Unfallschuld unklar. Wie am besten vorgehen?

Hi Leute,

mein Vater hatte heute einen "Unfall". Er fuhr in der Stadt auf einer 2-spurigen Strasse auf der rechten Seite. Dann musste er an einer Ampel stehen bleiben. 50-Meter nach der Ampel sah er schon, dass Autos die rechte Seite zu parken und stellte sich schon mal auf einen Spurwechsel ein. Ampel wurde grün, er fuhr los. Zu diesem Zeitpunkt war links noch niemand an der Ampel. Er sah in den Rückspiegel um sich auf den Spurwechsel vorzubereiten und sah schon wie ein Umzugs-LKW recht schnell angefahren kam. Er blinkte zwar noch, hielt aber innerhalb seiner Spur an. Trotzdem streifte in der LKW auf der Fahrerseite. Schaden sieht auf den ersten Blick nicht so groß aus. (ca. 2 Meter langer und recht breiter kratzer, kleine Delle, Rückspiegel angebrochen).
Tja im LKW saßen drei Personen, die behaupten er wäre schon auf ihrer Spur gewesen bzw hätte einfach rüber gezogen und somit hätte er Schuld. Mein Vater (+mein Bruder) behaupten wie gesagt das oben geschriebene. Polizei kam, nam zwar alles auf aber sagten schon sinngemäß "Da müssen sich die Versicherungen streiten" "Schuldfrage lässt sich nicht klären, Aussage gegen Aussage". Eine Strafe hat keiner bekommen. Achso Schaden am LKW wohl keiner (mit dem Fußrasten gestriffen oder so ähnlich...naja LKW halt)

So nun wie geht man am besten vor? Schaden der eigenen Versicherung melden? Also vorhanden ist eine Vollkasko (SB 500€) mit Rabattschutz (huk24) und KFZ-Rechtschutz bei uns. Der Wagen ist noch keine 4 Jahre alt (Golf Plus). Ich denke es wird in so einem Fall eh auf 50/50 hinauslaufen oder was denkt ihr? Ich suche jetzt den Weg des geringsten Übels.

Für Tips etc wäre ich sehr dankbar!

Beste Antwort im Thema

Hi!

Besonders überzeugend erscheint die Version Deines Vaters nicht gerade: Wenn er in seiner Spur geblieben wäre, obwohl er "ein Motiv" zum Spurwechsel gehabt hat (Hindernis voraus) und es trotzdem zu einem Kontakt kam, würde dies ja bedeuten, dass der LKW völlig grundlos in die ohnehin versperrt Spur geschwenkt wäre. Das erscheint nicht sonderlich plausibel.

Der erste Anschein spricht da doch eher für einen Fehler beim Spurwechsel. Dann wäre es sogar egal, ob Dein Vater vor dem Kontakt noch zum stehen gekommen ist oder nicht. Zumal er den LKW ja nach eigenen Angaben noch gesehen hat. Schnell oder nicht schnell ist da egal. Spurwechsel ohne den rückwärtigen Verkehr zu beobachten: Schuldfrage klar.

Tipp: Aufgrund der geschilderten Beweislage (Drei Insassen im LKW) und dem geschilderten Hergang würde ich, wenn es "mein" Unfall wäre, sowenig wie möglich Kosten verursachen, die Sache meiner Vollkasko melden und als "dumm gelaufen" abbuchen.

Gruß
Hafi

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Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86


hallo,haste eine rechtschutz? ich würde zum anwald gehen um das zu klären.mfg fritz

Ich finds ja immer wieder sehr belustigend wie einige User andere in den Wald schicken wollen😁

Zitat:

Original geschrieben von Marco_C4


Es sieht ja zumindest so aus, als sei der Golf gerade in seiner Spur gestanden.

Sorry, aber das kann man dem Bild nun wirklich gar nicht entnehmen.

Woher willst Du denn sehen, in welcher Spur er sich befand? Wenn er parallel zur Fahrbahnmitte aber z.B. 20 cm zu weit links, in der Spur des LKW stand, sieht der Schaden genauso aus.

Die Endstände der Fahrzeuge, die Fahrbahnbreite, die  Abmessungen des LKW usw. sind alles Faktoren, die man kennen muss, um den Ablauf rekonstruieren zu können.

Ist das von der Polizei nicht nicht aufgenommen (was es bei Bagatellunfällen in aller Regel nicht wird), hilft da auch kein SV mehr.

Und der Anschein spricht eben für den Fahrspurwechsel. Wenn es wirklich so eng war, hätte  der Vater des TE gleich ganz rechts warten müssen, bis die linke Spur frei wird und erst dann rüber ziehen dürfen.

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von rebel X


Hi,

danke schon mal für die vielen Antworten. Ja also der erste Schritt ist wohl auf jeden Fall erstmal Schaden melden (und evtl Haftplicht ansprüche des LKW´s gleich mit). Dann den Wagen einem Gutachter vorstellen (wird von der Versicherung bestimmt da kasko oder?)

