Unfallschuld des Gegners ist bestätigt, trotzdem kassiert Anwalt von unserer Rechtsschutzversicheru
Moin Ihr Lieben,
bezüglich eines weiteren Falls habe ich die Familienrechtsschutzversicherung um Deckung gebeten. Dabei bekam ich die interessante Information, dass bereits ein Fall bezahlt wurde.
Und zwar wurde ein Fall bezahlt wo mein Vater in einem Unfall verwickelt war. Hierbei wurde ein Anwalt beauftragt, der sich um den ganzen Kram mit der gegnerischen Versicherung kümmerte. Hierbei wurde dann auch die Schuld für den verursachten Schaden an unserem Fahrzeug beglichen. Die Schuldfrage war ganz klar, sodass uns keine Schuld traf. Nun ist es mir jedoch nicht bekannt das der Herr Anwalt sein Geld durch unsere Rechtsschutzversicherung erhält, sondern von der Versicherung des Unfallschuldigen.
Dementsprechend scheint es nahe zu liegen, dass der Anwalt doppelt kassiert hat. Darf er das überhaupt?
Beste Grüße!
Marcel
Beste Antwort im Thema
Manchmal ist es echt zum Verzweifeln hier.
Wie soll man denn solche Fragen irgendwie sinnvoll beantworten, wenn im Eingangspost ein bereits abgewickelter Unfall mit unstreitiger Haftung geschildert wird und jetzt plötzlich von einem Gerichtstermin die Rede ist.
Vielleicht ist doch nicht alles so klar und der Anwalt einen Vorschuss von der RS bekommen oder, oder , oder.
Leider kann man bei solchen Sachverhaltsschilderungen nur eins raten:
Hast Du eine Frage an Deinen Anwalt, dann frag Deinen Anwalt.
17 Antworten
Darf er nicht. Teile Deiner RS Versicherung diesen Sachverhalt mit.
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber vermutlich kann der RA das über die RS abrechnen, wenn ihr die ihm benannt habt.
Die RS kann sich dann evtl. die Kosten vom Gegner wiederholen, es kann aber auch sein, dass ein Abkommen unter den Versicherungen besteht, dass das nicht gemacht wird.
Dass der RA die Kosten doppelt abgerechnet hat, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
Halt ich nicht für unwahrscheinlich, hab ich selbst schon mal so gesehen. Ist aber schon einige Zeit her.
Ein Rechtsanwalt der doppelt abrechnet, riskiert sein Zulassung.
Daher kaum anzunehmen, dass einer so dumm betrügt.
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Hast du ihn mal gefragt? Klingt für mich eher nach Versehen, anfänglich ggf. unklare Schuldfrage, Daten der Rechtschutz aufgenommen und jemand aus dem Büro hat so ohne nachzugucken am Ende einfach die Rechnung an die Versicherung geschickt.
Doppelt abrechnen darf er natürlich nicht.
Hallo erstmal!
Danke für Eure Kommentare!
Nach einem Gerichtstermin heute, wo die werte Frau des eigtl. RA geschickt wurde und diese nicht wirklich wirkte als würde sie den Fall überhaupt genau kennen ist mein Vertrauen der Kanzlei gegenüber ein wenig getrügt... Wie dem auch sei... Ansprechen wollte ich den RA erst, wenn dieser Fall durch ist. Schließlich möchte ich jetzt nicht, dass dieser sich beleidigt fühlt solange ich von ihm mehr oder weniger "verteidigt" werde.
Manchmal steigen mir echt die Haare auf. Man darf sich selber vertreten, jedoch erhält man als Normalsterblicher keine vollständige Akteneinsicht. Sehr paradox...
Ich werde berichten, wie die Sache ausgeht und was genau daraus geworden ist.
@Oetteken
Das klingt erstmal plausibel, macht mich aber sehr misstrauisch, da mir auch ein Verkehrsunfall passiert ist, wo eine junge Dame Rückwärts raus fuhr und mich übersehen hatte, sprich meine Wenigkeit keine Schuld trifft. Bei diesem Fall wurde nie nach einer Rechtsschutz gefragt. Da wurde von der RA direkt über die gegnerische Versicherung abgerechnet.
Manchmal ist es echt zum Verzweifeln hier.
Wie soll man denn solche Fragen irgendwie sinnvoll beantworten, wenn im Eingangspost ein bereits abgewickelter Unfall mit unstreitiger Haftung geschildert wird und jetzt plötzlich von einem Gerichtstermin die Rede ist.
Vielleicht ist doch nicht alles so klar und der Anwalt einen Vorschuss von der RS bekommen oder, oder , oder.
Leider kann man bei solchen Sachverhaltsschilderungen nur eins raten:
Hast Du eine Frage an Deinen Anwalt, dann frag Deinen Anwalt.
Ich vermute mal dass der Gerichtstermin heute den weiteren Fall betrifft, von dem er im Eingangspost sprach und durch den die Abrechnung des Anwaltes aufkam.
Nicht den Autounfall.
Hmmmm. Ja, das könnte sein. Aber auf eine Runde Forums-Quiz mit dem TE hab ich jetzt keine Lust. 😉
Hi Hafi,
lies den Eingangsbeitrag noch mal 😉
Der TE lässt sich wg einem anderem Fall vom selben Anwalt vertreten
Grüße
Steini
Hi Hafi,
lies den Eingangsbeitrag noch mal 😉
Der TE lässt sich wg einem anderem Fall vom selben Anwalt vertreten
Grüße
Steini
Wie soll die Abrechnung des RA denn erfolgen, wenn bereits Zahlungen der RS erfolgt sind.
IMO kann dann nur weiter mit der RS abgerechnet werden.
Ansonsten müsste der RA bereits erhaltene Zahlungen an die RS erstatten um dann alles mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen.
Für mich ist ein solches Prozedere kaum vorstellbar.
oder, er erhält kohle von der rs, und die holt sich das bei der gegnerhaftpflicht wieder,nur dann müsste/dürfte der rs vertrag unbelastet sein
Bei der VK kann man nach meinem Kenntnisstand, früher war das definitiv so, i. d. R. auch nicht Rückabwickeln.
Könnte also bei der RS auch so sein.