Unfallschuld des Gegners ist bestätigt, trotzdem kassiert Anwalt von unserer Rechtsschutzversicheru
Moin Ihr Lieben,
bezüglich eines weiteren Falls habe ich die Familienrechtsschutzversicherung um Deckung gebeten. Dabei bekam ich die interessante Information, dass bereits ein Fall bezahlt wurde.
Und zwar wurde ein Fall bezahlt wo mein Vater in einem Unfall verwickelt war. Hierbei wurde ein Anwalt beauftragt, der sich um den ganzen Kram mit der gegnerischen Versicherung kümmerte. Hierbei wurde dann auch die Schuld für den verursachten Schaden an unserem Fahrzeug beglichen. Die Schuldfrage war ganz klar, sodass uns keine Schuld traf. Nun ist es mir jedoch nicht bekannt das der Herr Anwalt sein Geld durch unsere Rechtsschutzversicherung erhält, sondern von der Versicherung des Unfallschuldigen.
Dementsprechend scheint es nahe zu liegen, dass der Anwalt doppelt kassiert hat. Darf er das überhaupt?
Beste Grüße!
Marcel
Beste Antwort im Thema
Manchmal ist es echt zum Verzweifeln hier.
Wie soll man denn solche Fragen irgendwie sinnvoll beantworten, wenn im Eingangspost ein bereits abgewickelter Unfall mit unstreitiger Haftung geschildert wird und jetzt plötzlich von einem Gerichtstermin die Rede ist.
Vielleicht ist doch nicht alles so klar und der Anwalt einen Vorschuss von der RS bekommen oder, oder , oder.
Leider kann man bei solchen Sachverhaltsschilderungen nur eins raten:
Hast Du eine Frage an Deinen Anwalt, dann frag Deinen Anwalt.
17 Antworten
Hallo, hatte mal nen ähnlichen Fall. Zuerst einen unverschuldeten Unfall. Habe dann meine RS-Vers. angerufen und gefragt, ob sie mir einen spez. Anwalt benennen können, was man auch gemacht hat. Dieser RA hat dann mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.
Wenig später gab es Streit mit dem Autohändler, bei dem der Ersatz für den Totalschaden gekauft wurde. Da wurde durch unsachgemässe Montage eines Radios (GW-Fall) die gesamte Mittelkonsole regelrecht versaut Kratzer, Dellen usw.). Da der Händler sich querlegte, RS-Vers. angerufen. Die sagten mir, sie würden zwar eintreten, ich solle aber beachten, dass das der zweite Fall in kurzer Zeit sei und es könnte zur Vertragskündigung kommen.
Auf mein Schreiben, in dem ich darauf hinwies, es sei ja im ersten Fall zu keiner Leistung gekommen, hiess es, man habe aber damals eine Schadens-Nr. aufgemacht und damit sei das für sie ein Fall, egal ob Leistung oder nicht.
Nachfragen bei mir bekannten Versicherungsmaklern ergaben, dies sei durchaus legitim und werde von einigen Versicherern so gehandhabt.
Ich gehe mal davon aus, dass beim TE auch nach diesem Muster verfahren wurde.
Nach nur Zwei Fällen die Kündigung der Versicherung? Das muss eine echt miese Versicherung sein. Meine trat in den letzten 10 Jahren ungefähr 8 oder 9 mal für mich ein. Bisher keinerlei Androhungen einer Kündigung.
Zitat:
@Legis schrieb am 11. Oktober 2014 um 02:03:33 Uhr:
Nach nur Zwei Fällen die Kündigung der Versicherung? Das muss eine echt miese Versicherung sein.
...
Vielleicht was das die HDI, die haben mir sogar während des ersten Falles (Arbeitsrechtsschutz) gekündigt, obwohl ich dort lange versichert war.