Habe paar Bilder gemacht...tat mir da aber schwer (parallel, nicht von oben 😕 hehe) und ich glaube kaum das man davon schlau wird. aber seht selbst. Kann auch noch welche machen. Vieleicht kann ja auch schon jemand ansatzweise über die Schadenshöhe berichten. Zum Unfallhergang kann ich wie gesagt nichts weiter sagen....mein Vater behauptet fest das oben geschriebene und dass er null Schuld hätte!! Er meinte gerade noch sinngemäß es wäre eh zu eng in dieser Stelle gewesen und der LKW fähr da gnadenlos mit 50 durch obwohl er "hätte abschätzen" können dass er da nicht durch passt (vater stand wie gesagt). Achso Rechtschutzvertrag gecheckt...SB 120€ oder so....toll 🙄

Hier mal die Bilder (bitte nicht hauen ^^)

Moin-! Seitenwand und Tür instandsetzen und Seite lackieren----Schätzung ca 2500,- Netto !

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape



Zitat:

Original geschrieben von schrauberlaie


Hallo,
Wenns so war, wie beschrieben, VK für eigenen Schaden einschalten (Obliegenheiten einhalten = Schaden innerhalb Fristen melden) und HPf des Gegners für Prüfung. Die beautragt dann einen Gutachter, wenn es zu Streitigkeiten kommt. Den musst du aber nicht akzeptieren. Kannst selbst einen wählen. Aber bitte vorher mit Hpf-Versicherer klären.
Sollte %tual entschieden werden, heißt Teilschuld (LKW vielleicht zu schnell), kann über Hpf-Entschädigung die Leistung der VK teilweise zurückgekauft werden. Den Rest legst du drauf und wirst zum 1.1. nicht gestuft. Bitte auch vorher mit VK-Versicherer besprechen. Haftpflichtmäßig kann ja nichts passieren (Rückstufung), ist ja kein Schaden am LKW entstanden.
Aber am besten ist Rechtsanwalt einschalten.

Gruß

Schrauberlaie

Wohl nicht nur Schrauberlaie?

Wird die Kasko in Anspruch genommen obliegt die Entscheidung ob und welcher Sachverständiger eingeschaltet wird dem Versicherer.

Reguliert die Kaskoversicherung geht der Anspruch auf den Versicherer über. Die Haftpflichtversicherung reguliert nur noch Positionen, die über die Kasko nicht erstattet werden.

Und zum Thema Rückkauf. In der Kasko ist es wie mit Frauen.... Ein bisschen schwanger gibt es nicht. Der Rabatt bleibt belastet.
Ein paar premium etc. Tarif mal ausgenommen.

Hier hat der TE das Glück einen Rabattschutz vereinbart zu haben.

Wie Hafi545 schon schrieb würd ich hier auch den Schaden erstmal über meine Vollkasko abwickeln.
Abhängig davon, ob in der Rechtsschutz eine SB vereinbart ist, kann man sich überlegen einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Ansonsten würde ich die verbleibenden Positionen bei dem Versicherer des LKWs geltend zu machen und abhängig von deren Entscheidung weiter entscheiden.

Hallo Mindscape,

haste was falsch verstanden?
Wird die Hpf eingeschaltet und prüft und schickt Gutachter, kann man den durch eigenen ersetzen. Natürlich nicht beim VK-Schaden. Hatte ich aber auch nicht gesagt.
Bei Ersatz durch Hpf wird die direkt mit VK abrechnen, richtig. Rest zahlt man drauf und hat somit zurückgekauft. Weils nicht bei jedem Versicherer machbar ist, bat ich drum das vorher mit dem VK -Versicherer zu klären!

Gruß
Schrauberlaie

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Zitat:

Original geschrieben von schrauberlaie


Hallo Mindscape,

haste was falsch verstanden?

Bei Ersatz durch Hpf wird die direkt mit VK abrechnen, richtig. Rest zahlt man drauf und hat somit zurückgekauft.

Sorry, aber das ist jetzt auch nicht viel besser als Dein erster Beitrag...

Die VK rechnet gar nix mit der Haftpflicht ab, wenn die Haftpflicht in Anspruch genommen wird.

Allenfalls umgekehrt: die VK reguliert den ganzen Schaden an den Kunden und regressiert -ggf. gemäß Quote- ihren Aufwand beim gegnerischen HP-Versicherer. 
Richtig ist: Bei VK-Tarifen mit Rückzahlungsmöglichkeit reduziert der Regress die Rückzahlungssumme. Aber das betrifft -wie Mindscape ja schon gesagt hatte- nur bestimmte Tarife, die diese Möglichkeit vorsehen.

Die Erklärung von Mindscape war auch sonst völlig korrekt und vollständig.

Hafi

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