Unfallschuld

Angenommen, man ist mit einer Person im Straßenverkehr in einem Unfall verwickelt und nimmt die Unfallschuld auf sich, weil der Polizeibeamte sagt, dass man ansonsten das 3fache an Bussgeld bezahlen darf und eine Anzeige bekommt (darf ein Polizist das überhaupt???).

Kann man die Unfallschuld nicht irgendwie nachträglich widerlegen, wenn man hinterher festgestellt hat, dass man anscheinden doch nicht die komplette Schuld am Unfall hat, sondern dass der Unfallgegner den Unfall höchstwahrscheinlich auch provoziert hat???

Wie hoch sind die Chancen, da wieder raus zukommen?

23 Antworten

Du meinst vielleicht, der Polizist hat dir ein Bußgeld angeboten.
Wenn Du das nicht annimmst muss er eine Anzeige schreiben und dann kann es dich das vielfache kosten?!
Das ist schon richtig so.

Das heißt nicht, daß die zivilrechtliche Schuldfrage dadurch eindeutig geklärt sei.

Allerdings wird es dadurch schwieriger, deine Unschuld oder die Mitschuld deines Gegners zu beweisen.

Zitat:

Original geschrieben von safwetyservices


Du meinst vielleicht, der Polizist hat dir ein Bußgeld angeboten.Wenn Du das nicht annimmst muss er eine Anzeige schreiben und dann kann es dich das vielfache kosten?! Das ist schon richtig so.

Die Betonung liegt hier auf "kann". In strittigen Fällen sollte man es daher auf eine Anzeige ankommen lassen.

Auf jeden Fall.

Die grünen drängen normal auf die Annahme des Bußgeldes, weil es für sie auch deutlich weniger Arbeit macht.

Bin in Sachen Unfällen noch nicht so erfahren 😉

Hätte ich das 3fache Bussgeld etwa direkt löhnen dürfen, wenn ich die Schuld abgestritten hätte???

Ok, wenn ich ein Schuldgeständnis schon unterschrieben habe, weil ich eigentlich quasi unter Schock stand und nicht alle Faktoren berücksichtigt haben, dann machts das nicht besser. Das ist klar.

Aber was ist wenn ich 2 Zeugen auftreiben konnte, mit denen ich den Unfallhergang durchgegangen bin und zu dem Ergebnis kann, dass der Unfallgegner wirklich einen Unfall provoziert hab... Sein Wagen ist schon 12 Jahre alt und er könnte ein "Autobumser" sein und versucht haben, Versicherungsgeld rauszuschinden.

Ich muss ja abwägen zwischen den Reparaturkosten von meinem wagen. Die belaufen sich bei etwa 3100 € und den Anwaltskosten usw.

Lohnt es sich, zu versuchen nochmal irgendwie etwas zurückzuklagen?

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Zitat:

Original geschrieben von leediger


Hätte ich das 3fache Bussgeld etwa direkt löhnen dürfen, wenn ich die Schuld abgestritten hätte???

Nein, vor Ort mußt du grundsätzlich nicht bezahlen. Schließlich kann niemand dazu gezwungen werden, ständig größere Mengen an Bargeld mit sich zu führen.

Hi,

existiert eine Rechtsschutzversicherung?
Dann nimm dir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und schilder dem die Situation.
Zeugen sind ne gute Sache - das könnte (!) helfen.

Die 3fache Summe hättest du vor Ort nicht zahlen müssen. Die Polizisten hätten ne Anzeige aufgnommen und du dann Post gekriegt zur Stellungnahme usw...

Im Übrigen Vorsicht mit vorschnellen Verurteilungen. Nicht jeder, der ein altes Auto hat, ist ein Autobumser...
--> daher: Anwalt

Grüße
Schreddi

Zitat:

Ok, wenn ich ein Schuldgeständnis schon unterschrieben habe, weil ich eigentlich quasi unter Schock stand und nicht alle Faktoren berücksichtigt haben, dann machts das nicht besser. Das ist klar.

Macht gar nichts aus, was Du vor Ort unterschrieben hast. Ein Schuldeingeständnis gibt es NICHT.

Wurde vor Ort ein Bußgeld bezahlt, oder nicht? Geht aus Deinem Schreiben nicht hervor?
In vielen Bundesländern ist das gar nicht mehr möglich.

