sagte, ich solle ihm das Gutachten schicken und er möchte das nicht über die Versicherung regeln. Warum oder was seine Beweggründe sind, habe ich nicht so ganz herausgefunden. Er hat gesagt, dass er verhindern möchte, dass sein Auto hochgestuft wird und dass wir dem Unfallverursacher ja so weniger Probleme machen würden. Er sagte auch, dass es falsch war, einen Gutachter einzustellen. Das halte ich aber für Quatsch, da mein Schaden nach der ersten Beurteilung auf ca. 900 Euro geschätzt wurde und mir dringen geraten wurde, einen Gutachter einzustellen, was ich dann ja auch tat. Der Werkstattmeister meines Vertrauens meinte, dass Versicherungen sonst großen "Stress" machen können und er das schon oft erlebt hat.

Ich möchte einerseits dem Halter des Unfallautos keine Probleme bereiten und würde ihm an sich gerne entgegenkommen, andererseits möchte ich, dass das alle seinen geregelten Weg geht und ich nicht "mauscheln" und nachher übers Ohr gezogen werden möchte. Deshalb möchte ich das Gutachten eigentlich nicht an ihn schicken,zumal es doch eh mittlerweile schon der Versicherung weitergeleitet wurde.

War der Unfall denn im Sommer 2020 oder 2021? Im letzteren Falle wäre das Auto doch ein Jahr alt und das würde niemand mehr als Neuwagen bezeichnen. Lackschaden und eventuell die Erneuerung des Rücklichts werden keine 1.000,- € an Wertminderung bringen, vollkommen egal, ob der Skoda lange angespart oder aus der Portokasse bezahlt wurde.

Was spricht denn dagegen, dem Unfallgegner eine Kopie des Gutachtens zu schicken? Verbunden mit dem Hinweis, dass du das Fahrzeug in einer Skoda-Werkstatt reparieren lassen möchtest.

Er kann den Schaden wie gesagt zurückkaufen und das alles an den Fahrer durchreichen. Wenn er zurückgestuft werden sollte, dann eben den Mehrbetrag der Versicherungsprämie. Den Stress macht er sich nur selbst. Also locker bleiben. Das ist alles schon auf dem richtigen Kurs unterwegs.

@Janadi84

Du machst alles richtig.

Ob und wie hoch ggf. eine Wertminderung ausfällt steht im Gutachten und spielt für dein Vorgehen erst einmal keine Rolle.

Gibt es eine Wertminderung wird dein Anwalt diese geltend machen, gibt es keine, dann eben nicht.

Das Gutachten geht den Besitzer der Werkstatt nichts an. Ich würde es ihm auf keinen Fall schicken, dafür gibt es keinen Grund.

Das einzige was dabei herauskommen kann sind irgendwelche Diskussionen die niemand braucht.

Wie der Werkstattbesitzer mit seinem Kunden klarkommt, kann dir auch völlig egal sein.

 

Zitat:

@PeterBH schrieb am 31. Oktober 2021 um 17:52:44 Uhr:

... und das würde niemand mehr als Neuwagen bezeichnen. Lackschaden und eventuell die Erneuerung des Rücklichts werden keine 1.000,- € an Wertminderung bringen

Weder war hier irgendwo von Neuwagen noch von 1000 EUR Wertminderung die Rede.

Ganz anderer Film das alles.

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