Unfallschuldeinschätzung??
Hallo würde gerne mal ure Erfahrungen und Meinungen hören.
Nach 17 Jahren hat es mich nun auch mal erwischt und nun sitze ich hier mit einem operierten Unterschnkelbruch.
Mich würde mal die Einschätzung der Schuldfrage interessieren. Ich fühle mich erst einmal vollkommen unschuldig.
Also Tathergang: Ich fahre ca. 500 m hinter einem Auto her, welches nicht schneller als 40 km/h fährt. Die Straße ist einspurig mit Gegenverkehr ohne Mittelstreifen, aber mit Mittelstreifenmarkierung. In der Absicht zu Überholen, was erlaubt war, hielt ich mich links Richtung Mitte. Urplötzlich bremst die junge Dame, was ich ausnutzen möchte, um links vorbei zu fahren und Sie zu überholen. Just in diesem Moment setzt Sie den Blinker und fährt aber gleichzeitig schon über die Gegenfahrbahn, um scheinbar in die gegenüberliegende Hauseinfahrt einzufahren. Da Sie weder vor dem Bremsen angezeigt hat, dass Sie links abbiegen möchte noch nach hinten geschaut hat, war der Unfall nicht mehr zu vermeiden. Das viel zu späte Blinken konnten auch die Nachfolgenden Fahrzeuge bezeugen.
Tja wie schätz Ihr nun meine Chanzen ein als Schuldiger oder unschuldiger das Feld zu verlassen.
Gruß
Matthias
43 Antworten
@Lowriider,
habe deinen Thread gelesen und mir wurde fast speiübel bei dem,
was die Reaktionen der Versicherung H.. und der Justiz anbegeht.
Wie sieht's denn mit den Kosten für deine Behandlung, weiterer Folgekosten, Schmerzensgeld, deinem Verdienstausfall u.v.m. aus?
Wird das nicht auch durch die generische Versicherung (siehe Unfälle mit Personenschäden) geleistet?
Oder ist man auch hier selbst schuld, nach dem Motto, wären sie nicht geboren worden, dann wäre das auch alles nicht passiert.
Zun Möppi- Teil:
Das 80 / 20- Angebot insbesondere der HUK (und anderer Versicherungen)
zusammen mit ihrer Zeit- Vertrödelungstaktik, wenn es um das Begleichen der Kosten für einen Unfallgegner geht, ist eine Riesensauerei.
Sowas nenne ich Schweinetaktik.
Die HUK macht das schon seit Jahren so und keiner macht das Maul auf.
Ich finde, dieses Gebaren gehört öffentlich an den Pranger gestellt!
In vielen Foren und evtl. sogar medienwirksam!
In der Hauptsache hoffe ich, dass du bald wieder bei bester Gesundheit bist!
gute Genesung
x-berger
Danke! Gesundheitlich bin ich hoffentlich aus dem hohen Gefahrenbereich raus! Restrisiko bei Staphylococcus aurelius bleibt immer. Hätte aber mit MRSA schlimmer kommen können. Habe beruflich täglich mit medizienischer Hygiene usw. zu tun.....aus dieser Sicht wünsche ich keinem einen Krankenhausaufenthalt, das Risiko sich dort bakteriell zu infizieren ist mittlerweile uendlich hoch und wird in den nächsten Jahren noch steigen. Heute muss man bei der Krankenhauswahl mal diese Statistiken abrufen, die sind mittlerweile wichtiger als alles andere um heil herauszukommen.
Ohne Anwalt gibt es lt. meines Gutachters sogar Briefe der HU.., die die Unfallgegner einschüchtern soll. Also wichtig immer mit Anwalt!
Hi Leute,
es geht weiter. nachdem nun am 25.3 das Strafrechtverfahren eröffnet wurde, und es meiner Unfallgegnerin auf Grund der vorliegenden Zeugenaussagen unweigerlich an den Kragen gehen würde, taucht nun nach rund 8 Monaten ein ominöser Zeuge auf der angeblich im Rückspiegel alles beobachtet haben möchte, d.h. er schildert das er bereits 2 km vor dem Unfall zwei Motorradfahrer bemerkt hätte, die an einem sehr sonnigen Tag auch noch Sonnenbrillen trugen, die natürlich dann dazu führen, das man das nicht Blinken des vorausfahrenden Autos, dann natürlich auch nicht sehen kann.... bla bla bla. Dann hat er natürlich beim Abbiegen genau gesehen wie die Unfallverursacherin vor mir angeblich früh genug geblinkt haben soll. Allerdings hat er dann erst nach 10 min festgestellt, dass ein Unfall passiert war. Der Typ stand bereits in der Einfahrt als der Unfall passierte und hatte gar nichts im Rückspiegel beobachten können. Ich habe das Spiel vor 17 Jahren schon mal mit meiner EX erlebt, wo ein ominöser Zeuge was gesehen haben will, was nachweislich nie geschah und der Richter sagte dann: Warum sollte er lügen.....Also, die Chancen doch noch zu meinem Recht zu kommen sinken.