Du bekommst normalerweise die nächsten Wochen ein Schreiben der zuständigen Bußgeldbehörde, in der drinsteht, wie hoch das zu zahlende Bußgeld ist. (wie gesagt, wenn es nicht schon bezahlt wurde)

Gegen diesen Bescheid legst Du dann Widerspruch ein.
Begründung wäre natürlich von Vorteil, d. h. Du beschreibst denen den Unfall aus Deiner Sicht und teilst denen auch die Namen der Unfallzeugen mit.

Was ist, wenn ich keine Rechtschutzversicherung habe?

Ich kann ja mal den Unfall schildern. Vielleicht kann jemand einschätzen, wie hoch die Chancen sind, da was nachträglich zu machen.

Ich wollte aus einem Hof eine Ausfahrt mit abgesenkten Bordstein auf eine Nebenstraße passieren und nach links abbiegen. Auf der linken Seite war auch direkt eine Kreuzung. Ich habe, bevor ich auf der Straße fahren wollte, links und rechts geguckt, ob jemand kommt. Ich habe keinen gesehen und wollte dann nach links abbiegen. Auf einmal ist mir dann jemand von links in meine Vorderachse reingedonnert (der Unfallgegner war ein Linksabbieger von der Kreuzung, der in die Nebenstraße geheizt ist, wo ich von der Ausfahrt aus rauskam).

Was mach noch dazu sagen muss:
2 Autos haben links von der Ausfahrt geparkt, sodass ich den
Linksabbieger eigentlich nur sehen konnte, wenn ich ein Stück vorgefahren bin. Einen Rechtsabbieger von der anderen Seite der Kreuzung hätte ich gesehen. Einen Geradeausfahrer von der Kreuzung hätte ich auch gesehen, aber den Linksabbieger konnte wegen den parkenden PKWs schlecht sehen. Aber der Linksabbieger hätte meine Motorhaube sehen können. Im übrigen war das auch eine 30er Zone und er ist da reingeheizt.

Wichtig:
Meine beiden Zeugen sind mit einem Auto vor mir aus der Ausfahr rausgefahren. Ich hinterher...und da hats gekracht.
Der Unfallgegner hatte mir gesagt, dass es bei dem Auto davor schon knapp und er nicht damit gerechnet hätte, dass ich noch hinterher komme. Hätte er das nicht einfach alles sehen müssen und dann bremsen müssen?? Schon allein, wenn jemand vor mir rausfährt und er siehts, hätte er aus reflex schon bremen müssen, aber er hats nicht getan.

Wie schätzt ihr das ganze ein?

mach mal ne Skizze

Zitat:

Original geschrieben von leediger


Was ist, wenn ich keine Rechtschutzversicherung habe?

Dann mußt du die Kosten eines Rechtsstreites selbst tragen, wenn du diesen verlierst.

Ich glaub, Du hast schlechte Karten.

Wenn man bei der Ausfahrt nichts sieht, muß man sich gegebenenfalls einweisen lassen, oder cm für cm hineintasten.

Was bedeutet "geheizt"? Konntest Du auf den Tacho des Unfallgegners schauen??? Kam er schleudernt um die Kurve??? Hast Du die Reifenquitschen gehört?

Da sollte man die Schäden an Deinem Fahrzeug sehen. Kannst ja mal ein Bild reinstellen. Dann kann man entscheiden, ob er schneller als 30 km/h fuhr. Genau kann das nur ein Gutachter klären. Kosten von ca. 1000 Euro trägst dann auch noch Du, wenn rauskommt, daß die Geschwindigkeit doch nicht so hoch war. Und davon gehen ich aus, bei so einem "geringen Schaden".

Sorry, aber die Aussage, daß der Andere zu schnell war, kommt in 90% der Fälle.

Woher willst Du wissen, daß der Andere nicht abgebremst hat, als das Fahrzeug vor Dir (mit den beiden Zeugen) in die Straße einfuhr. Muß ja keine Vollbremsung gewesen sein.

Die beiden "Zeugen" konnten wenn überhaupt das ganze Szenario ja nur noch, wenn überhaupt, im Rückspiegel sehen, oder? Keine besonders guten Zeugen.

http://i.instantgallery.de/f/fu/fussfeger/4818810.jpg

Roter Wagen: Ich
Blauer Wagen: potenzielle Zeugen (2 Insassen in einem Wagen 😉)
Grüner Wagen: Unfallgegner
Schwarze Wagen am links Straßenrand: Parkende PKWs
Schraffierte Flächen: Gebäude

Also über das Grundstück der Sparkasse hätte der Unfallgegner 10mal mehr sehen müssen als ich. Mein Blickwinkel war durch 2 Wagen versperrt. Links hätte ich Rechtsabbieger und Geradeausfahrer gut gesehen. Linksabbieger sehr schwer.