Matthias . . . so eine Shice.
Bis auf Deine Verletzungen . . . wie gehts Dir eigentlich? . . . gibt es ja Parallelen zu meinem Unfall. Nicht schuld, gleicher Versicherer des Gegners, Streitigkeiten bei eindeutiger Sachlage.
Ich kann diese Woche nach 31 Wochen meine Bob abholen . . . fertig. Hätte vor 14 Tagen als Zeuge aufs Gericht sollen . . . aber just 1 Tag vor der Verhandlung ist meinem Gegner plötzlich eingefallen, dass er doch Schuld am Unfall hat. Verhandlung ausgefallen . . . Friede, Freude, Eierkuchen?
Werde jetzt am Mittwoch beim Freundlichen die immens hohe Summe an Reparaturkosten vorstrecken müssen und dann schauen, wie ich zu meinem restlichen Geld komme. Einen Teil hat die HUK ja nach Monaten gezahlt . . . und zwar genau die Summe, die ihr eigener Gut8er für gut befunden hat. Das waren einige Tausender weniger als der Gut8er des Freundlichen. Separat gehts noch um die Summe für Ausfall, Schmerzensgeld, kaputte Klamotten etc. Reparaturauftrag konnte ja erst nach Weihnachten 07 erteilt werden. Und dann hat es halt wegen der Teile so lange gedauert.
Ich wünsch Dir das Beste . . . das mit dem plötzlich auftretenden Zeugen ist ja nur hanebüch. Halt uns auf dem Laufenden.
Gruß . . . knubbel
@lowrider
jetzt kommts auf deinen anwalt an.
so einen hergang haarklein im rückspiegel zu beobachten ist so detailiert unmöglich. dann beobachtet er ja nur den verkehtr im spiegel und konzentriert sich nicht auf den fließenden verkehr.
wenn dein anwalt klever ist bestellt er dazu einen gutachter und eine nachstellung der zeugenaussge mit beglaubigten gutachtern. wenn der zeugenhergang so nachgestellt wird, dann erübrigt sich alles andere.
die kosten für das gutachten muss dann sowieso der verlierer des verfahrens zahlen.
wer nicht wagt der nicht gewinnt.
wie gesagt, wie gut ist dein anwalt um der gegnerischen seite feuer unterm hintern zu machen.
gruss
bb-blue
Hallo lowrider,
Strafverfahren gegen die Unfallgegnerin und entsprechende Zeugenaussagen sprechen doch erst einmal dafür, dass neben Dir auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft Deine Unfallgegnerin für die Schuldige halten. Das sieht doch erst einmal ganz gut aus und da würde mich eine gegnerische Zeugenaussage nicht aus der Bahn werfen.
Bist Du Nebenkläger im Strafverfahren???
Auf dem Papier erinnern sich viele Zeugen auch nach langer Zeit. Im Gerichtssaal sieht das dann oft anders aus. Warte mal ab, ob der Zeuge bei seiner Aussage so vor Gericht bleibt und ob er glaubwürdig erscheint.
Gruß Brus
Hi Leute nun doch noch der Trumpf. Mr. Ach so klever hat ja ausgesagt er wäre direkt vor mir gefahren, also zwischen mir und der Unfallverursacherin. Da war aber kein Fahrzeug! Das bestätigen nach heutigem Telefonat auch beide Unfallzeugen. Strike😁
Also bis zum nächsten Report!
Hallo Matthias,
auch ich möchte Dir zuerst einmal gute Besserung wünschen und hoffe, daß Deine Verletzungen keine weiteren Probleme verursachen und Du eine gute Genesung hast.
Am wichtigsten ist vor allem der Zeuge den Du hast. Nur mit ihm kann die Situation endgütlig geklärt werden, da sonst Aussage gegen Aussage stünde. Verkehrsrechtlich ist der Dame der Ordnungswidrigkeitsvorwurf zu machen, daß sie ihrer Sorgfaltspflicht beim Linksabbiegen, bzw. Ausscheren aus dem fließenden Verkehr, nicht nach kam. Sie schaute sich nicht um (Schulterblick) und setzte auch nicht rechtzeitig den Blinker, um ihren Abbiegevorgang rechtzeitig dem nachfolgenden Verkehr anzukündigen. Dies sollte schon einige Zeit vor dem Einleiten des Fahrtrichtungswechsels, bzw. Abbiegens, statt finden.
Kann Dein Zeuge dies zweifelsfrei bestätigen, ebenso auch Dein eingeleitetes Überholmanöver, mit Blinkereinsatz am Besten, sehe ich überhaupt keine Probleme, daß die Unfallschuld eindeutig der Dame zugesprochen werden müßte.
Sofern Du einen Verkehrsrechtsschutz haben solltest, würde ich Dir raten, diesen umgehend in Anspruch zu nehmen, damit Du von rechtlicher Seite einen Beistand hast.
Viel Erfolg bei der Abwicklung Deines Falles. Ist aber alles so vorgefallen, wie Du es geschildert hast, gibt es keine Zweifel an der Schuldfrage.
Gute Besserung nochmal und viel Erfolg wünscht Dir
Slowrider60
Hier habe ich noch einen Nachtrag,
entscheidend ist auch die Anstoßstelle des Fahrzeuges sowie der Spurenverlauf an den Fahrzeugen. Kann man eindeutig feststellen, daß Du schon das Fahrzeug passiert hattest und sich die Anstoßstelle im vorderen Teil des Fahrzeuges befindet, so muß das Gericht davon ausgehen, daß Du das Fahrzeug schon passiert hast und der Abbiegevorgang des Pkw's erst eingeleitet worden ist, als Du schon ab Überholen warst. Dies spricht wiederum für das Unterlassen des Schluterblicks der Dame. Wärst hingegen Du der Dame in die Fahrertür reigefahren, spräche das wiederum für eine Unachtsamkeit Deinerseits, da Du ja hättest brmsen müssen, um den Unfall zu vermeiden.
Hoffe, Dir ein wenig helfen zu können damit.
Grüße nochmal
Slowrider60
Zitat:
Original geschrieben von Lowriider
Hi Leute nun doch noch der Trumpf. Mr. Ach so klever hat ja ausgesagt er wäre direkt vor mir gefahren, also zwischen mir und der Unfallverursacherin. Da war aber kein Fahrzeug! Das bestätigen nach heutigem Telefonat auch beide Unfallzeugen. Strike😁Also bis zum nächsten Report!
Hi Lowrider,
ich hatte im Sommer schon mal geschrieben, dass ich den gleichen Unfall hatte mit einer 100%-Schuld-Zuweisung für den Autofahrer. Leider hatte ich deine Antwort nicht gelesen.....also, sende mir eine Email an (vowep@web.de) mit Telefonnummer (Festnetz). Ich rufe zurück.
gruss
motardpv
Puh, erstes Strafrechtsverfahren gewonnen, aaaaaber natürlich wurde Berufung eingelegt.
Also heißt es bis zum Herbst warten.
Nun haben die auch noch die Frechheit mich und die Allianz wegen Zahlungeverzögerung zu verklagen. Da kommt demnächst wieder Arbeit für die Anwälte auf.
Bis jetzt habe ich von Lowrider noch nichts gelesen, dass er den Überholvorgang mit dem Fahrtrichtungsanzeiger(Blinker) eingeleitet hat. Das ist natürlich sehr wichtig, nur denn kann die Autofahrerin auch erkennen, dass sie überholt wird. Sonst stimm ich den anderen zu, schätze die Schad.-verteilung auf 75/25. MfG Dele
Zitat:
Original geschrieben von Lowriider
Puh, erstes Strafrechtsverfahren gewonnen, aaaaaber natürlich wurde Berufung eingelegt.Also heißt es bis zum Herbst warten.
Nun haben die auch noch die Frechheit mich und die Allianz wegen Zahlungeverzögerung zu verklagen. Da kommt demnächst wieder Arbeit für die Anwälte auf.
In fast genau einem Monat hab ich 1jähriges Unfall-Jubiläum. Und renne immer noch einem großen Teil meiner Knete hinterher. Die HUK kackt wegen der Aussage des Gutachers rum, dass das Bike nach 5 Tagen Reparaturdauer fertig gewesen sei. Leider hat der ein fehlendes Teil übersehen und die Wartezeit war länger.
Ebensowenig wird Wert auf die Beschaffung der Ersatzteile gelegt . . . 5 Tag Reparatur und Basta. Und jetzt wollen die auch noch einen ganz genau aufgeschlüsselten Reparaturplan. Den kriegen die in der gewünschten Form nicht mehr, wurde vorher auch nicht angefordert.
Bin fest überzeugt, wenn wir diese beiden Punkte erschlagen, kommen eben andere auf. Solange bis man wegstirbt oder entnervt ein Angebot der Versicherung annimmt.
Mal sehen, ob die nächste Verhandlung auch wieder 1 Tag vorher abgesagt wird, weil irgendjemanden von der Gegenseite schlagartig einfällt, dass er vielleicht doch im Unrecht ist.
Die Welt ist schlecht :-)
@ Lowriider . . . halte durch !!!
Gruß . . . knubbel
Also , ich fürchte , Lowrider hat nicht den richtigen Anwalt . Ich hatte einen ähnlichen Unfall , ohne Verletzung , alles fotografiert , einen guten Anwalt und in 6 Mon. alles abgewickelt . Fotos direkt nach dem Unfall sind so hilfreich wie Zeugen.
mfg ortler