Und ob cm für cm herantasten oder nicht. Gesehen hätte ich auch nicht mehr. Ich hätte nur dafür sorgen können. Und der Zeuge sagt, er wäre einfach mit Vollgas um die Ecke gefahren (Der Unfallgegner ist ja vor den Zeugen ja eingeschert und deshalb konnten die das gut sehen.)

Den Linksabbieger hätte ich hinter der Ampel gesehen. Aber da war nunmal ein toter Winkel (zwischen den roten Pünktchen)

Ich finde schon, dass der Unfallgegner hätte abbremsen müssen, als der Blaue Wagen das aus der Ausfahrt rauskam.
Er sagte selbst, dass es da schon knapp war und hat voll draufgehalten.

Ich bin da keinesfall rausgeschossen. Dennoch kann ich einfach nur sagen, dass langsam oder schnell rausfahren mir gleich viel gebracht hat, weil ich ihn in dem toten Winkel einfach nicht sehen konnt. Aber der Unfallgegner hätte schon meinen Motorhaube sehen müssen.

Er selbst sagt, er hätte schnell nen Brief zur Post bringen sollen. Könnte ein Grund gewesen sein, dass er nicht auf mich geachtet hat und auch nichtmal auf den blauen Wagen.
Ich hoffe die Skizze bringt etwas mehr Licht in die Sache.

Zitat:

Original geschrieben von leediger


Ich wollte aus einem Hof eine Ausfahrt mit abgesenkten Bordstein auf eine Nebenstraße passieren und nach links abbiegen.

Das ist eine klare Vorfahrtsverletzung.

Das war es für Dich.

Jetzt kannst Du vielleicht noch dem Unfallgegener eine Teilschuld wegen zu schnellem Fahren reindrücken.
Da kannst Du mal schnell ein paar tausend EUR für Gutachten ausgeben.
Das lohnt sich nicht?
Richtig!

Allgemein zum Thema:

Am Unfallort gab es zu keinem Zeitpunkt irgendeine Diskussion zwischen den Beteiligten.
Du erklärst Dich gegenüber der Polizei für schuldig und akzeptierst die 35 EUR Strafe um keine Punkte und, falls Probe-FS, keine A bzw. B Verstöße zu bekommen.

Ich stelle mir gerade vor, wie ich mir vorkäme, wenn die gegnerische Versicherung hinterher sagen würde:
Sie sind Schuld, der Fahrer hatte vor Ort einen Schock und alles war ganz anders.
Auch haben wir drei Zeugen, die zwar nicht im polizeilichen Unfallbericht stehen, aber eben doch dort waren.

Jeder käme sich ziemlich verarscht vor.
Deswegen sollte man immer die Polizei zu Unfällen rufen.
Genau wegen den vergesslichen "Ich-war-Schuld-alles-kein-Problem-Kollegen"

Es gibt die Versicherungsbetrüger.
Die stehen bevorzugt an typischen Unfallschwerpunkten wie Rechts-Vor-Links-Kreuzungen, Ampeln etc..
Nicht aber an langweiligen Ausfahrten.
Und die haben immer gleich einen "unbeteiligten" Zeugen vor Ort. 😉

Was Du erlebst ist ein typischer Verdrängungsmechanismus.
Man kann ja gar nicht am Unfall schuldig sein.
Also verändert man das im Nachhinein solange bis der andere Schuld war. 🙄

Zitat:

Das ist eine klare Vorfahrtsverletzung.

Das war auch, was mir nur durch den Kopf ging, als er mir von links in die Vorderachse reinfuhr, auch wenn ich links und rechts geguckt habe.

Nur merk ich halt hinterher, dass ich hätte versuchen können, ihm eine Teilschuld zugeben, weil der Fall echt merkwürdig ist.

Ja, was macht man dann fürs näcshte Mal... wenn ich praktisch keine Chance hatte, den zu sehen, auch wenn ich mich an die Straße cm für cm herantaste???? Der parkende Wagen versperrte nunmal ein wenig die Sicht zum Linksabbieger und ich fahr nunmal mit der Motorhaube und nicht mit meinem Kopf voraus, dass ich ihn hätte früher sehen können.

Dann gibts also keine Hoffnung, dass man noch irgendwas machen kann?? Die totale Schuld von mir nehmen geht nicht. Das ist mir klar. Aber wenn mein Versicherung irgendwie von der gegnerischen Versicherung erfahren würde, dass er öfter nen Unfall hatte... erhöht das nicht meine Chancen??

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